Milosz schrieb:Gesetz das verfassungswidrig ist?
Das gilt es eben jetzt zu prüfen.
Sie hatten dagegen geklagt, dass beide Frauen per Gesetz nicht als Mütter anerkannt werden. Die beiden sind verheiratet und das Kind wurde während der Ehe geboren. Rein rechtlich gesehen gilt die Frau, die das Kind nicht geboren hat, nicht als Elternteil. Dazu hätte sie das kleine Mädchen adoptieren müssen. Das könnte verfassungswidrig und ein Verstoß gegen Grundrechte sein.
Denn die "Mit-Mutter" möchte sich genauso um das Kind kümmern wie die leibliche Mutter, Entscheidungen treffen usw.
Und von der Seite des Kindes ist es benachteiligt im Hinblick auf Unterhalts-, Versorgungs- und auch Erbansprüche.