@Cathryn:
Cathryn schrieb:Zuletzt hatte im heurigen April das gemeinsame Kind eines 61-jährigen Australiers mit seiner 39 Jahre alten Tochter für Aufregung gesorgt. Das Paar trat in einer TV-Sendung auf und bat um Verständnis für die Liebesbeziehung. Den beiden wurde von einem Gericht auferlegt, sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen zu lassen und künftig keinen sexuellen Kontakt mehr zu haben. Die beiden hatten sich erst gekennen gelernt, als die Frau bereits 31 Jahre alt war.
Da schien es ja anscheinend keinen Missbrauch gegeben, ich sehe in dieser Beziehung kein Problem.
Cathryn schrieb:Frankreich 2005
Beim vorerst größten Kinderschänder-Prozess in der Justizgeschichte von Frankreich wurden 2005 genau 61 Männer und Frauen verurteilt, die zwischen 1999 und 2002 mindestens 45 Kinder im Alter von sechs Monaten bis zwölf Jahren sexuell missbraucht oder "verliehen" haben sollen. In der Anklageschrift war die Rede von Hunderten von Sex-Orgien, Inzest und organisierter Kinder-Prostitution. Zwölf der verurteilten Personen hatten Berufung eingelegt - nur eine wurde 2007 freigesprochen.
Ich wage zu bezweifeln (und hoffe, in Anbetracht der anderen beiden), das dabei der Anklagepunkt des Inzest eine grössere Rolle gespielt hat.
Cathryn schrieb:USA 2005
Ebenfalls 2005 wurde ein US-Amerikaner wegen neunfachen Mordes zur Hinrichtung verurteilt. Der 58-jährige Mann soll neun seiner Kinder getötet und mehrere seiner Töchter und Nichten vergewaltigt haben.
Anklage Mord und Vergewaltigung, Inzest spielt hier ebenfalls wohl eher eine untergeordnete Rolle.
Cathryn schrieb:Deutschland 2005
Im gleichen Jahr verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen 28-jährigen Mann wegen Inzests mit seiner 21 Jahre alten Schwester. Das Paar aus Zwenkau in Sachsen hat vier gemeinsame Kinder. Die Geschwister hatten einander erst im Jahr 2000 kennengelernt. Der Bursche war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte zunächst in Potsdam.
siehe Punkt eins.
Cathryn schrieb:Frankreich 2004
2004 startete im nordfranzösischen Saint-Omer ein von Ermittlungspannen überschatteter Prozess gegen 17 mutmaßliche Kinderschänder, die zum Teil ihre eigenen Töchter und Söhne missbraucht haben sollen. Gegen zehn Angeklagte wurde Strafen von bis zu 20 Jahren Haft verhängt, sieben wurden freigesprochen.
Frankreich 2004 - Zweiter Fall
Im gleichen Jahr wurde ein Fall bekannt, demnach mehr als 40 Jahre lang Mitglieder einer Bauernfamilie in Südfrankreich ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen vergewaltigt und zu Sexspielen gezwungen haben sollen. Ein Gericht im südwestfranzösischen Agen verurteilte die mutmaßlichen Täter zu Haftstrafen von bis zu 20 Jahren.
Sankt Gallen 2003
2003 verurteilte ein Gericht in Sankt Gallen einen damals 41-jährigen Mann wegen des Missbrauchs seiner Tochter zu sieben Jahren Zuchthaus. Der Mann missbrauchte bis 2002 das damals sechs Jahre alte Mädchen mindestens einmal wöchentlich - gelegentlich neben der schlafenden Mutter. Der mutmaßliche Täter soll sich zuvor bereits an seiner Stieftochter vergangen haben.
USA 2000
Wegen der sexuellen Misshandlung seiner damals neunjährigen Tochter, die er dann auch noch im Internet öffentlich machte, wurde 2000 ein US-Amerikaner zu 143 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in San Diego verhängte gegen den 44-Jährigen insgesamt neunmal die Höchststrafe. Er soll die Misshandlung gefilmt und die Bilder dann ins Internet gestellt haben.
Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
Cathryn schrieb:USA 1999 (Raoul)
Zu den wohl bekanntesten Fällen gehört auch der des elfjährigen Raoul in den USA, dem 1999 "schwerer Inzest" mit seiner fünfjährigen Schwester vorgeworfen wurde. Laut der Familie wollte der Bub dem Mädchen nur beim Wasser lassen helfen. Ein Gericht in Colorado stellte das Verfahren gegen den Buben schließlich im November des gleichen Jahres wegen formaler Fehler ein.
Da weiss ich nicht, was ich dazu sagen soll, ich glaube, bei einem Jungen, der mit elf eine sexuelle Beziehung eingeht, unabhängig mit wem, ist irgendetwas schief gelaufen.
Cathryn schrieb:Deutschland 1998
1998 wurde ein 66-jähriger Mann in Fulda wegen Vergewaltigung und Beischlafs mit Verwandten zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der in Hünfeld-Michelsrombach (Hessen) lebende Mann hatte 1984 seine damals 17-jährige Tochter vergewaltigt und während einer anschließenden elfjährigen Inzest-Beziehung sechs Kinder mit ihr gezeugt. Eines wurde abgetrieben, zwei wurden zur Adoption freigegeben. Mit den übrigen drei gemeinsamen Kindern lebte die junge Frau weiter in der Familie, ehe sie sich 1996 dem Zugriff des Vaters entziehen konnte.
Zu derartigen Fällen habe ich bereits geschrieben.
Cathryn schrieb:Die Chronick zeigt, dass die Faelle von Missbrauch im Zusammenhang mit Inzest weitaus haeufiger sind, als im Zusammenhang mit Liebesbeziehungen.
Ich schätze, das ganze hängt wohl eher damit zusammen, das man Verwandte leichter kontrollieren kann, als mit einer bestimmten Veranlagung o.ä.
Ausserdem kommen Missbrauchsfälle wohl deutlich eher ans Licht, weil irgendwann der missbrauchte Teil zur Polizei geht, als Liebesbeziehungen, bei denen vonseiten des Paares kein Grund zur Anzeige des jeweils anderen besteht.
Und:
Cathryn schrieb:Das Opfer kann sagen: ich wurde gegen meinen Willen missbraucht und es war Inzest. Beides ist strafbar.
Der Taeter kann sagen: sie wollte es auch, aber es war Inzest. Nur eines ist strafbar.
Und dann geht der Richter hin und sagt:
Missbrauch kann nicht nachgewiesen werden, aber darüber, das Inzest stattgefunden hat, sind sich alle einig, also werden alle Beteiligten bestreft.