@GilbMLRS GilbMLRS schrieb :
Ja mit Sicherheit. Geh du nur mal eine Woche inne kleine Zelle und habe null Bewegungsfreiheit und und werde von anderen Gefangenen verachtet, dann erzähl mir nochmal was von Urlaub. Du hast Freunde, du kannst jederzeit hingehen wo du willst und treffen wen du willst. Ich weiß ja nicht, wie du dir Urlaub vorstellst aber wenn du denkst, dass das Vegetieren auf ein paar Quadratmetern nen Urlaub ist, dann haste schon ne extrem gestörte Vorstellung von Entspannung. Ich hab kein Mitleid mit den Tätern, nicht dass mir das einer von euch Hobbypropagandisten unterstellen will, ich versuche nur mal die Situation vor Augen zu führen, in der sich so einer befindet und Freiheitsentzug ist sehr wohl ne Strafe, zu eurer Erinnerung, mal ne Woche innem Hotel gewesen zu sein heißt nicht, dass man wüsste, wies im Knast ist.
Zum einen haben die doch die Wahl gehabt. Nirgendswo steht und niemand hat ihnen befohlen, ein Kind zu vergewaltigen und umzubringen und somit hat er doch die Wahl gehabt und immer diese Ausreden ich hatte ein schlechtes zu Hause und wurde misshandelt. Gerade so jemand sollte eigentlich wissen wie es ist und dann nicht das gleiche noch bei anderen machen und schon gar nicht bei Schutzbefohlenen wie Kinder. Tut mir ja sehr leid wenn ich vielleicht manchmal ein bisschen radikal klinge aber der hatte mit Sicherheit auch kein erbarmen mit dem Kind das er umgebracht hat und glaube mir. Ich kann mir sehr wohl vorstellen wie es ist, auf 4 qm zu leben. Mein Zimmer bei der Bundeswehr in meiner Stammeinheit war nur unwesentlich größer und ich habe es mir noch mit einem Kamerad geteilt. Sicherlich kam ich da raus aber ich hab ja auch kein Kind umgebracht. Also mit welchem Recht sollte er behandelt werden wie du und ich und auch noch in der Gegend rumspazieren und womöglich sogar noch Spaß haben? Die Fakten sprechen was anderes, nämlich, dass wenn die aus dem Knast rauskommen und viele tun das nach 25 Jahren oder früher, machen sie das gleiche wieder. Sie haben den Steuerzahler in der Zeit wo sie im Gefängnis waren, einige Millionen gekostet die für die Katz waren. Die kann man sinnvoller anlegen.
GilbMLRS schrieb :
Für Mord etc. sind bis zu lebenslange Strafen möglich...sie werden hin und wieder (ok, wenns nach Bild und Co. geht, dann ja ausschließlich, irgendwas muss man ja auf der Titelseite skandieren) nicht in vollem Umfang ausgesprochen, woher zum Teufel willst du dann wissen, dass die noch härteren Strafen ausgesprochen werden, wenn noch nicht mal der jetzige Spielraum voll ausgenutzt wird? Am Ende kommen die gleichen Gutachterurteile und Unterbringungen in Heilanstalten und was hat die Blutrunstfraktion dann gekonnt? GARNICHTS. Dumm gelaufen.
Zunächst sind das keine Aussagen von Bild und Co., sondern Tatsachen. Tatsachen, die ich persönlich weiss. Woher ist uninteressant. Muß dir genügen das es so ist. Es ist eine unwiderlegbare Tatsache, dass in Deutschland die Hälfte aller Verfahren, in denen Schwerverbrecher verurteilt werden, die Haftstrafen zwischen 15 und 20 Jahren sind. Viele von denen sitzen aber diese komplette Zeit nicht mal ab und das sind keine Aussagen von Bild und Co, sondern wirklich Tatsachen.
GilbMLRS schrieb :
Denkste, die Anwälte und Richter werden dann ala Volksgerichtshof mit Höchststrafen um sich werfen? Könnte vielleicht den Aushilfsfreislers hier so gefallen, wenn aber der heutige Spielraum nich ausgenutzt wird, isses schon ein bisschen retardiert, davon auszugehen, sie würden es, lägen die Grenzen höher. Milchmädchenrechnung.
Mich interessiert nicht was Staatsanwälte und Richter so für Urteile sprechen. Meistens ist das Maß jedenfalls zu niedrig. Sei es deshalb weil sie bestochen wurden oder weil der Schwerverbrecher Kontakte nach außen hat und gedroht hat die Familie des Richters töten zu lassen was im übrigen alles schon vorkam. Besonders bei Mafiaprozessen in Italien.
GilbMLRS schrieb :
Nächster Fall....das Gericht (als maßgebliche Instanz) sieht es als erwiesen an, dass du jemanden ermordet hast (und du bist der Einzige, der weiß, dass du es nicht warst aber keiner glaubt dir) und verurteilt dich unwiderrufbar. Würdeste geil finden wa? Stell dir vor, der eigentliche Täter kommt und lacht dich aus...was wöllteste machen? Als Rechtloser hätteste keine Möglichkeit zur Revision. Und das alles vielleicht nur wegen einem Verfahrensfehler. Klingt doch gut wa? Klar, so ein Rechtssystem wünschen wir uns. Und bevor du wieder mit dem dümmlichen Argument "ja nur wenns eindeutig erwiesen ist" kommst....vor Gericht ist JEDES Urteil eindeutig erwiesen und es gibt Unschuldige, die einsitzen...nun, was sagt dir das?
Aber ich hab ja von nichts ne Ahnung, gelle?
Du hast zwar Recht das es ab und wann Verfahrensfehler gibt und Unschuldige einsitzen aber das ist eine Minderheit. Diese Fehlurteile kommen aber nur deshalb zustande, weil vorher bei den Ermittlungen von schlampig gearbeitet wurde. Das kann man abstellen indem man Ermittler a) besser schult und b) dafür sorgt, das sie ihren Job richtig machen.
Ehe wir uns hier jetzt über Kopf und Kragen reden, diese Entscheidung, einen Schwerverbrecher sein Recht abzuerkennen, sollte kein normales Gericht entscheiden, sondern ein spezielles indem nicht nur Richter eines Landes vorsitzen, sondern eine ganze Jury von allen Ländern. Solch ein Gericht könnte z.B. das UN Gericht sein. Schließlich hat die UN auch die Menschenrechte beschlossen. Deshalb bin ich der Meinung, das auch nur diese das Recht hat, sie wieder zu nehmen und nicht irgendein Gericht irgendeines Landes. Klingt alles etwas wirr, wäre aber in der Praxis durchaus zu machen und das ganz legal. Es bedarf dafür lediglich einiger Gesetzänderungen an die sich dann auch alle Länder halten müssen.
Ich hab weiter als bis zum Rand der Untertasse gedacht. Deshalb schreibe ich ja, das das kein normales Gericht machen darf, sondern lediglich das, das der UN untersteht da die UN auch die Menschenrechte verabschiedet hat und beschlossen. Also kann sie auch nur folglich diese wieder entziehen und kein deutsches, kein amerikanisches und kein anderes Landesgesetz. Es ist auch ganz klar, das vorher 100 %tig feststehen muß, das der Verurteilte auch wirklich der Straftäter ist und Rache muß auch ausgeschlossen sein und das geht alles. Man muß nur wollen.