@Lichtstrahl hab ich von einem anderem forum kopiert.
Bis zu 5000 Euro Bußgeld für Unfall-Gaffer
Bei schweren Unfällen auf der Autobahn sind sie oft nicht wegzudenken, die Gaffer, Schaulustigen oder Katastrophentouristen. Oft behindern sie die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann allerdings in solchen Fällen das Katastrophenschutzgesetz angewendet werden, um diese Personen durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten. DEmnach haben Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleiter, in Eilfällen auch andere Rettungskräfte die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5000.- Euro belegt werden.
Vor Ort heisst das: Bis zum Eintreffen der Polizei hat ein Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notarzt, Pilot, Feuerwehr oder THW-Helfer die Weisungsbefugnis. Ihnen ist Folge zu leisten swie Polizisten.