Laura_Maelle schrieb:Ich meine auch eher die Indizienkette, wie z. B. KO-Tropfen-Sicherstellung plus einen belastenden KO-Tropfen-Mailverkehr plus beschlagnahmte Fotos/Videos zu den betäubten Frauen. Das natürlich jetzt hypothetisch. Eine solche Indizienkette könnte schon eher zu einer Verurteilung führen.
Meinst du, der Tatort des Geschehens ist forensisch auf KO-Tropfen untersucht worden und nach Fotos/ Videos von Beteiligten gesucht wurde?
Eigentlich ist das doch Standard bei Verdacht der Vergewaltigung oder Missbrauch von Schutzbefohlenen. Da muss auch keine Anzeige vorliegen, denn die StA wird schon bei öffentlichen Bekanntmachungen von Missbrauch usw. tätig.
Aber die Ermittlungen laufen ja noch, da bekommen wir auch nicht alles mit, was Täter Wissen mit einschließt.