@Braveheart17 auch richtige verbrecher sind immernoch menschen. wir leben in einem demokratischen rechtsstaat. im GG sind die menschen- u. bürgerrechte verankert. diese gelten für ALLE! emotionen haben in der judikative nichts verloren, auch wenn jemand durch ein krankes arschloch einen geliebten menschen verloren hat. das ist ein heikles thema, aber das überlässt man lieber menschen, die dafür einen kühlen kopf bewahren können und unbefangen sind.
wir als bürger haben höchstens die pflicht zu verstehen, wie jemand zu einem vergewaltiger oder mörder wird und gesellschaftlich dafür zu sorgen, dass fehlentwicklungen entgegengewirkt werden kann. einen psychopathen einfach zu »beseitigen« ohne zu verstehen wie er tickt und wie er dazu wurde, ist allenfalls das betäuben von kopfschmerzen mit hilfe einer schmerztablette.
im übrigen sind es parteien, die auf unser GG und die menschenrechte aber sowas von pfeifen, die gerne für kinderschänder bspw. die todesstrafe fordern. ein kinderschänder soll begreifen was er angerichtet hat und dies bestenfalls bereuen. dafür soll er im knast genug zeit zur verfügung gestellt bekommen. ihn aber einfach umzupusten, zu tode zu spritzen, zu köpfen oder zu grillen, würde bedeuten, dass der staat zu den gleichen methoden zurückgreift wie der täter selbst.
ich denke hier muss nochmal was klargestellt werden: wer diese werte verteidigt, verteidigt sie nicht um sich schützend vor sexualstraftäter oder sonstige kriminelle zu stellen. wer diese rechnung macht, hat den denkvorgang wirklich sehr stark verkürzt.
sobald auch nur ein klein wenig diese rechte aufgeweicht werden, ist der nächste schritt und somit die schleichende auflösung der aus meiner sicht wichtigsten errungenschaft der letzten jahrhunderte nur noch eine frage der zeit...