Do-X schrieb:Mich würde zB der Grund der Tochter interessieren, warum sie nicht zur Schule gehen möchte
Mich ehrlich gesagt nicht, es gibt die Schulpflicht in Deutschland; wenn ich mich nicht irre, dann - ohne Ausbildungsstelle - sogar bis zum 18 Lj
Berryl schrieb:@Syringa
Man schlägt seine Eltern nicht.
Ich würde sogar noch weitergehen... (körperliche) Gewalt geht in
keinem Fall!
Syringa schrieb:Ich selbst bin solchen Auseinandersetzungen aus dem Weg gegangen, indem ich "einfach" geschwänzt habe. Warum? Weil ich in der Schule sexuell belästigt wurde
Tut mir wirklich leid für Dich, dass Du solch eine Erfahrung machen musstest
:( Hoffentlich konntest Du es im Laufe der Zeit einigermaßen verarbeiten
Roesti schrieb:Hab neulich ne Szene beobachtet, da hat ein kleiner Junge, vieleicht 1-2 Jahre alt, mehrfach seine Eltern geschlagen (auf den Arm und ins Gesicht) weil sie Ihm ein Spielzeug nicht kaufen wollten.
Die Reaktion der Eltern war: NICHTS! Sie haben es einfach akzeptiert und so hingenommen.
Ok, so ein Baby weiß eben nun nicht um seine Grenzen und sollte schon eine Reaktion erhalten; da stimme ich Dir zu! Das Patsch-Händchen entweder gleich abfangen oder dann erklären - mit entsprechender Mimik und Gestik - dass das 'Aua' tut
:)Do-X schrieb:Jetzt würde mich aber auch einmal interessieren, was dieser Link mit dem Thema - Kinder in die heutige Welt setzen - zu tun hat, @Püppchen ? Das kommt ja so rüber, als wenn Kinder eine Gefahr für die Gesellschaft sind?!
Ich kopier mal den
Threadtitel ;) 'Kinder in die heutige Welt setzen?' Von einer Gefahr für die Gesellschaft durch Kinder habe ich nicht gesprochen... Du hast meinen m.M.n. relativ werteneutralen Post etwas missinterpretiert
;) Obwohl Kinder und Jugendliche heutzutage wesentlich 'emanzipierter' auftreten, auch gegenüber Pädagogen
;) rhapsody3004 schrieb:Wer weiß, ob es im Falle der Tochter überhaupt zu Anklageerhebung und dann zu einer Verurteilung wegen einfacher KV kommen würde:
Ich verweise da auf 153 u. 153a StPO. Wäre, falls. auch Rechtstaat.
Schön, daß Du hier mit §§ um Dich wirfst, aber nicht jeder hat Jura studiert und ich habe jetzt ehrlich gesagt keine lust Google zu bemühen um dann vielleicht festzustellen, dass Du Dich vertippt hast oder der § nicht anwendbar ist
;)Fakt ist auf alle Fälle, daß die Jugendliche von der Polizei zur Schule gebracht wurde und das dürfte schon etwas peinlich für sie gewesen sein
;)@rhapsody3004 da Du entweder Jurist bist oder Dich zumindest mit der Materie anscheinend gut auskennst wie sieht es eigentlich mit folgendem bei - notorischen - Schulschwänzern aus:
1. reagiert das Jugendamt i-wann einmal?
2. Bußgeldkatalog?