Ist der Rechtsstaat am Ende?
31.05.2012 um 12:43allmotlEY schrieb:Jetzt muss ich dich schon mal fragen: Was müsste passieren, damit deiner Meinung nach jemand in U-Haft käme?nicht das: "die drei gefassten blieben bei der tat im auto sitzen."
allmotlEY schrieb:Jetzt muss ich dich schon mal fragen: Was müsste passieren, damit deiner Meinung nach jemand in U-Haft käme?nicht das: "die drei gefassten blieben bei der tat im auto sitzen."
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringendSag halt konkret, was Dich daran stört.
verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der
Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem
Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde
(Verdunkelungsgefahr).
Kc schrieb:Was soll ich dazu mitteilen?Was heisst das man den Täter offensichtlich nicht wieder frei gelassen hat, da man ihn bisher nichtmal verhaften konnte.
Offenbar ist einer der Täter noch auf freiem Fuß und die Mittäter wieder frei.
allmotlEY schrieb:wo ich dachte, sie seien umittelbar und bewiesen an der tat beteiligt gewesen.ganau das ist doch der springende Punkt, den ich bemängele. keiner weiß, was passiert ist, aber alle reden vom Untergang des Abendlandes.
Kc schrieb:Einen größeren Hohn kann es für das Opfer kaum geben. Fast ermordet aufgrund einer Verwechslung - und die Täter dürfen nicht mal einen Tag nach der Tat schon wieder fröhlich frei durch die Gegend laufen.ich erinnere mich noch an den wettermann Kachelmann..der durfte in U-Haft,obwohl aussage gegen aussage stand.
kleinundgrün schrieb:Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft so wie Du denken würde und erst mal alles verhaftet, was sich in der Nähe des Tatortes aufhältSo ist es nun auch wieder nicht. Die Info war schon sehr klar und eindeutig.
andreasko schrieb:KachelmannAn den musste ich auch denken. Er saß recht lange in U-Haft. Worin lag der Unterschied zum hier besprochenen Verbrechen?
Kc schrieb:Die haben sicherlich nur Blümchen am Straßenrand geflückt ^^Wow, glaube "die Welt" würde Dich einstellen...^^
Und standen ganz zufällig da herum. Oder nein, wahrscheinlich hat sie der Kongolese noch angesprungen, wobei er sich selbst verletzte. Und sie haben lediglich versucht, zu entkommen :)
Kc schrieb:Oder ein Beweis dafür, dass man sich in bürokratischen Fesseln verliert und dabei das Sicherheitsbedürfnis und das Rechtsempfinden der Bürger außer acht lässt.Populismus hat im Gerichtssaal nichts zu suchen. Gewaltenteilung ftw. Wie gesagt, schnellere Prozesse, ich bin dabei, aber nur nach Gefühl urteilen, nein, das würde mir Angst machen. Nur zum Verständnis, ich verteidige nicht die Täter sonder nur den Rechtsstaat.
allmotlEY schrieb:Er saß recht lange in U-Haft. Worin lag der Unterschied zum hier besprochenen Verbrechen?Der war berühmt, das war sein Fehler. Entweder wollte man an falscher Stelle demonstrieren, das es kein Zweiklassenrecht gibt, oder man wollte sich auf Kosten Kachelmanns profilieren oder etwas ganz anderes.
allmotlEY schrieb:Wenn eine Straftat so eindeutig und klar ist, wie im Eingangspost beschrieben, dann muss der Gesetzgeber schnell und eindeutig handeln.Gewaltenteilung FTW. ;) Schnellere Prozesse gerne, aber Recht sprechen die Gericht, nicht der Gesetzgeber, nicht wir und nicht die Medien. Alle die Positionen werden von Menschen bekleidet, die nicht ohne Fehler.
Paka schrieb:Meine Vermutung ist hierbei, dass die Täter viel Geld haben, und dass Täter mit viel Geld bevorzugt behandelt werden, ist schon lange klar. Wenn das so weitergeht, ist der Rechtsstaat wirklich am Ende, da eine Art Zwei-Klassen-Gerichtsbarkeit entsteht.Täter mit Geld werden also bevorzugt behandelt? Wie viel Geld benötige ich denn für einen versuchten Mord? Wie viel Geld geht hier an den Richter?
Warhead schrieb:Das die frei rumlaufen liegt daran das die Knäste vollgestopft sind mit Schwarzfahrern,Ladendieben,Kiffern und AlimentenichtzahlernDas ist übrigens eine interne Verwaltungsanordnung (B.uIIs.HiT). Du hast das ganz richtig erkannt, @Warhead.