EDGARallanPOE schrieb:Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.
Ich verletze also Menschenrechte um ein Menschenrecht zu schützen ?
Das müßte die Argumentation für die (Corona-)Maßnahmen diverser Länder, welche ohne wenn und aber (mehrere) Menschenrechte (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) verletzt/eingeschränkt/usw. haben, sein.
Beispiel ? "Gemeinsame Gottesdienste dürfen nicht mehr stattfinden und eine völlig freie Bewegung innerhalb der Landesgrenzen sind eingeschränkt wenn nicht gar verboten." Beides Menschenrechte (Artikel 13 und Artikel 18). Wurden ohne richterliche Anordnung teilweise nicht "gewährt", um das Recht auf Leben (Artikel 3) zu gewährleisten.
(Ich nehme an, daß dieser Artikel 3 das allg. Recht auf körperliche Unversehrtheit mitbeschreibt...)
Wegen SARS-CoV-2 wurden mehrere Artikel zeitweise sozusagen ausgesetzt, nicht mehr vollständig gewährt.
Und wer Derartiges möglich macht oder machen will, gilt - soweit ich das auf dem Schirm habe - in der Regel als (mutmaßlicher) Menschenrechtsverbrecher.
EDGARallanPOE schrieb:Man muss hier abwägen. Wenn bei der Abwägung am Ende ein Menschenrecht dominanter auftritt und das andere abgeschwächt wurde, handelt es sich nicht um eine Verletzung des schwächer auftretenden Rechtes, sondern um ein begrüßenswertes Ergebnis eines Abwägungsprozesses.
5 gegen 1, 10 gegen 1 ...
Ab wann wird es für Dich interessant ?
Obiges Beispiel ist "nur" 2 gegen 1
und da ginge noch mehr...
EDGARallanPOE schrieb:Die Aussage das Menschenrechte verletzt wurden, ist damit für mich unhaltbar, solange keine Menschenrechtsverletzungen gerichtlich festgestellt wurden
Diese Meinung darfst Du vertreten.
Wurde der Nordkoreanische Chef schon verurteilt ? (Nicht von der (westlich geprägten) Presse meine jetzt.)
Bone02943 schrieb:Also denkst auch du, dass es zu massiven Verletzungen der Auflagen kommt und eingeschritten werden muss?
Es wird zu "Verletzungen der Auflagen" kommen.
Allein schon, weil definitive Maskenverweigerer dabei sein könntenoder solche, denen einfach noch niemand klar dargelegt hat, wie das denn nun ist mit dem Vermummungsverbot. Straftäter will deswegen ja auch keiner sein; das andere wäre meines Wissens nach lediglich eine Ordnungswidrigkeit; obschon der aus virologischer Sicht kommunizierten Ansteckungsgefahr und somit Gefährdung der Gesundheit anderer Mitbürger.
Wegen der Zahl 20.000 würde ich jedoch keine Wette eingehen; es kann gut sein, daß aus welchen Gründen auch immer nun kaum jemand dort erscheint.