Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch
27.08.2020 um 14:17Eintagsfliegin schrieb:Ich finde, und das ist ganz klar meine persönliche Meinung - wer lebenslänglich kriegt, soll seine 15 Jahre absitzen. Das ist für mich (!) das mindeste vom mindesten. Also keine BewährungDas steht übrigens außer Frage. Lebenslänglich bei uns bedeutet kurz gesagt das:
rhapsody3004 schrieb:keine Chance unter 15 Jahren auf Bewährung wieder frei zu kommen.15 Jahre sind bei lebenslänglich also garantiert. Erst nachdem 15 Jahre abgesessen sind, ist Antrag auf Bewährung möglich, die aber selbstverständlich nicht gewährt werden muss. Kommt dann auf die Umstände des Einzelfalles an.
Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sogar, ist Antrag auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.
Eintagsfliegin schrieb:Ich betone nochmal: es ist meine Meinung und sicherlich stark subjektiv, ich bin und bleibe auch ein Laie. Ich bin umso mehr erleichtert, dass es Menschen gibt, die diesen Tobak mit der Justiz erlernt haben und da halt eben nicht "subjektiv (auch oft blindlings) Entscheidungen treffen. Ich habe da natürlich Respekt davor :).Darum schrieb ja auch folgendes und deine Meinung bzw. deine persönlichen Moralvorstellungen sollen auch deine bleiben, möchte ich dir nicht nehmen.
rhapsody3004 schrieb:Das Ganze ist halt ein schwieriges Thema und um emotional nicht durchzudrehen und auch um es halbwegs zu verstehen, sollte man stets die eigenen Moralvorstellungen von geltendem Recht und Gesetz bzw. von bestehenden Rechtsstaatsprinzipen trennen.Wenn man das schafft zu trennen, dann betrachtet man Kriminalfälle weit weniger emotional, sondern nüchtern, um es mal so auszudrücken. Auch Vergehen und Verbrechen an Minderjährigen.
Ps. Bin auch nur Laie. Großer Laie sogar. Aber auch Laien können versuchen zu trennen.