rhapsody3004
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Coronavirus (Sars-CoV-2)
27.12.2021 um 12:46Heide_witzka schrieb:, aber generell stelle ich hier auch die Kompetenz der Richter in Frage zu beurteilen was in diesem Fall medizinisch sinnvoll und angemessen istKönnte man meinen. Und natürlich haben Richter auch Handlungs bzw. Entscheidungsfreiheiten. Diese kennen aber auch Grenzen. Auch Richter sind an Recht und Gesetz gebunden - unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit, die Richter persönlich natürlich auch für richtig halten können.
Nichtsdestotrotz müssen Richter objektiv bleiben und vor allem alle Interessensbereiche berücksichtigen und nicht nur den Gesundheitsschutz als Oberbegriff unter den verschiedenen Rechtsgütern oder Interessensbereichen im Blick haben. Richter sind ja sozusagen allen schützenswerten Interessen erst mal verpflichtet. Natürlich kann dann auch abgewogen werden und einzelne Interessensbereiche können dann für einen bestimmten Zeitraum höher als andere bewertet werden.