@Casa_blanca Ich habe die Beiträge gelesen, und da wird gefordert, dass("ab einem bestimmten Grad") behinderte Föten per Gesetz (!) abzutreiben sind.
Was hätte dann wohl mit Frühgeburten, die noch gar nicht von selbst lebensfähig sind, zu geschehen, wenn man der Gesellschaft, den Eltern und den Behinderten Behinderungen nicht zumuten kann ("wäre für alle das beste")?
Ich wollte lediglich auf die Diskrepanz hinweisen, die es im Umgang mit dem Risiko, dass Behinderungen vorhanden sind oder entstehen, herrscht.
Der Uterus scheint ein magischer Ort zu sein, die Geburt ebenso... so lange ein Fötus noch da drin ist, kann damit anders verfahren werden, als wenn die Geburt stattgefunden hat.
Ein Fötus, dem eine soundso großes Risiko, eine Behinderung zu haben, diagnostiziert wird, kann abgetrieben werden... wenn es als Frühchen eine soundso großes Risiko, schwere Spätfolgen zu erleben, tut man trotzdem alles dafür, um es am Leben zu erhalten.
Würde man per Gesetz festlegen, dass mögliche Behinderungen per Abtreibung verhindert werden müssen, dann gäbe es keinen Grund, Frühchen am Leben zu erhalten.
Ich glaube, dass es sich jemand allzu einfach macht und auch nur wenig über die Möglichkeiten der Frühdiagnose weiß, b.z.w. darüber, wie wenig präzise die Aussagen immer noch sind, auch wenn sie sich stetig verbessern, und wie sich gleichzeitig Therapiemöglichkeiten stetig verbessern.