@Andromeda_N7 Andromeda_N7 schrieb: Nehmen wir mal an als Beispiel es wäre zum Selbstschutz legal
Ist es.
Andromeda_N7 schrieb:Aber wer darf wie Waffen tragen?
Jeder nicht vorbestrafte der nachweisen kann das er mehr als die Allgemeinheit in einer Weise gefährdet ist das die Waffe ein geeignetes Mittel ist um diese Gefährdung zu reduzieren kann einen Waffenschein beantragen der ihm das Führen einer Schusswaffe erlaubt.
Dazu ist eine Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich.
Jemand der in betrunkenem oder sonstig berauschten Zustand mit Waffe aufgegriffen verliert seinen Waffenschein da er nicht mehr als zuverlässig gilt.
Andromeda_N7 schrieb:Soll heisen wie möchte man sicher stellen das man stats einen sagen wir mal Mann stoppenden Schuss in das Bein ab zu geben nicht eventuell der Hals oder zb. Schritt getroffen wird und so eine Person die vielleicht in diesem Moment ungerechtfertigter Weise aus dem Alk heraus oder Problem oder weil die Person eben einfach nur ein bitte verzeiht die Wortwahl, ein Arsch ist lebendsbedrohlich oder gar tödlich verletzt wird?!
Schüsse ins Bein können sehr leicht lebensbedrohlich werden da im Oberschenkel eine ziemlich grosse Arterie liegt.
In einer berechtigten Notwehrsituation ist man grundsätzlich nicht verpflichtet Rücksichtauf Leben oder Gesundheit des Angreifers zu nehmen.
Die Notwehrsituation gilt solange wie eine konkrete Gefahr für dich oder einen anderen besteht.
Darüber hinausgehende Gewalt ist Notwehrexzess und strafbar.
Ausserdem ist auch in einer Notwehrsitiuation eine gewisse verhältnismässigkeit zu wahren.
Wenn deine Freundin dich beim Fremdgehen erwischt und mit Tellern beschmeisst und du sie erschiesst landest du mit ziemlicher Sicherheit im Knast, wenn dich am Frankfurter Hbf ein Crackjunkie mit dem messer attackiert darfst du vermutlich abdrücken.
Solltest du allerdings eigentlich alles wissen wenn du schonmal ne Dienstwaffe hattest, die rechtlichen Grundlagen gehören zur zu den Prüfungen zur WBK und zum Waffenschein dazu.