@Südlicht Mna muss zwischen der einfachen Vornamensänderung und der Personenstandsänderung unterscheiden.
Ohne OP hat man nur die Möglichkeit seinen Vornamen ändern zu lassen, und sich anschließend eine neue Geburtsurkunde und diverse umgeschriebene Dokumente austellen zu lassen.
Aber! Nur die Vornamensänderung legitimiert noch nicht, dass man offiziell seine geschlechtsbezogene Anrede ändern darf.
Also Theoretisch könnte eine Frau Claudia Blah durch die Vornamensänderung zu Frau Klaus Blah werden.
Wer zu diesem Zeitpunkt (also ohne PSÄ) trotzdem Herr Klaus Blah angibt begeht rein theoretisch Urkundenfälschung.
Wobei sich in der Regel die Institutionen bei Nichtangabe dieses Präfixes am Vornamen orientieren. (Weswegen man das Präfix dann einfach weglässt damit man sich selbst eben nicht oben erwähntem Betrugsversuch strafbar macht. Alles in allem eine rechtliche Grauzone.)
Um nun rechtlich und sozial absolut im grünen Bereich zu sein bedarf es eben der Personenstandsänderung nach der auch auf der Geburtsurkunde das Geschlecht geändert wird und man damit rechtlich überall als Herr Klaus Blah auftreten darf.
Vor kurzem ist aber ein Präzedenzfall aufgetaucht der diese Situation evtl. verbessern könnte.
Ansonsten ist man, wenn man rechtlich wirklich 100% legitimiert sein möchte, im Zugzwang die OP (als eine Vorraussetzung der PSÄ) durchführen zu lassen.
Aber es hat ja auch nie jemand behauptet, dass ein Geschlechtswechsel einfach wäre.
Im großen und ganzen geht es eben um bürokratische Eindeutigkeit.
Unsere Gesellschaft hat sich nun einmal mit zwei Geschlechterkategorien entwickelt.
Bezüglich der Vornamen kenne ich nicht alle Gesetzestexte, aber soweit mir bekannt ist, darf man grundsätzlich nur Namen wählen, die es schon gibt.