Warum sind manche Menschen ausländerfeindlich?
12.12.2009 um 01:58
deutschland wäre voll langweilig ohne türken, russen, libanesen, albaner, armenier, kurden...
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Warum sind manche Menschen ausländerfeindlich?
12.12.2009 um 02:00
ich würde ausziehen wenn hier keine ausländer währen.
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Warum sind manche Menschen ausländerfeindlich?
12.12.2009 um 09:44
Am Donnerstag hatte ich ein "schönes" Erlebnis, denn es zeigte mir überdeutlich, wie Ausländerfeindlichkeit entsteht und wer die Schuld daran trägt (oder mit dazu beiträgt).
Ich musste zur Krankenkasse, zwecks Krankengeld. Die Dame ist immer recht redseelig, ich schätzte sie bisher immer als ganz normal ein, eher lieb als "böse". Ich erzählte ihr, wie verlassen man als Bürger ist, wenn der Partner zu viel verdient, man bekommt keinerlei Unterstüzung, weder finanziell, noch irgendwelche Jobangebote, Maßnahmen etc. . Man wird aus der Statistik gestrichen ! Der Witz an der Sache : Pflichtversicherung, aber wie soll man die bezahlen, wenn man kein Einkommen hat und auch keine Unterstützung vom Staat erhält...
Nun ja, die Dame meinte dann (so mal unter uns), dass sie es oft erlebt, dass bei ihr Ausländer sitzen, die vielleicht 2 Jahre hier sind und noch nicht mal Deutsch sprechen, aber von allen Seiten Hilfe erfahren, Geld bekommen, Jobangebote etc. . Ich hörte mir das ganze an und sagte zu ihr, dass dies trotzdem kein Grund für mich wäre, die NPD zu wählen, dass diese Menschen nun mal nichts dafür können, wenn der Deutsche Staat seine deutschen Bürger im Stich lässt.
Sie schaute mich entgeistert an, denn sie erwartete eine andere Antwort..."ähh, so war das ja auch nicht gemeint"...doch, so war das gemeint ;)
Der Schuldige ist nicht der Ausländer, sondern der Staat und seine Gesetze ! So schürt man Hass auf Ausländer, wenn diese eine bessere und vorallem sozialere Behandlung erfahren, als man selbst. Das bedient den braunen Stammtisch in vollen Zügen ! Der Gesetzgeber zeigt mit dem Finger auf rechte Menschen, aber trägt mit dazu bei, dass diese sich durch Ausländer benachteiligt fühlen...armes Deutschland.
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12.12.2009 um 10:22
Wieso sollte der Deutsche Staat auch seine deutschen Bürger im Stich lassen, wenn Ausländer >unter bestimmten Bedingungen< AUCH Soziale Hilfe bekommen?
SGB XII § 23
(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt. Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu leisten ist oder geleistet werden soll, bleiben unberührt.
(2) Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe.
(3) Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sowie ihre Familienangehörigen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sind sie zum Zweck einer Behandlung oder Linderung einer Krankheit eingereist, soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden.
(4) Ausländer, denen Sozialhilfe geleistet wird, sind auf für sie zutreffende Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme hinzuweisen; in geeigneten Fällen ist auf eine Inanspruchnahme solcher Programme hinzuwirken.
(5) In den Teilen des Bundesgebiets, in denen sich Ausländer einer ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, darf der für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Träger der Sozialhilfe nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Leistung erbringen. Das Gleiche gilt für Ausländer, die einen räumlich nicht beschränkten Aufenthaltstitel nach den §§ 23, 23a, 24 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, wenn sie sich außerhalb des Landes aufhalten, in dem der Aufenthaltstitel erstmals erteilt worden ist. Satz 2 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt oder der Wechsel in ein anderes Land zur Wahrnehmung der Rechte zum Schutz der Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes oder aus vergleichbar wichtigen Gründen gerechtfertigt ist.
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Warum sind manche Menschen ausländerfeindlich?
12.12.2009 um 10:26
Eine Ausnahme könnte es jedoch dann geben, wenn Ausländr aus der EU hier Sozialhilfe beantragen. Diese können Ihren Anspruch aus dem Heimatland geltend machen!
Das wird aber auf Länderebene dann dennoch miteinander verrechnet.
Ansonsten sind Ausländer schlechter oder allenfalls mit den Deutschen gleich gestellt, ich sehe da keine bessere oder sozialere Behandlung.
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Warum sind manche Menschen ausländerfeindlich?
12.12.2009 um 10:28
Das ganze war der Dame übrigens nicht abträglich, sie ist später Rektorin der Schule geworden.
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12.12.2009 um 10:45
Und was Du nun mit Bedarfsgemeinschaften ansprichst, betrifft das keine Verheirateten Ausländer? Also solche, welche überhaupt erst ein Anrecht auf Sozialhilfe haben?
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