Anaximander schrieb:wird schon mal nicht eingeschränkt. Es geht lediglich um Missachtung der Hygienemaßnamhmen. Versammlungen und Demonstrationen finden dauernd statt.
Sind mittlerweile überall in Deutschland unbegrenzte Teilnehmerzahlen möglich oder wird dem pot. Teilnehmer mit der Nr 20.001 aus SARS-CoV-2-Auflagengründen die Teilnahme verwehrt ?
Anaximander schrieb:Naja gut, man darf den Beruf ausüben, wird sogar entschädigt für die temporäre Beschränkungen der Teilnehmerzahlen. Das gilt auch für die anderen Berufe, selbstvertständlich darf man die ausüben.
Bis auf die Künstler, welche jetzt Stadien füllen würden (und damit mehr Geld verdienen würden als es als "Ausgleich" gibt) ?
Oder deren Bühnentechniker und Manager usw. ?
Da sind schon eine Menge, die ihren Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben können.
Andere User hier kennen bestimmt auch ein paar weitere Beispiele.
Und letztendlich ging es auch nur darum, daß zumindest Menschenrechtsverletzungen dieses Jahr stattfanden. Inwiefern diese noch stattfinden, klar, das kann, darf und soll Diskussionsgegenstand sein.
Smas schrieb:Auch mit deinen sechs Punkten gehe ich mit. Das kann man alles getrost so sehen und Gerichte werden sich, bei gegebener Zeit damit befassen.
Das denke ich auch, daß Gerichte sich (weiter) damit befassen werden.
Vorher natürlich (weitere) Ermittlungen hierzu; d. h. die entsprechenden Behörden usw. arbeiten bereits mit und zu.
Sofern und soweit dies während dem SARS-CoV-2-Geschehen machbar und möglich ist.