Sterbehilfe - ja oder nein?
12.07.2018 um 08:35Sofern der Erkrankte in der Lage ist, dies zu äußern.Alarmi schrieb: Es ist moeglich, dass man dann seine Meinung aendert.
Wenn nicht, gilt die evtl. gemachte Patientenverfügung oder eben das, was er zu Lebzeiten geäußert hat.
Daran würde ich mich im Falle eines Falles halten.