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Stalking

21 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stalking, Stalker ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
iceheart Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Stalking

06.02.2004 um 12:33
Hallo , an alle !
Schonmal was von Stalking gehört ?
Das ist ein Begriff aus der englischen Jägersprache und meint "Anschleichen" und "Anpirschen". Die Opfer von so genannten "Stalkern" werden von diesen zwanghaft und bedrohlich verfolgt, belästigt, terrorisiert und im schlimmsten Fall angegriffen, verletzt oder sogar getötet.
Es heißt , dass in Amerika Stalking schon sehr verbreitet ist und auch in Deutschland immer mehr zunimmt .
Wisst ihr noch was darüber ?
Mich würde interessieren , wie man sich gegen sogenannte Stalker wehren kann ...
Schreibt mal bitte ...



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algiz ehemaliges Mitglied

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Stalking

06.02.2004 um 12:48
naja, es soll ja nicht langweilig werden auf unserem schönen planeten, nicht wahr? ;)

In jede hohe Freude mischt sich eine Empfindung von Dankbarkeit.
(J.W.G.)



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Stalking

06.02.2004 um 13:26
am besten, du schließt dich irgendwo ein....^^

Die Frage von Zeitreisen bleibt offen. Ich werde darauf jedoch keine Wette abschließen. Der andere könnte ja den unfairen Vorteil haben, die Zukunft zu kennen. (Stephen Hawking)


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Stalking

06.02.2004 um 13:27
Denke ein ganzer Teil der Promis ist von Stalkern/Stalking betroffen, der normale Durchschnittsbürger hat damit wohl eher selten Probleme. Aber wo fängt Stalking denn an? Stalker sind wirklich krasse Fans die ihre Sache zu ernst nehmen und meinen ohne ihr Idol nicht leben zu können oder meinen, der Promi hätte ihm durch ihr Engagement seinen Ruhm zu verdanken (siehe "The Fan"). Die würden dann auch wirklich alles dafür tun. Bin ich froh, dass ich nich in der Öffentlichkeit stehe.



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Stalking

06.02.2004 um 13:29
@tommy
... und dann wirst du belagert und die reißen dir dann irgendwann die Bude ein. Selbst wenn du dich so verbarrikadierst ... irgendwann musst du trotzdem mal raus oder willste warten, bis die davor alle gestorben sind? :-D



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slash ehemaliges Mitglied

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Stalking

06.02.2004 um 13:31
Ich habe schon oft gehört, dass auch Normalbürger damit Probleme haben, unglückliche Liebhaber und sowas. Stalking fängt schon damit an, das Haus zu beobachten oder Leute zu verfolgen, wenn sie irgendwo hingehen. Aber einschließen ist doch sicher keine Lösung. Ich glaube, dass Stalking selbst, ohne Bedrohungen oder so, ist auch nicht strafbar. Weiß jemand was anderes?



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Stalking

06.02.2004 um 13:41
>>>Stalking fängt schon damit an, das Haus zu beobachten oder Leute zu verfolgen,<<<
Also sind Privatdetektive und Polizisten streng genommen auch "Stalker"? *g*
Wär auf jeden Fall lustig, wenn sie in die Definition fallen würden. Muss mal schauen gibt sicher irgendwo ne Seite zu ...



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Stalking

06.02.2004 um 13:44
Link: www.stalking-info.net (extern) (Archiv-Version vom 12.02.2004)

Hab was dazu gefunden,

Stalking:
Obsessives verfolgen, belästigen und bedrohen
einer Person gegen deren erklärten Willen.




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Stalking

06.02.2004 um 14:49
@ kewlBlade

dann isses aber nicht mehr STALKING.... hab ja nur gesagt, wie man sich davor schützen kann....*g* ;)

Die Frage von Zeitreisen bleibt offen. Ich werde darauf jedoch keine Wette abschließen. Der andere könnte ja den unfairen Vorteil haben, die Zukunft zu kennen. (Stephen Hawking)


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Stalking

07.02.2004 um 16:37
Ich hab da mal so nen Fall miterlebt, den man wohl auch als solch einen Stalker bezeichnen könnte. Ich fand das schon ziemlich extrem. Erst fing das ganze nur mit ständigen Anrufen bei Tag wie auch bei Nacht an, aber immer diese wo dann aufgelegt oder nichts gesagt wird. Es ging dann weiter das er ständig auftauchte wo die Betroffene sich aufhielt und ihr generell nachspionierte. Dann hat er versucht sie bei der Polizei, wegen irgenwelchen nicht vorhandenen Sachen anzuschwärzen. Ihr Auto hat er dann auch noch zerkratzt und, und, und.....! Also da gäb´s noch einiges zu zu sagen, aber das erspar ich euch mal. Fakt ist,die Leute sind krank im Kopf. So seh ich das zumindest. In diesem Fall, den ich da geschildert hab, läuft das Ganze nun schon über 3 Jahre so. Das kann ja nicht normal sein.



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Stalking

07.02.2004 um 16:56
blöd ist bei dir ganzen sache, dass solche stalker, solange sie eine person nicht anrühren, verletzen etc., sich nicht strafbar machen...damit mein ich wirklich
nur die "beobachter" (damit will ich wiedermal kein allmy-mitglied
ansprechen *löl*) oder sieht die rechtslage anders aus...eigentlich ist es ja nix strafbares...und so kann auch die polizei nicht eingreifen...!
...ich denke aber auch dass solche menschen ein schweres psychisches problem haben...
für den betroffenen (den beobachteten) muss das ja eine schreckliche situation sein...!!!



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Stalking

09.02.2004 um 22:52
geh so schnell du kannst in einen hermetisch abgeriegelten bunker und komm erst 2013 wieder raus.

Doch du irrst wenn du denkst
hier stirbt jeder für sich-was
gegen uns geht, geht gegen dich. An jedem start ist eine
Ziellinie, und wir sind alle gleich weit. um die Tests dieser Zeit zu bestehen und um weiter zu gehen müssen wir alle unser Ego in Demut
zurücknehmen. -Thomas D.-



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Stalking

10.02.2004 um 00:03
@silith
oder sieht die rechtslage anders aus...eigentlich ist es ja nix strafbares...und so kann auch die polizei nicht eingreifen...!
Ich glaub es reicht schon, wenn jemand dir die ganze Zeit nachstellt, dir überall auflauert, per Telefon "terrorisiert", dauerklingelt etc. kann man schon gegen den ne Unterlassungsklage erreichen. Ob das dann was bringt is ne andere Frage.


ich weiß, dass ich nichts weiß


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Stalking

10.02.2004 um 08:49
@kewlblade
...ich meinte nicht diejenigen die per telefon terrorisieren...ich
meinte wirklich nur diejenigen die einen ständig beobachten...denn durch das
beobachten, was das opfer selbstverständlich in den wahnsinn treiben kann,
macht sich der "täter" einfach nicht strafbar...oder gibt es im grundgesetz
einen artikel, der es einem untersagt in bestimmte richtungen zu blicken oder sich an bestimmten öffentlichen orten aufzuhalten...?? zum glück gibt es in deutschland noch relativ wenige stalking-fälle...meint ihr es ist eine gesetzeslücke...?...sollte stalking strafbar sein...?...ich glaube dies wäre schwer mit unserer verfassung zu vereinbaren...



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Stalking

10.02.2004 um 09:35
Die Stalker gibts doch schon länger. Früher hießen sie halt Papparazzi.



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Stalking

10.02.2004 um 11:42
Link: www.advocat24.de (extern) (Archiv-Version vom 16.01.2004)

oder gibt es im grundgesetz
einen artikel, der es einem untersagt in bestimmte richtungen zu blicken oder sich an bestimmten öffentlichen orten aufzuhalten...??

Nö gibt es nicht. In Deutschland muss ja wie in vielen anderen Fällen auch erstmal was passieren bevor was unternommen werden kann. Strafrechtlich gesehen kann man bei Stalking erst rechtlich vorgehen wenn folgende Tatbestände vorliegen: Hausfriedensbruch, sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Straftaten, die die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches einschließen (zB Abhören des Opfers und Verletzen des Briefgeheimnisses).

ich weiß, dass ich nichts weiß


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Stalking

09.04.2005 um 19:49
da gibt es auch ein spiel das heißt stalker das hat auch ein wenig was mit dem schleichen zu tun


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Stalking

09.04.2005 um 20:01
oh man..wo haste denn das olle Ding her...und dann nur schreiben das es ein Spiel dazu gibt....


naja mitlerweile kann man ws machen...wenn man die Anzeige direkt bei der Kriminalpolizei macht bekommt man einen sachbearbeiter..und jede Anzeige die man wegen dieser Person macht geht dann zu diesem sachbearbeiter und ist nciht in der ganzen Behörde verteilt...und einiges zusammen ergibt dann einen Strafbestand womit dann was bewirkt werden kann...

Manchmal muß man erst sehr tief in die Dunkelheit fallen um wieder Licht zu sehen...danke denen die mir ein Licht waren und sind


EINSAM KÄMPFEN WIR GEMEINSAM FÜR DAS EINE...(zu Erinnerung an einen Freund)



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Stalking

09.04.2005 um 22:25
ich wollt mal wissen ob ein alter thread wieder auflebt wenn man ihn hervorkramt.. tja hab ich wohl pech gehabt


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Stalking

09.04.2005 um 22:43
wie man sich wehren kann?
- bei telefonanrufen---> geheimnummer
- bodygards (sehr krass...)
- namensänderung
- polizei

ach, nur so beispiele
@topic... kommt ja oft bei leuten vor und solche stalker sind ja so bessesene leute...total gestört, die suchen nur die nähe zu bestimmten leuten...die kommen immer auf neue ideen ;)

mit deiner existenz beginnst du zu sterben...!

man kann sein schicksal nicht bestimmen, aber man kann es herausfordern! (ich)



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Stalking

09.04.2005 um 22:45
@kewlblade
> der normale Durchschnittsbürger hat damit wohl eher selten Probleme.<

Das ist leider lange Jahre ein Irrglaube gewesen.

Inzwischen, nachdem viele "Durschnittsbürger" regelrecht durch die "Hölle" gehen mußten, ist Stalking eine sehr ernstzunehmende Angelegenheit.

HIer ein Auszug aus einer Entwurfsberatung eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes :

18.03.2005 - Gesetz zur Bekämpfung unzumutbarer Belästigungen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unzumutbarer Belästigungen

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir alle sind uns einig, dass Opfer von Stalking wirksam geschützt werden müsssen. Stalking ist kein Kavaliersdelikt, sondern – in aller Regel – eindeutig strafbares Verhalten. Fortwährende Verfolgung, ständige Telefonanrufe, Drohungen, unbestellte Ware, die angeliefert wird, all das kann den Opfern den Alltag zur Hölle machen und führt sehr häufig zu erheblichen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen. Das Opfer muss nicht selten seine Lebensumstände völlig ändern, Wohnung und Arbeitsplatz wechseln, bestimmte Orte meiden und seine sozialen Kontakte einschränken. Wir alle sind uns einig in dem Ziel, die Opfer besser zu schützen.

Einig sind wir uns aber nicht in dem Weg, wie dieser bessere Schutz erreicht werden kann. Mit dem heute beratenen Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes wird uns das meines Erachtens jedenfalls nicht gelingen.

Der vorgeschlagene neue Straftatbestand der „Schweren Belästigung“ soll alle Erscheinungsformen des „Stalking“ erfassen und sieht eine Aufnahme der qualifizierten Tatbestände in die Vorschrift über den Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr vor.

Der vorgelegte Entwurf ist nach meiner Auffassung verfassungsrechtlich bedenklich. Er enthält eine Vielzahl wenig bestimmter Rechtsbegriffe, die in dieser Häufung mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot in Konflikt geraten. Es zeigt sich in der vorgeschlagenen Formulierung ein Grundproblem der strafrechtlichen Normierung des Gesamtphänomens „Stalking“. Stalking ist nicht eine bestimmt Handlung, sondern hat – wie eingangs beschrieben – ganz unterschiedliche Erscheinungsformen. Will man also alle möglichen Tathandlungen in einer abstrakten Formulierung erfassen, dann kann diese keine hinreichend klaren Konturen aufweisen. Bezeichnenderweise ist in der Entwurfsbegründung zu dem in § 238 Abs. 1 Nr. 3 vorgesehenen Auffangtatbestand davon die Rede, dass sich der durch den „Stalker“ vollführte Terror einer abschließenden gesetzlichen Eingrenzung entziehe. Wegen dieser mangelnden Bestimmtheit des Tatbestandes hat auch die Presse den vergangenen Tagen sehr deutlich gemacht, dass sie diesen Entwurf nicht will und große Probleme damit hat.

Meine Damen und Herren,
auch gegen die Ausweitung des Katalogs der Anlasstaten beim Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr bestehen grundsätzliche Bedenken. Der Haftrichter wird Schwierigkeiten bei verschiedenen Stalking-Tathandlungen haben, weil diese allein für sich genommen, häufig nicht zu der Deliktsgruppe der erheblichen Straftaten gehören.

Wegen der Vielzahl der hier nur angedeuteten Probleme, die der heute zur Diskussion stehende Regelungsvorschlag aufwirft, ist zu befürchten, dass er nicht zu dem erwünschten Erfolg führen wird. Neben den erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken wird es Schwierigkeiten für die Rechtsanwender geben.

Ich möchte eines klarstellen: Ich wende mich damit nicht generell gegen Änderungen, ein effektiver, opferschützender Umgang mit Stalking kann nach meiner Überzeugung nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden, in dem auch die Frage nach einer Änderung des Strafrechts eine Rolle spielt.

Es gibt also verschiedene Ansatzpunkte: Zum einen das Gewaltschutzgesetz: Mit dem im Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz ist ein Erfolg versprechender Weg zu besserem Opferschutz beschritten worden. Wir haben mit dem Gewaltschutzgesetz eine sehr gute Möglichkeit geschaffen, sich auch gegen Belästigungen und Nachstellungen zu wehren und wir haben hier vor allem eine Strafvorschrift gegen Stalking. Wem nachgestellt wird, der kann bei Gericht eine sog. zivilrechtliche Schutzanordnung erwirken, die dem Täter das belästigende Verhalten untersagt. Verstößt der Täter gegen diese Schutzanordnung macht er sich strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Ob dieser Strafrahmen in jedem Falle ausreicht oder vielleicht doch nach oben hin etwas ausgeweitet werden sollte, kann dabei durchaus ernsthaft diskutiert werden.

Das Bundesministerium der Justiz hat schon 2002 eine Begleitforschung zum Gewaltschutzgesetz in Auftrag gegeben, der Forschungsbericht wird in den nächsten Wochen erwartet. Erste Ergebnisse zeigen, dass offenbar bessere Aufklärungsarbeit über die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz geleistet werden muss – und zwar vornehmlich bei den Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit mit dem Schutz von Stalking-Opfern befasst sind.

Meine Damen und Herren,
wir denken – wie alle anderen – natürlich auch über die Aufnahme eines Stalking-Tatbestandes in das Strafgesetzbuch nach, der den Vorteil hätte, dass die Polizei in jedem Fall – also auch bei den Taten, die keinen Straftatbestand des StGB erfüllen – ohne vorherige weitere Schritte tätig werden kann. Ein solcher Straftatbestand muss aber hinreichend bestimmt sein und den Strafverfolgungsbehörden ein praktikables zusätzliches Instrumentarium zum besseren Opferschutz an die Hand geben. Es widerstrebt uns, eine Regelung über das Knie zu brechen und als symbolische Gesetzgebung zu präsentieren – noch dazu, wenn sie am Ende verfassungswidrig wäre.

Strafrechtliche Maßnahmen allein können das Problem nicht lösen. Viel wichtiger ist, dass die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden. Nach den bislang erst spärlich vorliegenden empi-rischen Erkenntnissen zum Stalking in Deutschland bestehen noch Informations- und Vollzugsdefizite. Unser Hauptaugenmerk sollte darauf gerichtet sein, diese Defizite zu beseitigen und das bestehende polizei-, zivil- und strafrechtliche Instrumentarium konsequent zu nutzen.

Aus diesem Grund tritt das Bundesjustizministerium gegenüber den Ländern für eine Änderung bei der Praxis der Strafverfolgung von Stalking ein. Wir haben deshalb u.a. die Einrichtung von spezialisierten Referaten bei den Staatsanwaltschaften angeregt und die verstärkte Verfolgung und Aburteilung von Stalkingtaten im beschleunigten Verfahren. So kann der Täter zeitnah geahndet werden, und ggf. über Bewährungsauflage besser kontrolliert werden. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren haben wir bereits gemacht und hoffen, dass dieser in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses der Justizministerkonferenz beraten wird.

Meine Damen und Herren,
ich meine eines ist sicher: Wir werden das Phänomen Stalking nur durch ein Maßnahmebündel wirksam bekämpfen können, nicht aber durch einen verfassungsrechtlich zweifelhaften Straftatbestand oder eine noch viel problematischere Änderung der Strafprozessordnung.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz).

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