Tussinelda schrieb am 09.08.2023:Na Du hast es behauptet. Das kann man ja nachlesen. Und nur weil für Dich, weil "mehrere Monate" offenbar bedeutet, dass sie 16 war, muss das ja nicht zutreffen, nicht wahr?
Es wurde behauptet, ohne daß ein Beweis vorgelegt wurde, daß es T. L. mit einer 15 Jahre alten Jugendlichen trieb. Verwendet wurden dabei schwammige Formulierungen und ich gehe davon aus, daß sich das, was den Kern der Vorwürfe ausmacht, erst zutrug als die betreffende Person das 16. Lebensjahr vollendet hatte.
Die "Berichtenden" berufen sich ausnahmslos auf Behauptungen der Zeitschrift SPIEGEL, die sich allerdings hinter einer Bezahlschranke, bzw. nur durch den Abschluss eines ABO zugänglich sind.
Beweise wurden nicht vorgelegt und ich glaube auch nicht, daß man da irgendwo Geburtsurkunden kopierte und abheftete.
Selbst wenn die Behauptungen des SPIEGEL zutreffen und es zu Sex, kurz vor der Vollendung des !6. Lebensjahres kam, sagt das nichts über den Reifegrad der Jugendlichen aus, der aber bei der Bewertung gewürdigt werden sollte.
Es geht ja hier immer noch um einen Menschen und nicht um einen Stromzähler.
Sorry, ich wollte die Antwort schon vor einigen Wochen senden. Sie hing aber noch als Vorlage in meinem Benutzerkonto.