Palfrader schrieb:Ich gebe zu bedenken, dass die Rechtsanwälte von Lindemann eine andere Rolle spielen als ein (früher gutes) Nachrichtenmagazin. Letzteres hat nämlich seriös und ausgewogen zu berichten und nicht irgendwelche me-too-Kämpfe auszutragen. Der Spiegel ist ja keine Partei- oder Vereinszeitung. Ich finde es obendrein peinlich zu behaupten, dass jetzt das strenge Hamburger Gericht an der juristischen Pleite schuld sein soll. Und die Rechtsanwaltskanzlei Scherz/Bergmann wird ganz sicher nicht um Mandanten buhlen müssen. Es ist einfach lächerlich, so einen dummen Blödsinn zu veröffentlichen.
ich gebe zu bedenken, dass die Rechtsanwälte in ihren Presseerklärungen gerne übers Ziel hinausschiessen, was hier ja schon belegt wurde, dies aber keinesfalls dann die gleiche Reaktion erfährt, wie die Verdachtsberichterstattung des Spiegel. Ich gebe auch zu bedenken, was der Spiegel alles schreiben darf, trotz dem Vorgehen der Anwälte. Wurde hier ja auch schon aufgezeigt und ist auch in der Verfügung nachzulesen. Wenn also der Spiegel nicht seriös ist, was sind dann die Anwälte?
SpiderWeb schrieb:Von Seiten Till Lindemann gibt es keine Version der Geschichte wo man eine eidesstattliche Versicherung abgeben müsste.
auf welcher Basis genau widersprechen dann die Anwälte dem Spiegel und ziehen vor Gericht? Auf Basis der Aussagen von Lindemann. Die nicht eidesstattlich versichert sind.
Palfrader schrieb:Lindemann muss keine eidesstattliche Versicherung abgeben.
und die Opfer müssen? Wäre mir neu.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, bei den Opfern und Medien wird ein anderes Maß hier angelegt, als bei Lindemann und seinen Anwälten. Da könnte man sich mal Gedanken drüber machen......den Opfern glaubt man nicht einmal so wirklich, WENN sie eine abgeben. Lindemann muss nur sagen, nö, war nicht so, habe ich nicht gemacht und gilt als glaubwürdig. Aha.