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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.029 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 17:34
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Schatten ist links (mit leichter Neigung Richtung Bühne) von den Personen ?
Dann müßte die Sonne recht südlich gewesen sein. Die Demo-Straße verläuft laut google-Maps, wenn ich mich richtig erinnere, nicht genau waagrecht West<-->Ost.
Die Bilder in den Posts von mir und @Ad1R01d unterscheiden sich nicht gross.
Wenn du bei meinem mal auf die Uhr schaust, dann stehen die Zeiger etwa auf 15:40 Uhr.
Falls @Ad1R01d und Herr Käsmacher also nahe legen wollen, es seien nur deshalb überschaubar viele Menschen auf den Fotos weil es noch lange vor Beginn der Veranstaltung aufgenommen wurde, dann scheint das nicht zu stimmen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 17:47
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Gabs da schon das GG?
Wahrscheinlich nicht.
Beschneidet das GG die Möglichkeiten der Ermächtigung?
Offensichtlich scheint es egal zu sein, was im GG steht, wenn ein simples Infektionsschutzgesetz unter Einhaltung des Zitiergebotes als Grundrechte-einschränkendes-Gesetz hergenommen wird und hergenommen werden darf in bezug auf völlig gesunde Menschen. Damit wäre das GG ein menschenrechtsverachtendes Werk ?

Na dann wundert mich gar nichts mehr. Und das soll jetzt hoch gejubelt werden ?
Pfui Teufel!

Ich bin mir sicher, unsere Gründerväter hatten anderes im Sinne, als sie die Grundrechte in die ersten Artikel packten und das gesamte GG von den Alliierten genehmigen liesen. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/geburtsstunde-der-bundesrepublik-1612202)

Mir persönlich geht es zu weit, für was SARS-CoV-2 indirekt alles eine Erlaubnis erteilen soll bzw. zu was Politiker und Behörden etc. wg. SARS-CoV-2 befugt werden.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Kann die politische Immunität nicht aufgehoben werden wenn die Notwendikeit besteht?
Die Frage wäre, ob denn bei den ganzen "Beschlüssen" rund um Corona das Parlament noch ausreichend zusammenkommt und tatsächlich mitentscheidet.

Insbesondere mit Hinblick auf dieses 22-mal ermächtig im genannten Gesetz.

Wenn Du weißt, wie politische Immunitäten zu einer Pandemie-Zeit und während des "Wirkens" des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden können, nur zu, hier sind mindestens zwei offene Augen.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Wenn du bei meinem mal auf die Uhr schaust, dann stehen die Zeiger etwa auf 15:40 Uhr.
Ach um die Turmuhr geht es...
Geht die überhaupt (richtig) ? (Zeiger klein groß vertauscht ?! 19:2x Uhr ?)

Und falls ja, wie sicher ist, daß das kein Fakebild ist ? (Belege, Beweise ?)

Der Schattenwurf/die Schattenwürfe sprechen jedenfalls gegen die Nachmittags-These; sofern die Schatten nicht gefakt sind.

(edit: Auf dem Bildschirm ist zudem noch nichteinmal ein Redner der Demo zu sehen, sondern eine Einspielung einer Fernseh-Talkshow. Das könnte ein Hinweis darauf sein, daß es zeitlich vor Beginn der Kundgebung und noch während des "Spazierganges" war.)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 17:54
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Insgesamt wird es unstrittig sein, daß europaweit (weltweit) eine Menge von Menschenrechtsverletzungen stattgefunden hat; zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit.
Diese Aussage ergibt keinen Sinn.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.

Ich verletze also Menschenrechte um ein Menschenrecht zu schützen ?


Oder anders ausgedrückt...

Ich habe die Qual der Wahl...

2 Menschenrechte stehen zur Auswahl.

Sobald ich eins davon wähle, fällt das andere hinten runter ?

Merkst du was ?




Man muss hier abwägen. Wenn bei der Abwägung am Ende ein Menschenrecht dominanter auftritt und das andere abgeschwächt wurde, handelt es sich nicht um eine Verletzung des schwächer auftretenden Rechtes, sondern um ein begrüßenswertes Ergebnis eines Abwägungsprozesses.

Selbstverständlich darf man der Meinung sein, dass die Abwägung falsch vorgenommen wurde. Das dominantere Recht hätte schwächer interpretiert werden sollen und umgekehrt. Dann muss man als Betroffener bei der zuständigen Justiz vorstellig werden und den Abwägungsprozess prüfen lassen.

Von einem solchen anhängigen Verfahren, oder sogar einem schon vorliegenden Urteil, habe ich bis dato noch nichts gehört.



Die Aussage das Menschenrechte verletzt wurden, ist damit für mich unhaltbar, solange keine Menschenrechtsverletzungen gerichtlich festgestellt wurden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:01
Ich weiß nicht, was die Demos in Berlin sollen. Die sind dort doch nicht ganz sauber!


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:06
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Mit bis zu 20.000 bereits provozierten Menschen anlegen ? Viel Spaß.
Müssen die zuständigen Polizisten ja dann leider.
Also denkst auch du, dass es zu massiven Verletzungen der Auflagen kommt und eingeschritten werden muss?
Da wäre es wohl besser die Demo bleibt von vorn herein untersagt.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:22
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Da wäre es wohl besser die Demo bleibt von vorn herein untersagt.
Geht eben nicht, wenn sich an die Mundnasenbedeckungsverpflichtung gehalten wird - und da die Herrschaften im berliner Senat keine Glaskugel haben, kann der Hinweis auf die in der Zukunft möglicherweise auftretende Nachlässigkeit der Querdenker in dieser Sache, wahrscheinlich nicht als bedeutend betrachtet werden. Vor allem weil die Querdenker schon seit der Demo vom 1.8. versuchen, die Nutzung einer Maske unter ihren Mitgliedern schmackhaft zu machen, um das Ziel, das mit den Demos erreicht werden soll, dann eben mit Maske zu erreichen.

Es wäre eine Lachnummer, wenn es nicht um die schwer an Covid-19 erkrankten Menschen ginge und um das Demonstrationsrecht, dass gegen sie aufgewogen werden soll. Das widerstrebt mir.

Berlin rüstet sich schon heute für die Demos und Zäune werden im Regierungsviertel angebracht, Zufahrten gesperrt. Warum denn? Wahrscheinlich weil man sich auf Demonstrationen vorbereitet, meine ich zumindest.
LauterbachFan schrieb (Beitrag gelöscht):Wenn dann durch Agent Provocateurs
Ja, aller Couleur, da könnte einiges versucht werden von allerlei Seiten. Allein die schiere Masse an Demonstranten könnte solche Aktionen nur durch ihre Anwesenheit im Keim ersticken. Ansonsten würde es schwierig, so was zu verhindern.
Ich hoffe einfach trotzdem auf eine friedliche Demo. Solche hat es in der deutschen Geschichte zur genüge gegeben unter weit widrigeren Umständen :-)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:23
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Offensichtlich scheint es egal zu sein, was im GG steht, wenn ein simples Infektionsschutzgesetz unter Einhaltung des Zitiergebotes als Grundrechte-einschränkendes-Gesetz hergenommen wird und hergenommen werden darf in bezug auf völlig gesunde Menschen. Damit wäre das GG ein menschenrechtsverachtendes Werk ?
Das sehe ich nicht so.
Zuerst einmal sollte man sauber trennen zwischen Grundrecht und Menschenrecht.
Das nimmt nicht viel Zeit in Anspruch und macht Sinn.
Das Infektionsschutzgesetz kann tatsächlich einige Grundrechte einschrenken und auch das macht Sinn.
• Das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11):
Die Menschen dürfen nicht mehr überall hin gehen. So wurden Strände oder der Weg zu bestimmten Sehenswürdigkeiten gesperrt. Grenzen von Ländern wurden geschlossen.
• Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2):
Viele Dinge im Alltag sind nicht mehr möglich. Die Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder und viele weitere Einrichtungen waren oder sind geschlossen.
• Das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8):
Demonstrationen sind Versammlungen. Der Staat verlangt, dass Demonstrationen nur stattfinden dürfen, wenn die Corona-Regel eingehalten werden können. So können Demonstrationen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden.
• Die Freiheit der Person (Art.2):
Wenn eine Person COVID-19 hat, dann muss sie in Qurantäne. Bei einer Quarantäne Quarantäne bedeutet: Das Haus darf 14 Tage nicht verlassen werden. Die Freiheit der Person ist also eingeschränkt.
• Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13):
Wohnungen von infizierten Personen dürfen vom Amtsarzt unter bestimmten Umständen ungefragt betreten werden.
• Das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12):
Im März und April 2020 mussten viele Geschäfte und alle Gaststätten schließen. Beschäftigte in Gaststätten und Geschäften konnten ihren Beruf nicht ausüben.
Mehr unter https://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/309631/das-coronavirus-und-die-grundrechte#:~:text=Die%20Einschr%C3%A4nkungen%20in%20der%20Corona,wurden%20viele%20andere%20Grundrechte%20eingeschr%C3%A4nkt.
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Wenn Du weißt, wie politische Immunitäten zu einer Pandemie-Zeit und während des "Wirkens" des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden können, nur zu, hier sind mindestens zwei offene Augen.
Ich glaube nicht, dass das Infektionsschutzgesetz die Kriterien für die Aufhebung der politischen Immunität verändert. Es beschäftigt sich mit anderen Dingen. Ich konnte jedenfalls hier nichts dazu finden https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Und falls ja, wie sicher ist, daß das kein Fakebild ist ? (Belege, Beweise ?)
Startest du jetzt so eine Art infiniten Regress? :D
Am besten mal beim "Stern" anfragen ob sie sich die Mühe gemacht haben das Bild zu faken und warum.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:24
Zitat von SmasSmas schrieb:Berlin rüstet sich schon heute für die Demos und Zäune werden im Regierungsviertel angebracht, Zufahrten gesperrt. Warum denn? Wahrscheinlich weil man sich auf Demonstrationen vorbereitet, meine ich zumindest.
Natürlich bereitet man sich vor. Erstens sind ja noch andere Demonstrationen angemeldet, zweitens rufen rechtsextreme Kräfte offen zur Gewalt und zum Systemsturz auf und selbst wenn die Demo untertsagt bleibt, muss man damit rechnen, dass sich nicht wenige trotzdem versammeln werden. Unteranderem weil ja auch dazu aufgerufen wird trotzdem nach Berlin zu fahren.

Wie das gerichtlich ausgeht werden wir ja sehen. Wenn sie gerichtlich erlaubt wird, dann ist das rechtlich auch zu akzeptieren.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:32
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Startest du jetzt so eine Art infiniten Regress? :D
Am besten mal beim "Stern" anfragen ob sie sich die Mühe gemacht haben das Bild zu faken und warum.
Die Möglichkeit, dass das Bild mit der Turmuhr manipuliert wurde (die Zeiger verstellen), ist auf jeden Fall nicht auszuschließen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:40
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.

Ich verletze also Menschenrechte um ein Menschenrecht zu schützen ?
Das müßte die Argumentation für die (Corona-)Maßnahmen diverser Länder, welche ohne wenn und aber (mehrere) Menschenrechte (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) verletzt/eingeschränkt/usw. haben, sein.

Beispiel ? "Gemeinsame Gottesdienste dürfen nicht mehr stattfinden und eine völlig freie Bewegung innerhalb der Landesgrenzen sind eingeschränkt wenn nicht gar verboten." Beides Menschenrechte (Artikel 13 und Artikel 18). Wurden ohne richterliche Anordnung teilweise nicht "gewährt", um das Recht auf Leben (Artikel 3) zu gewährleisten.
(Ich nehme an, daß dieser Artikel 3 das allg. Recht auf körperliche Unversehrtheit mitbeschreibt...)

Wegen SARS-CoV-2 wurden mehrere Artikel zeitweise sozusagen ausgesetzt, nicht mehr vollständig gewährt.
Und wer Derartiges möglich macht oder machen will, gilt - soweit ich das auf dem Schirm habe - in der Regel als (mutmaßlicher) Menschenrechtsverbrecher.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Man muss hier abwägen. Wenn bei der Abwägung am Ende ein Menschenrecht dominanter auftritt und das andere abgeschwächt wurde, handelt es sich nicht um eine Verletzung des schwächer auftretenden Rechtes, sondern um ein begrüßenswertes Ergebnis eines Abwägungsprozesses.
5 gegen 1, 10 gegen 1 ...
Ab wann wird es für Dich interessant ?

Obiges Beispiel ist "nur" 2 gegen 1
und da ginge noch mehr...
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Aussage das Menschenrechte verletzt wurden, ist damit für mich unhaltbar, solange keine Menschenrechtsverletzungen gerichtlich festgestellt wurden
Diese Meinung darfst Du vertreten.

Wurde der Nordkoreanische Chef schon verurteilt ? (Nicht von der (westlich geprägten) Presse meine jetzt.)
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also denkst auch du, dass es zu massiven Verletzungen der Auflagen kommt und eingeschritten werden muss?
Es wird zu "Verletzungen der Auflagen" kommen.

Allein schon, weil definitive Maskenverweigerer dabei sein könntenoder solche, denen einfach noch niemand klar dargelegt hat, wie das denn nun ist mit dem Vermummungsverbot. Straftäter will deswegen ja auch keiner sein; das andere wäre meines Wissens nach lediglich eine Ordnungswidrigkeit; obschon der aus virologischer Sicht kommunizierten Ansteckungsgefahr und somit Gefährdung der Gesundheit anderer Mitbürger.



Wegen der Zahl 20.000 würde ich jedoch keine Wette eingehen; es kann gut sein, daß aus welchen Gründen auch immer nun kaum jemand dort erscheint.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:44
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:"Gemeinsame Gottesdienste dürfen nicht mehr stattfinden und eine völlig freie Bewegung innerhalb der Landesgrenzen sind eingeschränkt wenn nicht gar verboten.
Zweiteres wäre mir jetzt nicht bekannt, ersteres wurde schnell wieder aufgehoben. Insgesamt beschreibst Du vielleicht den Zustand Ende März, aber nicht die aktuelle Situation.

Wo wird aktuell Deiner Meinung nach Menschrenrecht eingeschränkt?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:50
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Das Infektionsschutzgesetz kann tatsächlich einige Grundrechte einschrenken und auch das macht Sinn.
Doch nicht die der EU-Grundrechte-Charta! (https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf)

Und ein (einziges) Gesetz, welches so dermaßen viele "Grundgesetz-Grundrechte-Artikel" - bezogen auch auf gesunde Menschen ohne richterliche Anordnung - wegen SARS-CoV-2 immens "einschränken kann", sagt was über dieses Gesetz aus ?
Tipp: es hat etwas mit einer Farbe aus dem Holzanstrichbereich zu tun; zumindest jedoch ist es aus menschenrechtlicher Sicht anklagenswert.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Startest du jetzt so eine Art infiniten Regress? :D
Am besten mal beim "Stern" anfragen ob sie sich die Mühe gemacht haben das Bild zu faken und warum.
Zumindest wurde es soweit schon mal verändert, daß da eine unübersehbare und rotfarbene Kritzelei zu entdecken ist... dieses Bild ist somit nicht mehr im Originalzustand bzw. wurde bereits mit einem Bildbearbeitungsprogramm geöffnet
und geändert.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:53
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Wegen SARS-CoV-2 wurden mehrere Artikel zeitweise sozusagen ausgesetzt, nicht mehr vollständig gewährt.
Und wer Derartiges möglich macht oder machen will, gilt - soweit ich das auf dem Schirm habe - in der Regel als (mutmaßlicher) Menschenrechtsverbrecher.
Ja...aber dann komm doch mal auf den Punkt.

Wo sind denn die ganzen Leute, deren Menschenrechte verletzt wurden ?

Wo und Wann, haben sie ihre Klagen bei der Justiz eingereicht ?

Ich bin mir jetzt nicht sicher und zu faul nachzuschauen...zuständig müsste eigentlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 18:54
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Doch nicht die der EU-Grundrechte-Charta! (https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf)
Kein EU-Land ändert diese Charta dauerhaft, sondern nur für die Dauer der Gefahrensituation überschreibt das Infektionsschutzgesetz die Menschenrechtscharta, ob international, supranational oder national, dies ist durch das nationale Recht gedeckt (Seuchenschutz ist Sache der Nationalstaaten).


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Smas ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:00
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Wegen der Zahl 20.000 würde ich jedoch keine Wette eingehen; es kann gut sein, daß aus welchen Gründen auch immer nun kaum jemand dort erscheint.
Das mit den 20.000 ist eh aus der Luft gegriffen. Hoffen wir mal, dass es am Ende nicht so aussieht: https://kurier.at/politik/ausland/so-sieht-eine-demo-mit-einer-million-teilnehmer-aus/400519069

Was ich für genauso wahrscheinlich halte, als dass am Samstag Demo ist und keiner hingeht.
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Zumindest wurde es soweit schon mal verändert, daß da eine unübersehbare und rotfarbene Kritzelei zu entdecken ist... dieses Bild ist somit nicht mehr im Originalzustand bzw. wurde bereits mit einem Bildbearbeitungsprogramm geöffnetund geändert.
So ist es, aber das wird hier teilweise nicht auf Verständnis stoßen, viel zu weit hergeholt für manche, dass da jemand was anderes verändert hätte, als diesen roten Kringel, ist ja der Stern und nicht irgendein alternatives Medium, da entzieht sich sowas der Vorstellungskraft einiger Zeitgenossen.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Kein EU-Land ändert diese Charta dauerhaft, sondern nur für die Dauer der Gefahrensituation überschreibt das Infektionsschutzgesetz die Menschenrechtscharta, ob international, supranational oder national, dies ist durch das nationale Recht gedeckt (Seuchenschutz ist Sache der Nationalstaaten).
Da wird ja jetzt demonstriert, weil es den Demonstrierenden nicht passt, was da entschieden wurde.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Ich bin mir jetzt nicht sicher und zu faul nachzuschauen...zuständig müsste eigentlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein.
Die werden bald alle Hände voll zu tun haben, denn sobald die Coronalage sich irgendwann endlich beruhigt hat, wird auch mehr geklagt werden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:08
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Zweiteres wäre mir jetzt nicht bekannt, ersteres wurde schnell wieder aufgehoben. Insgesamt beschreibst Du vielleicht den Zustand Ende März, aber nicht die aktuelle Situation.

Wo wird aktuell Deiner Meinung nach Menschrenrecht eingeschränkt?
Da bin ich nicht auf dem aktuellen Stand, da mir die Masse an Menschenrechtsverletzungen weltweit einfach zu viel wurde.
(Und "Regeln" sowie Obergrenzen für dies und das werden auch coronabedingt oft geändert... zu oft, um hier immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, finde ich persönlich. Zumal immer wieder Richter*innen reingrätschen.)


Reisebeschränkungen innerhalb Deutschland gab es bspw. im Norden (Link hatte ich vor Wochen mal hier rein gesetzt, eine andere ist diese: https://www.sueddeutsche.de/politik/mecklenburg-vorpommern-ein-land-macht-dicht-1.4869659) --> innerdeutsches Reisen zeitweise erschwert bzw. teilweise unmöglich.

Andere Bundesländer erlaubten ihren Bürgern nicht, sich über einen bestimmten Umkreis innerhalb ihres Wohnsitzes hinaus frei zu bewegen usw.

Da waren schon ganz schöne Kavenzmänner mit dabei.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Wo sind denn die ganzen Leute, deren Menschenrechte verletzt wurden ?
Links und rechts von Dir, würde ich raten.

Du willst auf "Wo kein Kläger, da kein Richter." hinaus ?
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Kein EU-Land ändert diese Charta dauerhaft, sondern nur für die Dauer der Gefahrensituation überschreibt das Infektionsschutzgesetz die Menschenrechtscharta,
Aha.

Also (viele) Menschenrechte bzw. die Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta sind - belanglos, wenn SARS-CoV-2 wütet ?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:08
Ich weiß nicht ob es hier schon gepostet wurde ?
Herr Laschet NRW hat die Maskenpflicht für die Schüler im Unterricht wieder aufgehoben , z 31.8 .

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/coronavirus-nordrhein-westfalen-setzt-maskenpflicht-im-unterricht-aus-a-73cee0c9-2291-42b0-8244-5c5dfea411a9

Das er da eingeknickt ist , wo er das noch vor Tagen so verteidigt hat.
Anscheinend haben die Proteste der Eltern etwas bewirkt .


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:19
Zitat von SmasSmas schrieb:So ist es, aber das wird hier teilweise nicht auf Verständnis stoßen, viel zu weit hergeholt für manche, dass da jemand was anderes verändert hätte, als diesen roten Kringel, ist ja der Stern und nicht irgendein alternatives Medium, da entzieht sich sowas der Vorstellungskraft einiger Zeitgenossen.
Dann bliebe dennoch die Sache mit dem definitiv eher südlichen Schattenwurf
und der eventuell defekten Turmuhr...

Und warum generell so ein m. M. n. teils künstlicher Aufstand von diversen Seiten, welche mit lediglich Alltagsmaske ihre Mitbürger beglücken, wegen 10.000 bis 17.000 oder nun sogar damals 30.000 gemacht wird... als ob´s keine anderen Sorgen, wie überfüllte Krankenhäuser, kein-Bock-auf-Maske-Konsumverhalten oder etliche (mutmaßliche) Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit, gäbe.

...


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:21
@Desconius

Ich finde es interessant, dass Du kein einziges aktuelles Element (oder seit, sagen wir, Mitte Mai) der Coronaschutzverordnung nennen kannst, das gegen irgendein Menschenrecht verstoßen würde.

Für die Dauer einer pandemischen Notlage können Teile des EU-Recht ausgesetzt werden, solange dies befristet ist, gilt übrigens auch für die Freizügigkeit.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.08.2020 um 19:39
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Ich finde es interessant, dass Du kein einziges aktuelles Element (oder seit, sagen wir, Mitte Mai) nennen kannst, das gegen irgendein Menschenrecht verstoßen würde.
Versammlungsfreiheit --> aktuell möglicherweise eingeschränkt, zumindest jedoch kaputtverauflagt; was weder die allgemeine Erklärung der Menschenrechte noch die EU-Grundrechtecharta so vorsieht. 1

Meinungsfreiheit (im Verbund mit dem Demonstrationsrecht bzw. der Versammlungsfreiheit) --> Meinungsäußerung mittels Großdemos, siehe Punkt oben. 2

Freiheitssphäre des Einzelnen --> bei Quarantäne kann anscheinend laut Infektionsschutzgesetz ein Überwacher selbst die Wohnung ungeladenen "besuchen"; egal ob bei behördlich angeordneter Quarantäne aus Vorsorge (Gesunder) oder bei SARS-CoV-2-positiv-test-Resultat. Weitere Punkte zudem, laut Infektionsschutzgesetz, wenn man dieses z. B. nach dem Begriff Post- bzw. Briefgeheimnis durchsucht. 3

Berufsfreiheit, unternehmerische Freiheit --> Disko Disko ... 4

Freiheit des Kulturlebens --> nicht sämtliche "Kulturveranstaltungen" sind zur Zeit in voller Fülle erlaubt... 5

Recht auf Leben und Freiheit --> es wird selbst hier im Forum Leute geben, die der Meinung sind, daß SARS-CoV-2 oder Corona-Maßnahmen - berechtigt oder gar teilweise unberechtigt - ihre Freiheit wenigstens ein bisschen einschränken. 6



Das wären jetzt 6 Punkte. Beim weiteren Durchforsten (Allg. Erklärung der Menschenrechte und EU-Grundrechte-Charta) können es bereits 7 Entdeckte sein.



Und zu Deinem edit
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:der Coronaschutzverordnung
Ist das denn ein wichtiger Unterschied ?
Fakt ist offensichtlich, es werden Menschenrechte verletzt. Völlig indiskutabel m. M. n.


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