Karl200 schrieb:Aber andereseits bedeutet das auch, das wenn Ärtzte nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen dann Menschenleben auf dem Spiel stehen und die reale Gefahr besteht das die Infrastuktur des Gesundheitswesen kollabiert, ein Menschenleben ist mehr wert als ein Grundrecht das kurzfristig ausgehebelt wird um Menschenleben zu retten und einen totalen Kollaps zu verhindern.
Deswegen gibt es ja z.B. das ASG. Im Fall der Gefahr "des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung," wie Juristen es formulieren, darf es durchaus zu solchen Zwangsverpflichtungen kommen.
Man muss sich aber im Klaren sein, was das bedeutet: die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Einzelnen wird aufgehoben.
Ein anderes Beispiel: das oben genannte Gesetz würde es durchaus im Prinzip erlauben, dass alle zumindest männlichen, wehrpflichtigen Allmyuser, die offensichtlich Zeit haben, hier Beiträge zu schreiben, zwangsverpflichtet werden um bei der Spargelernte zu helfen. Und in der Produktion von Masken. Und und und. Das muss man sich klarmachen.
RayWonders schrieb:Weil für Sachsen z.b. ist so etwas ja noch gar nicht notwendig. Wieso sollte also hier der Bundestag angerufen werden und eine Regelung für ganz Deutschland treffen?
Das Bundesgesetz sagt nicht, dass alle Massnahmen überall gleich zu sein haben, die Bundesregierung ist immer noch frei, wenn dazu vom Bundestag generell ermächtigt, zu sagen: wir brauchen in Berlin soundsoviele Krankenpfleger und finden keine Freiwilligen, also zwangsrekrutieren wir hier in Berlin 500. In Sachsen gibt's noch genug, da werden wir keine Zwangsmassnahmen durchführen.
Im Gegenteil, durch die Zuständigkeit des Bundes will man gerade verhindern, dass z.B. Sachsen sagt, nee, von uns kriegt ihr keine, nur weil ihr in Berlin welche braucht.