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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

1.116 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenrechte, Todesstrafe, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 14:06
Vorrang hat das Opfer.

Wenn das Menschenrecht des Täters mit dem Recht des Opfers kollidiert, dann wird man dagegen was tun müssen.

Da kann man eben nicht einen brutelane Vergewaltiger auf dem Gefängnisdach bewirten und bemuttern so dass seine Opfer ( ja auch die Angehörigen des eigentlichen Opfers) das ganze dann in der Bild und im TV mitverfolgen müssen.

Da muss ich als Einsatzleiter eben das Recht haben ihn da runterzuholen. Wie auch immer.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 14:16
http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 14:21
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Kein Wunder, dass "Frauenrechte" separat betrachtet werden.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 14:37
@Agent_Elrond
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Schon das Freiheitsrecht darf bei Straffälligkeit eingeschränkt werden
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
In Deutschland ist "Scheiß Türke" eine Diskriminierung aber "Scheiß Deutscher" keine. Auch hier ist scheinbar eine Einschränkung legitim
3.Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Das erzähle mal den Befürwortern einer Gleichstellung der Homoehe
Artikel 17
1.Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2.Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Und das erzähle mal den Schreihälsen nach einer Umverteilung und einer Besteuerung über 50%
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Das erzähle mal den Brüllaffen die z.B. Sarrazin mit seiner umstrittenen Meinungsäußerung an Veranstaltungen hindern
Artikel 20
1.Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Das erzähle mal den Vollpfosten die andere Versammlungen stets verhindern oder behindern wollen
Artikel 21
1.Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2.Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3.Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Das erzähle mal unseren politischen Hochverrätern und Patronatsinhabern


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 14:52
Zitat von KlartexterKlartexter schrieb:In Deutschland ist "Scheiß Türke" eine Diskriminierung aber "Scheiß Deutscher" keine. Auch hier ist scheinbar eine Einschränkung legitim
Auf welches Gesetz berufst du dich hier ?


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:07
@insideman

Ich berufe mich lediglich auf Urteile, welche festgestellt haben dass "Scheiß Deutscher" keine Diskriminierung darstellen würde


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:08
@Klartexter

Und scheiss Türke wird anders sanktioniert ?

Also hier bei uns nicht.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:08
@insideman

Hört sich doof an, ist aber so und deswegen gibt es hierzulande ja auch die Diskussion darüber, ob Deutschfeindlichkeit auch in den Strafrechtskatalog aufgenommen werden sollte


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:08
@Klartexter
ah du meinst den deutschen Justiz-Alltag, ja der ist sehr bedauernswert und mehr als reformbedürftig.
Weißt ja: manche sind gleicher als andere.....


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:09
@insideman

Ja, "Scheiß Türke" ist eine Diskriminierung einer Minderheit. Und laut deutschem Recht können nur Minderheiten diskriminiert werden aber nicht die Mehrheitsgesellschaft
Und da kann man dann schon sagen "Wo Unrecht zu Recht wird, da wird Widerstand zur Pflicht" :)


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:11
@insideman

Beides wird zwar als Beleidigung der Person geahndet aber bei der Aussage gegenüber dem Türken ist es eben auch Volksverhetzung. Und da liegt eben der Unterschied


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:14
@Klartexter


Mir ist bei uns kein Fall bekannt wo dieser Unterschied relevant gewesen wäre.

Ich denke man kann bei euch vor einer großen Menge Menschen ebenso wenig gegen Deutsche hetzen, zu Gewalt aufrufen, wie gegen Ausländer.


Was Einzelpersonen betrifft die sich wie auch immer beleidigen wird da ebenfalls kein Unterschied sein.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:14
@insideman

Ah, ich sehe gerade dass euer § 283 wesentlich besser ausgestaltet ist als unser § 130


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:17
@insideman

Der Unterschied liegt in der Strafzubemessung und der Verfolgung. Wer "scheiß Deutscher" sagt, der begeht lediglich eine Beleidigung und wird nur auf Antrag Strafverfolgt und die Strafe ist im Höchstfall eigentlich immer nunr ein paar Euro. Wer aber "scheiß Türke" sagt, der begeht Volksverhetzung und hat gleich den Staatsschutz am Arsch und bekommt eine saftige Strafe

Ein Unding, welches schnellstens behoben werden sollte


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:18
@Klartexter


Ich erkenne in beiden Gesetzestexten nicht wirklich einen gravierenden Unterschied. Vor allem keine Ausklammerung deutscher Staatsbürger


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:20
@insideman

Ist hier aber so. Das eine eine einfache Beleidigung und das andere ist eine Volksverhetzung. Das eine also lediglich ein Antragsdelikt und das andere ruft den Staatsschutz auf die Matte


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:22
@insideman

Wenn ich dir sage dass "Scheiß Deutscher" in Deutschland keine Volksverhetzung darstellt, dann kannst du mir das ruhig glauben. Mittlerweile solltest du doch wissen dass ich bei Rechtsangelegenheiten recht gut Bescheid weiß


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:25
@Klartexter

Ich hab dich nur drauf hingewiesen, dass es im Gesetz keinen Unterschied gibt.

Was dann Deutschenfeindlichkeit im Strafrechtskatalog bewirken soll, weiß ich daher nicht.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:25
@insideman

Das Problem liegt halt im Detail. In Deutschland ist im §130 die Rede von "Teilen der Bevölkerung" und die Deutschen sind, im Gegensatz zu ethnischen oder staatlichen Minderheiten, kein Teil, sondern sie bilden das Ganze und deswegen kann die Volksverhetzung gegen sie auch (noch) nicht als solche geahndet werden


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

09.07.2011 um 15:26
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Was dann Deutschenfeindlichkeit im Strafrechtskatalog bewirken soll, weiß ich daher nicht.
Entweder ein eigener § dafür oder man gestaltet den §130 so, dass das "Teile der Bevölkerung" weggenommen wird, so dass "Scheiß Deutscher" auch eine Volksverhetzung darstellt


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