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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

43 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Gesellschaft, Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 14:17
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:Ich finde, und das ist ganz klar meine persönliche Meinung - wer lebenslänglich kriegt, soll seine 15 Jahre absitzen. Das ist für mich (!) das mindeste vom mindesten. Also keine Bewährung
Das steht übrigens außer Frage. Lebenslänglich bei uns bedeutet kurz gesagt das:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:keine Chance unter 15 Jahren auf Bewährung wieder frei zu kommen.
15 Jahre sind bei lebenslänglich also garantiert. Erst nachdem 15 Jahre abgesessen sind, ist Antrag auf Bewährung möglich, die aber selbstverständlich nicht gewährt werden muss. Kommt dann auf die Umstände des Einzelfalles an.

Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sogar, ist Antrag auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:Ich betone nochmal: es ist meine Meinung und sicherlich stark subjektiv, ich bin und bleibe auch ein Laie. Ich bin umso mehr erleichtert, dass es Menschen gibt, die diesen Tobak mit der Justiz erlernt haben und da halt eben nicht "subjektiv (auch oft blindlings) Entscheidungen treffen. Ich habe da natürlich Respekt davor :).
Darum schrieb ja auch folgendes und deine Meinung bzw. deine persönlichen Moralvorstellungen sollen auch deine bleiben, möchte ich dir nicht nehmen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das Ganze ist halt ein schwieriges Thema und um emotional nicht durchzudrehen und auch um es halbwegs zu verstehen, sollte man stets die eigenen Moralvorstellungen von geltendem Recht und Gesetz bzw. von bestehenden Rechtsstaatsprinzipen trennen.
Wenn man das schafft zu trennen, dann betrachtet man Kriminalfälle weit weniger emotional, sondern nüchtern, um es mal so auszudrücken. Auch Vergehen und Verbrechen an Minderjährigen.

Ps. Bin auch nur Laie. Großer Laie sogar. Aber auch Laien können versuchen zu trennen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 16:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:beispielsweise sind für mich einfach höher zu bewerten als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Darf ich Nachfragen, warum du diese höher bewertest?
Ich würde sie je nach Fall bzw. Sachlage beide als sehr hoch bewerten, weil man damit das Leben eines Menschen mehr als nur beeinflusst, es ändert sich grundlegend. Daher würde mich deine Begründung sehr interessieren.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn man das schafft zu trennen, dann betrachtet man Kriminalfälle weit weniger emotional, sondern nüchtern, um es mal so auszudrücken. Auch Vergehen und Verbrechen an Minderjährigen.
Wahre Worte, allerdings sind wir alle nur Menschen und gerade für uns Laien ist es schwer, zumal die Berichterstattung zu einem gewissen Grad ihren Teil dazu beiträgt, dass eine gewisse Meinung quasi vorgefertigt ist.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 16:17
Zitat von em123456789012em123456789012 schrieb:Die Staatsanwaltschaft haben alles gesucht um den hinter Gittern zu bringen es gab aber dies bezüglich keine Gesetzes Lücke.
Ehrlich gesagt klingt das alles ziemlich wirr und vor allem weiß hier ja keiner, was genau passiert ist.

Die (vermutlich) relevanten Normen hast Du ja teilweise genannt. Sexueller Missbrauch von Kindern und Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Das sind die §§ 176 f. StGB.

Bei einem schweren sexuellen Missbrauch - also z.B. wenn es eine Vergewaltigung ist oder wenn es für das Kind die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bedeutet (die Gefahr genügt, es muss nicht mal wirklich dazu kommen), dann beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre und da ist eine Bewährung nicht möglich.

Und sonst kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Der Täter wird stets nach der Tat und nach seiner Schuld beurteilt. Und für die Höhe der Strafe spielt es ebenfalls eine Rolle, ob irgendwelche strafmildernden oder strafverschärfenden Umstände gegeben sind.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 18:06
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:dann beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre und da ist eine Bewährung nicht möglich.
Hier muss ich widersprechen. Vorausgesetzt natürlich, ich verstehe das richtig.
1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) 1Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. 2Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/56.html



Also eine verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren kann noch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 18:20
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Darf ich Nachfragen, warum du diese höher bewertest?
Ich würde sie je nach Fall bzw. Sachlage beide als sehr hoch bewerten, weil man damit das Leben eines Menschen mehr als nur beeinflusst, es ändert sich grundlegend. Daher würde mich deine Begründung sehr interessieren.
Ein Menschenleben zu nehmen, stellt für mich persönlich einfach das höchste Unrecht da, das es geben kann.

Deinen Standpunkt kann ich natürlich auch verstehen. Insbesondere dann, wenn Opfer körperliche und/oder seelische Folgeschäden davontragen.

Trotzdem, einen Menschen "vorsätzlich" zu töten, stellt für mich einfach nochmal ein größeres Unrecht dar. So denke ich einfach, was nicht bedeuten muss, dass ich alles andere unter Totschlag und Mord als Lappalie einstufe.

Ich stufe auch keine Taten, die unter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen, als Lappalien ein. Dass wir uns nicht missverstehen. Für Opfer ist es immer die Hölle.


Ps.
Ist ein Leben erst mal genommen, ist auch jegliche Hoffnung genommen, dass Leben trotz Schaden vielleicht doch noch irgendwie wieder zu meistern. Aber tot ist tot. Ein toter Mensch erhält nie wieder eine Chance auf nix. Er oder sie sind für immer weg, unwiderruflich ausgelöscht.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 10:40
Zitat von em123456789012em123456789012 schrieb:Das Urteil wahr am Ende auf Bewährung ohne Auflage durch Täter Opfer Ausgleich
Ein Täter Opfer Ausgleich wird auch kein Gericht anstreben. Es muss von Opfer und Täterseite aus gewollt sein und ist auch dann nicht in allen Bereichen geeignet.
Übrigens was hat den der Anwalt dazu gesagt? Ich spiele hier mal auf einen Zivilprozess an...
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:Ich finde, und das ist ganz klar meine persönliche Meinung - wer lebenslänglich kriegt, soll seine 15 Jahre absitzen. Das ist für mich (!) das mindeste vom mindesten. Also keine Bewährung, Nein. Was in D oder schlimmer in GB für/als "lebenslänglich" tituliert wird, ist mMn Hohn und Spott.
Hohn und Spott ist eher die Unwissenheit der Menschen, die sich zu solchen Aussagen hinreißen lassen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 10:44
Empfinde ich nicht so, ich bin ein absoluter Fan von Konsequenzen aussitzen. In einer Gesellschaft gibt es nun mal Regeln, wer wirklich Scheiße baut - der verdient nun mal seine passende Medizin.
@Ray. schöner fänd ichs wenn du deine Aussage näher erläutern würdest, vllt denkst du ein Stück weiter. Ich lerne immernoch gern dazu.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 10:59
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:@Ray. schöner fänd ichs wenn du deine Aussage näher erläutern würdest, vllt denkst du ein Stück weiter. Ich lerne immernoch gern dazu.
Es wurde hier bereits erklärt, daß diese Aussage von vorne bis hinten keinen Sinn ergibt. Leider wird vor Unwissenheit immer behauptet, daß ll ja nur ein paar Jahre sind. Stimmt aber so nicht. Deswegen sollte man sich vorher erkundigen bevor man in eine Stammtischparole verfällt.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:06
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also eine verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren kann noch zur Bewährung ausgesetzt werden
Stimmt. Wenn es exakt 2 Jahre sind. Da hast Du recht.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:06
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das steht übrigens außer Frage. Lebenslänglich bei uns bedeutet kurz gesagt das:
rhapsody3004 schrieb:
keine Chance unter 15 Jahren auf Bewährung wieder frei zu kommen.
15 Jahre sind bei lebenslänglich also garantiert. Erst nachdem 15 Jahre abgesessen sind, ist Antrag auf Bewährung möglich, die aber selbstverständlich nicht gewährt werden muss. Kommt dann auf die Umstände des Einzelfalles an.

Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sogar, ist Antrag auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.
Ich hab das schon vernommen. Ich bin froh drum.

@Ray. Jeder bitte möglichst seine verdiente Medizin.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:15
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:@Ray. Jeder bitte möglichst seine verdiente Medizin.
Nur was ist verdient? Lässt sich immer schwer sagen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:35
Freiheitsentzug ist meinem Empfinden nach, das absolute Maximum an Strafe. Es nimmt dem Individuum seine kostbare Lebenszeit. Das tut verdammt weh. Wer dann im Bau sitzt und die Möglichkeit zur Weiterbildung (Schulabschluss, Studium etc.) nutzen kann, der macht immernoch das Beste aus seiner verschuldeten Situation.

Eine wirkliche Auseinandersetzung, mit seinen eigenen Grundrechten und die der Anderen - das ist erstrebenswert. Wer das nicht sieht...^^


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:39
@Eintagsfliegin
Jetzt haben wir ein maximum. Aber wie viele Jahre? Und was ist das minimum?
Wahrlich nicht einfach.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:51
@Ray.
Nein, nicht einfach. Ist Anderen überlassen.
Ein Täter muss dabei aber XYZ verlieren. X = wertvolle Zeit, Y = (und damit) Chancen, Optionen, Menschen (!), Z = sein wie auch immer geartetes, bisheriges falsches Wertesystem.

Die Variabeln kann man ersetzen durch alles mögliche z.B. Geld, Selbstständigkeit.

Nachtrag: was heißt hier eigtl "muss verlieren". Ich revidiere es: er verliert sowieso, weil er an einem Ort/Punkt/Level katapultiert wird, das er nicht erwartet und schon garnicht will. Er hat sich das so mehr oder weniger ausgesucht.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:53
@Eintagsfliegin
Hat der hier im Thread angesprochene sicherlich. Zumindest die Chance auf ein normales Leben und jede Menge lieb gewonnener Menschen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 11:56
@Ray.
Das ist nur Recht und billig.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 12:51
@Ray.


In einigen Fällen, auch bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, greift ja sicherlich auch noch das Opferentschädigungsgesetz und Betroffene/Opfer sowie Hinterbliebene können Ansprüche geltend machen oder nicht?

Vorsätzlich begangene Gewalttaten, bei denen dem Opfer ein körperlicher Schaden entstanden ist. Weiß natürlich nicht, ob diese Voraussetzung (körperlicher Schaden) auch im Falle des TE greift. Bei seelischen bzw. psychischen Schäden greift es ja leider nicht.
Aber da könnte man dann glaube ich eine normale Schmerzensgeldklage (BGB) versuchen anzustreben.

Also es gibt zumindest in der Theorie genügend Möglichkeiten sich persönliche Genugtuung oder meinetwegen einen halbwegs gerechten Ausgleich zu verschaffen, sollte es strafrechtlich, also die Strafe eher mager ausgefallen sein.

Das Vorliegen eines strafrechtlichen Urteils ist auf jeden Fall schon mal gut für zivilrechtliche Schritte oder sogar für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 13:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bei seelischen bzw. psychischen Schäden greift es ja leider nicht.
Da steht doch aber "gesundheitliche Schädigung" und nicht "körperliche". Ich habe mir jetzt nicht die ganze Norm durchgelesen - bist Du Dir sicher, dass psychische Schäden nicht darunter fallen? Es würde mich wundern, weil auch materielle Dinge wie Brillen etc. darunter fallen.
https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__1.html (Archiv-Version vom 18.05.2020)
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber da könnte man dann glaube ich eine normale Schmerzensgeldklage (BGB) versuchen anzustreben.
Das geht natürlich immer. Doch in der Regel ist ein langjähriger Insasse der JVA nicht gerade solvent. Da hat man dann zwar einen Anspruch, nur ist der nichts wert.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 13:06
Mal allgemein gefragt:

Wie sieht das eigentlich überhaupt nach dem Opferentschädigungsgesetz aus - verstehen die unter einem körperlichen Schaden einen langfristigen, dauerhaften körperlichen Schaden und dadurch eine dauerhafte Beeinträchtigung wie zb. Blindheit, Fortpflanzungsverlust oder Verlust von Armen oder Beinen oder genügt es, wenn dem Opfer überhaupt ein körperlicher Schaden bei Tatbegehung entstanden ist, auch wenn er wieder vollständig ausheilen kann?


Kleinundgrün,

Ich lese das auch gleich nochmal genauer. Hatte mir immer nur körperlichen Schaden gemerkt. Gesundheitlicher Schaden wäre ja in der Tat weitgefasster und könnte dann theoretisch auch psychische Schäden umfassen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

28.08.2020 um 13:30
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das geht natürlich immer. Doch in der Regel ist ein langjähriger Insasse der JVA nicht gerade solvent. Da hat man dann zwar einen Anspruch, nur ist der nichts wert.
Das ist richtig, aber die wenigsten fahren wirklich langfristig ein. Das sind dann die ganz harten Nummern.
Ist natürlich trotzdem grundsätzlich immer die Frage, ob überhaupt etwas groß zu holen ist bzw. wäre, auch wenn die Strafe abgesessen ist.


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