Unter welchen Modalitäten ist absolute/unbezweifelbare Reue gegeben?
25.04.2012 um 04:56Im Rahmen folgender gestriger Sendung im Fernsehen: http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/2012/gier-hass-eifersucht-100.html , ist mir die Frage aufgekommen, unter welchen Modalitäten die Reue eines Menschen "absolut" und somit unbezweifelbar gegeben ist. Diese Modalitäten würde ich gerne investigativ mit euch erschließen respektive konzipieren, so dass sich auf diesen Modalitäten aufbauend, eine allgemeine Regel ableiten ließe wann die Reue eines Menschen gegeben ist.
Beispiel: Meines Erachtens ist Reue nicht allgemein gegeben, wenn der reue-zeigende Mensch diese nur zu empfinden glaubt. Der Glaube, Reue zu empfinden, kann Ergebnis gezielter Selbst-Suggestion zu einem bestimmten Zweck sein. Es müsste hier also der Einzelfall bewertet werden, weshalb sich keine allgemeine Regel aufstellen ließe, - wie z.B - dass jeder reue-zeigende Mensch, tatsächlich Reue empfindet. In diesem Zusammenhang maße ich mir unter bestimmten Umständen - welche es mittels determinierten Untersuchungsmethoden auf ihre Gegebenheit zu überprüfen gilt - an, den Empfindungszustand eines Menschen besser beurteilen zu können als dieser selbst. Ich halte es für wichtig und notwendig das tun zu dürfen und zu können. Denn es gilt sicherzustellen, dass der Reue, selbst wenn sie laut der reue-zeigenden Person gegeben ist, keine Motivation zugrunde liegt, welche sie nicht legitimiert. Ein Beispiel dafür wäre ein Mord, der zur Umsetzung eines bestimmten Verbrechens zuerst als erforderlich erachtet wurde, jedoch ob des Misslingens des Verbechens, bereut wird. In diesem Beispiel wäre die Reue nicht legitimiert, weil nicht moralisch begründet und motiviert. Vor dem Gesetz besäße eine solche Reue keine solche Beachtung, die sich strafmildernd auf das Urteil auswirken dürfte.
Beispiel: Meines Erachtens ist Reue nicht allgemein gegeben, wenn der reue-zeigende Mensch diese nur zu empfinden glaubt. Der Glaube, Reue zu empfinden, kann Ergebnis gezielter Selbst-Suggestion zu einem bestimmten Zweck sein. Es müsste hier also der Einzelfall bewertet werden, weshalb sich keine allgemeine Regel aufstellen ließe, - wie z.B - dass jeder reue-zeigende Mensch, tatsächlich Reue empfindet. In diesem Zusammenhang maße ich mir unter bestimmten Umständen - welche es mittels determinierten Untersuchungsmethoden auf ihre Gegebenheit zu überprüfen gilt - an, den Empfindungszustand eines Menschen besser beurteilen zu können als dieser selbst. Ich halte es für wichtig und notwendig das tun zu dürfen und zu können. Denn es gilt sicherzustellen, dass der Reue, selbst wenn sie laut der reue-zeigenden Person gegeben ist, keine Motivation zugrunde liegt, welche sie nicht legitimiert. Ein Beispiel dafür wäre ein Mord, der zur Umsetzung eines bestimmten Verbrechens zuerst als erforderlich erachtet wurde, jedoch ob des Misslingens des Verbechens, bereut wird. In diesem Beispiel wäre die Reue nicht legitimiert, weil nicht moralisch begründet und motiviert. Vor dem Gesetz besäße eine solche Reue keine solche Beachtung, die sich strafmildernd auf das Urteil auswirken dürfte.