Inzestdrama in Amstetten
18.03.2009 um 08:04@innozentia
In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe des Verteidigers, für seinen Mandanten das "Optimum", also das Minimum an Strafe, zu fordern. Täte der Anwalt dieses nicht, wäre er eine eklatante Fehlbesetzung.
Auch "Monstren" haben das Anrecht auf ein menschenwürdiges Strafverfahren. Sonst könnten wir gleich Lynchjustiz oder Scharia zum österreichischen Recht erklären.
In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe des Verteidigers, für seinen Mandanten das "Optimum", also das Minimum an Strafe, zu fordern. Täte der Anwalt dieses nicht, wäre er eine eklatante Fehlbesetzung.
Auch "Monstren" haben das Anrecht auf ein menschenwürdiges Strafverfahren. Sonst könnten wir gleich Lynchjustiz oder Scharia zum österreichischen Recht erklären.