gewitter32 schrieb:Wer zahlt, schafft an :) Und wer zahlt die Party?
Wäre ja noch schöner, wenn sogar schon Eltern darüber entscheiden dürften, welche Lehrer entlassen werden. Die können höchstens fordern - mehr nicht.
Davon mal ab dass es gar keinen Grund für Entlassungen von Lehrkräften gibt. Auch die auf dem Internat haben richtig gehandelt!
Die betreffenden Schüler können froh sein, wenn es nur bei einem Gespräch und einem einwöchigen Ausschluss vom Unterricht bleibt.
gewitter32 schrieb:Eine Woche Unterrichtsausschluss gibt es in meinem Bundesland für Taten gegen Gesundheit und Leben und du nennst das keine Sanktion?
Du verwechselt gerade die Fälle. Keine Sanktionen war nicht auf den Internatsfall bezogen.
BerlinerLuft schrieb:Doch ich habe die aktuelle Entwicklung mitbekommen.
Warum fragst du dann, was es da im Unterricht zu besprechen galt?
Dann wirst du doch die Notwendigkeit selbst erkennen können oder nicht?
BerlinerLuft schrieb:Damit hat der Lehrer sich unbewusst sogar strafbar gemacht.
Es in Verleumdung.
Oh, mein Gott. Nein.
Weil der Lehrer das Anstimmen des Songs ohne die verwerfliche Parole zum Anlass genommen hat den Vorfall Sylt zum Unterrichtsthema zu machen, um vorsorglich zu agieren und aufzuklären - dein Ernst? Das erfüllt doch nicht diesen Tatbestand.
Weder wurde hier der subjektive noch der objektive Tatbestand, der Verleumdung, voraussetzt erfüllt.
Und Unbewusst kann man sich der Verleumdung schon mal gar nicht strafbar machen.
Der zitierte Beitrag von gewitter32 wurde gelöscht. Begründung: Spam
Was hat das Vorgehen des Internats mit dem Strafrecht zu tun?
Und keine Sorge, der Staat wird bei seinen Ermittlungen natürlich auch die Strafmündigkeit (ab 14 Jahren bei uns in D) betreffender Schüler prüfen, sollten überhaupt Straftatbestände erfüllt worden sein.