Gruppen-/ Vergewaltigungen in Deutschland - Wie dem entgegenwirken?
23.08.2023 um 06:32Wo könnte man denn ansetzen?
Tatsächlich glaube ich auch nicht, dass die Erweiterung von Strafrahmen viel bewirkt.
Zunächst mal würde ich aber die fast schon automatische Verwendung von Jugendstrafrecht für junge Erwachsene hinterfragen.
In den letzten Monaten gab es einige Fälle von Vergewaltigungen, die medial bekannt wurden, in denen Vergewaltiger eine Bewährungsstrafe erhielten, oft noch mit dem richterlichen Hinweis darauf, der Täter wäre auf einem guten Weg ins Leben, den man ihm nicht verbauen dürfe.
Jemand, der eine Vergewaltigung begeht, ist nicht auf einem guten Weg, ganz im Gegenteil. Und es ist kein Kavaliersdelikt. Eine Bewährungsstrafe sollte überhaupt nicht möglich sein.
Im Sinne des Opferschutzes würde ich es richtig finden, wenn Vergewaltiger nach der Haft nicht im Umfeld ihres Opfers wohnen dürften, besonders bei Taten, die in der Nähe des häuslichen Umfelds des Opfers begangen wurden.
Bei minderjährigen Tätern würde ich bei der Gruppe ansetzen und diese Gruppe, deren Dynamik eine Rolle spielt, auflösen. Statt oder zusätzlich zur Haft sollten Haupttäter / Anführer komplett aus ihrem Umfeld entfernt werden und zB in staatliche Institutionen weit entfernt von ihrer Gruppe untergebracht werden.
Bei Wiederholungstätern wäre ich für sehr lange Haftstrafen, auch für unbegrenzte Haft im Sinne einer 3 strikes out Regel, auch wenn ich weiss, dass das rechtlich in Deutschland zur Zeit nicht möglich ist.
Das hat bei Personen, die eine Gruppenvergewaltigung begehen ja bereits versagt. Insofern sehe ich bei Tätern dann auch wenig Hoffnung in der Idee, erneut darauf zu setzen.
Tatsächlich glaube ich auch nicht, dass die Erweiterung von Strafrahmen viel bewirkt.
Zunächst mal würde ich aber die fast schon automatische Verwendung von Jugendstrafrecht für junge Erwachsene hinterfragen.
In den letzten Monaten gab es einige Fälle von Vergewaltigungen, die medial bekannt wurden, in denen Vergewaltiger eine Bewährungsstrafe erhielten, oft noch mit dem richterlichen Hinweis darauf, der Täter wäre auf einem guten Weg ins Leben, den man ihm nicht verbauen dürfe.
Jemand, der eine Vergewaltigung begeht, ist nicht auf einem guten Weg, ganz im Gegenteil. Und es ist kein Kavaliersdelikt. Eine Bewährungsstrafe sollte überhaupt nicht möglich sein.
Im Sinne des Opferschutzes würde ich es richtig finden, wenn Vergewaltiger nach der Haft nicht im Umfeld ihres Opfers wohnen dürften, besonders bei Taten, die in der Nähe des häuslichen Umfelds des Opfers begangen wurden.
Bei minderjährigen Tätern würde ich bei der Gruppe ansetzen und diese Gruppe, deren Dynamik eine Rolle spielt, auflösen. Statt oder zusätzlich zur Haft sollten Haupttäter / Anführer komplett aus ihrem Umfeld entfernt werden und zB in staatliche Institutionen weit entfernt von ihrer Gruppe untergebracht werden.
Bei Wiederholungstätern wäre ich für sehr lange Haftstrafen, auch für unbegrenzte Haft im Sinne einer 3 strikes out Regel, auch wenn ich weiss, dass das rechtlich in Deutschland zur Zeit nicht möglich ist.
Stumpf schrieb:Dennoch kommt die Aufklärung, eine vernünftige Erziehung und eine daraus resultierende gesunde Entwicklung immer vor einer Gefängnisstrafe meiner Meinung nach.@Stumpf
Das hat bei Personen, die eine Gruppenvergewaltigung begehen ja bereits versagt. Insofern sehe ich bei Tätern dann auch wenig Hoffnung in der Idee, erneut darauf zu setzen.