und noch mal!!!
@ChrisHannoPolizei zeigt Stalkern die rote Karte
03. Mai 2007
Medienpaket der Polizei zum Schutz gegen Stalking
Durch Information und Aufklärung frühzeitiges Einschreiten ermöglichen - Psychoterror beenden
Stuttgart – Stalking ist permanenter Psychoterror, der das Opfer zermürbt und in die Verzweiflung treibt. Der neue Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs ermöglicht jetzt der Polizei, frühzeitig und konsequent gegen Stalker vorzugehen. Dazu startet die Polizei eine bundesweite Initiative mit dem Ziel, die Bevölkerung und Polizei fit zu machen zum Schutz gegen Stalking. Entscheidend dabei ist, dass der verbesserte Schutz im Einzelfall greift und das Martyrium der Opfer frühzeitig ein schnelles Ende findet bzw. dass es erst gar nicht soweit kommt.
Die Stalker bedienen sich übler Machenschaften, um ihre Opfer zu quälen, um Macht und Kontrolle über sie zu erlangen. Auf Platz eins dieser Negativliste mit fast 80 Prozent stehen die unerwünschten Kontaktversuche durch Auflauern des Opfers im Bereich der Wohnung oder des Büros. Nahezu 70 Prozent werden zudem von ihrem Peiniger verfolgt. Mit massenhaft Briefen, Geschenken und Telefonanrufen bombardieren rund zwei Drittel der Stalker ihre Opfer. Auch moderne Kommunikationsmittel wie SMS und E-Mail nutzen Stalker vermehrt, um ihr Repertoire des Psychoterrors auszuweiten. Der neue Kurzfilm der Polizeilichen Kriminalprävention „Wenn Liebe zur Bedrohung wird“ setzt einen typischen Stalking-Fall szenisch um. Gezeigt wird nicht nur, wie der Stalker sein Opfer verfolgt und in die Enge treibt, sondern auch welch tief greifende körperliche und seelische Belastungen die Betroffenen im Berufs- und Privatleben häufig davontragen. Ergänzend dazu werden in dem Film wichtige Tipps zum richtigen Verhalten bei Stalking gegeben. Zudem hält die Polizei ein Merkblatt sowie spezielle Internetinformationen für die Bevölkerung bereit.
Zehn Millionen Bürger leiden unter Stalking
„Stalking ist keine Privatangelegenheit. Dank des neuen Stalking-Straftatbestands kann die Polizei jetzt mit aller Konsequenz frühzeitig und gezielt gegen Stalker vorgehen“, betonte Erwin Hetger, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg. Rund zwölf Prozent der Menschen in Deutschland – also zehn Millionen Bürger – werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt, so eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter vorwiegend männlich sind. Das Gefahrenpotenzial reicht von Belästigungen und Bedrohungen bis hin zur völligen Eskalation der Situation – mit vereinzelt sogar tödlichem Ausgang.
Sechs Tipps der Polizei für Stalking-Opfer
Zeigen Sie dem Stalker eindeutig: Kontakt ist unerwünscht
Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen den Psychoterror zu wehren. Von zentraler Bedeutung ist, dass Opfer über das Phänomen Stalking informiert sind, sich gegenüber dem Stalker von Anfang an richtig verhalten, den neu geschaffenen strafrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen und zur Polizei gehen. Zu den wichtigsten Vorbeugungstipps zählen:
Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen.
Halten Sie sich konsequent an diese Aufforderung und ignorieren Sie den Stalker anschließend völlig.
Dokumentieren Sie alles, was der Stalker Ihnen schickt, mitteilt oder was er unternimmt.
Lassen Sie bei Telefonterror Ihre Telefonnummer, bei E-Mail-Terror Ihre E-Mail-Adresse ändern.
Öffentlichkeit kann schützen! Informieren Sie Ihr Umfeld über Ihr Problem.
Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Stalker geraten ins Visier der Polizei
„Der am 31. März in Kraft getretene „Stalking-Paragraph“ 238 des Strafgesetzbuchs stellt die sich aufsummierenden vermeintlich kleinen Belästigungen, die einen Großteil des Psychoterrors ausmachen, unter Strafe und schließt damit eine gesetzliche Lücke. Denn viele der gerade für Stalking typischen Verhaltensweisen, wie ständige Telefonanrufe oder das Auflauern, waren bislang strafrechtlich nicht oder nur schwer zu ahnden“, sagte Hetger. „Die Polizei kann jetzt konsequent intervenieren und dem Stalker die rote Karte zeigen. Ich appelliere deshalb an alle Betroffenen, bei Stalking nicht zuzuwarten, sondern frühzeitig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.“