@Ad1R01dIch muß ja nochmal nachhaken . Also unsere Staatsdiener sollen zum regelmäßigen Durchatmen ihre Masken ( so sie der Empfehlung überhaupt folgen ) auf Kinnhöhe lüften ? Und das nach ca 30 Minuten ?
( diese Empfehlungen gelten ja wohl eher für die Mitarbeiter im hohen Haus und die Angestellten der Abgeordneten ?)
Aus welchem Lehrbuch des RKI hat man denn diese Erkenntnisse gezaubert ?
Am besten finde ich die Passage " auf Nachfrage dazu wurde sich noch nicht geäußert"
Das sollte man zum Leitsatz machen . Oder zum Satz des Jahres .
Fragt der Kontrolleur in der DB demnächst warum mein Face Shield mal eben kurz am Kinn hängt , verweise ich ihn auf auf den Pressesprecher vom Bundestag bzw auf das Recht zum Durchatmen . Und ansonsten nichts mehr ohne meinen Anwalt .
Man könnte meinen , sie hätten schon genug Privilegien , aber nein , einer geht immer noch .
Aber wer weiß , vielleicht sollte man das mit der parlamentarischen Immunität nun mal erweitern . Manche sind immuner als andere .