@Interested Ich möchte deinem Link noch den folgenden der Antiskriminierungsstelle des Bundes hinzufügen .
Die haben sich bereits im Sommer sehr ausführlich mit dieser Thematik befasst .
Alles auf der Grundlage des AGG betrachtet.
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Der_aktuelle_Fall/Behinderung/Corona_Schutzmasken.html (Archiv-Version vom 17.11.2020)Hier kann man eigentlich sehr gut einordnen wann zB das so oft beschworene Hausrecht angewendet werden darf . Und ab wann , ein temporäres Hausverbot ( auch in Zeiten von Corona ) als Diskriminierung nach dem AGG gewertet werden muss.
Und sollte jemand nach diesem Gesetz eine Diskrimierung erfahren , so kann und sollte er die Möglichkeit haben , das als Diskriminierung anzuzeigen .
So wie es ja Gottseidank möglich ist , auch andere Formen der Diskriminierung zur Anzeige oder gar bis vor ein Gericht zu bringen.
Diese Aussicht bietet dem Betroffenen ( hier diskriminierten ) zwar keine sofortige Abhilfe seines Problems der Ausgrenzung , aber zumindest könnte es einige mit Nachdruck in ihre Schranken weisen , die derzeit glauben , den Hilfssherrif geben zu können .
Oder gar so eine Art Bürgerwehr zu bilden , gegen ohnehin schon benachteiligte oder gehandicapte Mitmenschen .
Denn dahin tendiert das langsam . Solidarität permanent einzufordern ist keine Einbahnstraße .
Gerade in einer Krise , wie derzeit , sollte man den Wert unserer allzugern beschworenen SolidarGemeinschaft daran messen , wie wir mit den schwächeren Teilen , den Versehrten , und schutzbedürftigen ( inkl Kinder , Alte , kranke usw) oder gar den Armen umgehen .
Dazu gehören auch Menschen , denen es nachweislich nicht möglich ist derzeit Maske zu tragen .