Coronavirus (Sars-CoV-2)
30.03.2020 um 08:27Freki2.0 schrieb:Bist du dir da sicher?Jein, ich werde für sowas fundamentales meine Hand nicht ins Feuer legen. Muss sich jeder selbst informieren. Soweit ich weiß haben einige Banken, z.B. Sparkassenverbund schon explizit Regelungen veröffentlicht, also Stundung von Tilgungen und Zinszahlungen. Wie jede einzelne Bank das handhabt muss man schauen. Das Gesetz unten müsste eigentlich rechtskräftig sein. Ergo Stundungen generell sollten auch weitestgehend möglich sein.
https://www.capital.de/geld-versicherungen/diese-finanzhilfen-gibt-es-in-der-corona-krise
Auch bei Immobilienkrediten können die Raten jetzt kurzfristig gestoppt werden. Wer derzeit wegen Corona-Einnahmeausfällen nicht wie gewohnt seine Hausschulden abtragen kann, der sollte sich schleunigst mit dem Kreditberater seiner Bank auseinandersetzen. Bis 30. Juni ist es laut dem beschlossenen Hilfspaket der Bundesregierung möglich, mit Monatszahlungen auszusetzen.https://www.bundestag.de/presse/hib/689174-689174
Im Bereich des Zivilrechts sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.Juni 2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden.