Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch
28.08.2020 um 13:31@rhapsody3004
Auf die Schnelle:
Das betrifft zwar 223 StGB, dürfte aber keine Rolle spielen. Das heißt, psychische Schäden (in 223 StGB wird ja zwischen körperlich und allgemein gesundheitlich, also auch psychische Schäden differenziert) und es muss nicht dauerhaft sein.
Auf die Schnelle:
Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines - zumindest vorübergehenden - pathologischen Zustandes.Quelle: https://www.jurawiki.de/DefinitionGesundheitssch%C3%A4digung
vgl. Sch-Sch-Eser, § 223 Rn. 5; Tröndle/Fischer, § 223 Rn. 6
Das betrifft zwar 223 StGB, dürfte aber keine Rolle spielen. Das heißt, psychische Schäden (in 223 StGB wird ja zwischen körperlich und allgemein gesundheitlich, also auch psychische Schäden differenziert) und es muss nicht dauerhaft sein.