Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?
09.07.2011 um 15:32insgesamt : reformbedürftig....
Klartexter schrieb:Schon das Freiheitsrecht darf bei Straffälligkeit eingeschränkt werdenFreiheit heißt frei handeln solange man die Freiheit anderer nicht gefährdet. Eine Freiheitsstrafe wird angewendet um die Freiheit andere nicht zu gefährden, gibt aber auch Freiheitsstrafen wegen Zahlungsunfähigkeit.
Klartexter schrieb:In Deutschland ist "Scheiß Türke" eine Diskriminierung aber "Scheiß Deutscher" keine. Auch hier ist scheinbar eine Einschränkung legitimScheiß Deutscher ist ebenfalls eine Beleidigung und man kann dadurch eine Geldstrafe einfordern. Es ist deswegen keine Diskriminierung weil eine Mehrheit nicht eine Minderheit beleidigt. Das hier einige Deutsche unbedingt Minderheitenschutz einforden ist totaler Blödsinn das können sie außerhalb machen in der USA oder in Brasilen.
Klartexter schrieb:Das erzähle mal den Brüllaffen die z.B. Sarrazin mit seiner umstrittenen Meinungsäußerung an Veranstaltungen hindernSarrazin pervertiert den Begriff Meinungsfreiheit für seine gunsten. Er diskriminiert Volksgruppen und verletzt dadurch die Menschenwürde wie es im Grundgesetz steht. Meinungsfreiheit heißt seine Meinung zu äußern ohne die Meinung anderer zu verletzten. Was er macht ist einfach eine Hemmschwelle zu verletzten. Du sagst ja auch nicht eh Mama du siehst aber scheiße aus und weißt auf freie Meinungsfreiheit hin.
Artikel 20Ich habe dir mal den wichtigen Aspekt dieses Gesetzt fett markiert.
1.Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Das erzähle mal den Vollpfosten die andere Versammlungen stets verhindern oder behindern wollen
Individualist schrieb:Wolfgang Schäuble kamen auch nie wegen Bestechung dran und zweiter wurde sogar Finanzminister.jepp den Bock zum Gärtner gemacht, rein rechtlich könnte man sogar seinen Rücktritt einklagen.
Klartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres StrafmaßBei manchem Strafmaß, vor allem bei Gewaltdelikten, wäre und ist alles andere ohnehin eine Beleidigung der Opfer
Klartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß.Dann willst du immer 600 Euro zahlen wenn du in der Ortschaft geblitzt wirst? Da stehst du aber mit deiner Forderung alleine mein Freund.
Klartexter schrieb:Ich bin für die generelle Anwendung der Höchststrafe bei Straftaten und nur in sehr begründeten Ausnahmefällen für ein geringeres Strafmaß.Wie begründest du diese Forderung?