Den Volksverhetzungsparagraphen § 130 StGB hatte ich bereits ganz zu Anfang des Threads zitiert:
Beitrag von sallomaeander (Seite 1)Natürlich obliegt es den Gerichten, im Einzelfall zu entscheiden, ob der Tatbestand in rechtswidriger Weise und schuldhaft verwirklicht wurde. Aber man kann schon aus dem Gesetzestext, auch als juristischer Laie, grob herauslesen, was der Gesetzgeber unter anderem verhindern möchte: Dass "zu Willkürmaßnahmen aufgerufen" wird, also dass z.B. ein Teil der Bevölkerung "raus", sprich deportiert werden soll - ich denke, das ist doch relativ eindeutig zu verstehen und nachzuvollziehen.
Zu dem hier immer wieder zitierten Fall der Grünen-Politikerin: Da scheint es sich für mich in erster Linie um ein erschreckendes Alkoholproblem zu handeln, wenn die Dame mit dem genannten Blutalkoholspiegel noch in der Lage ist, ihr Auto in Bewegung zu setzen. Die Beleidigung der Polizisten (es gibt keine "Beamtenbeleidigung" als gesonderten Tatbestand) ist eine persönliche Entgleisung, die schlimm ist, die ich aber in einem anderen Kontext sehe, als das, was wir hier diskutieren. Die Dame hat offensichtlich ein Problem mit ihrem Verhältnis zur Polizei, wenn sie die Beamten in die Nähe von Nazis rückt.
Abahatschi schrieb:Finde ich juristisch mehr als bedenklich, was sind denn die Schwierigkeiten dabei sie zu erstellen?
Es geht um den Kontext, und in welcher Situtation etwas gesagt wird. Und was damit zum Ausdruck gebracht werden soll.
Wenn jemand in blumigsten Worten und scheinbar unverfänglich einer Bevölkerungsgruppe das Lebensrecht abspricht, soll er dann damit durchkommen? Es geht um den Inhalt, die Intention, nicht nur um den Wortlaut.