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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 12:46
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:, aber generell stelle ich hier auch die Kompetenz der Richter in Frage zu beurteilen was in diesem Fall medizinisch sinnvoll und angemessen ist
Könnte man meinen. Und natürlich haben Richter auch Handlungs bzw. Entscheidungsfreiheiten. Diese kennen aber auch Grenzen. Auch Richter sind an Recht und Gesetz gebunden - unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit, die Richter persönlich natürlich auch für richtig halten können.

Nichtsdestotrotz müssen Richter objektiv bleiben und vor allem alle Interessensbereiche berücksichtigen und nicht nur den Gesundheitsschutz als Oberbegriff unter den verschiedenen Rechtsgütern oder Interessensbereichen im Blick haben. Richter sind ja sozusagen allen schützenswerten Interessen erst mal verpflichtet. Natürlich kann dann auch abgewogen werden und einzelne Interessensbereiche können dann für einen bestimmten Zeitraum höher als andere bewertet werden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 12:53
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Bitte? Wozu gibt es denn zu jedem Bereich Gutachter, die regelmäßig vor Gericht erscheinen? Daran sind Richter zwar nicht gebunden, aber ganz ohne ins Blaue schießen, wird kaum einer.
Genau, das kennen wir aus der Krimirubrik. In Strafverfahren, insbesondere bei Kapitaldelikten, geht es bekanntlich meist nicht ohne Gutachter ab, medizinische, ballistische, Spurensicherungsexperten, Handschriftensachverständige etc.

Nun gibt es bei Strafsachen auch keine Eilentscheidung, also keine vorläufigen Regelungen. Da ist dann Zeit für die Beiziehung solcher Gutachter.

Anders manchmal in Zivil- oder Verwaltungssachen. Da brauchen die Leute öfter eine Eilentscheidung, wril sie nicht warten können, bis das Hauptsacheverfahren mit Gutachtern und allem pipapo duch ist. Aus guten Gründen gibt es dort daher die Eilentscheidungen, genannt einstweilige Verfügung (Zivilprozess) oder einstweilige Anordnung (Verwaltungsgerichtliches Verfahren).

Da muss manchmal binnen 24 Stunden oder noch eher entschieden werden, da ist keine Zeit für langwierige Expertenanhörungen. Da wird vom halt Gericht eine .vorläufige Regelung getroffen bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Und so hat das OVG Lüneburg ausdrücklich auch nur „vorläufig“ entschieden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 13:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Anders manchmal in Zivil- oder Verwaltungssachen. Da brauchen die Leute öfter eine Eilentscheidung, wril sie nicht warten können, bis das Hauptsacheverfahren mit Gutachtern und allem pipapo duch ist. Aus guten Gründen gibt es dort daher die Eilentscheidungen, genannt einstweilige Verfügung (Zivilprozess) oder einstweilige Anordnung (Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Dient sicherlich auch oder Hauptsächlich wohl auch der Gefahrenabwehr bzw. der unterschiedlichen Schadensabwehr - oder? Denn so lange etwas noch offiziell laufen kann, umso mehr Schaden kann es anrichten oder kann überhaupt Schaden anrichten oder anders verschiedene Rechte verletzen.

Das können dann nur Eilentscheide schon verhindern, vorbeugen. Vorläufig zumindest.

Ps.
Ist das nicht häufig auch bei sogenannten zivilrechtlichen Unterlassungsklagen der Fall?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 13:37
Man muss sich das Resümee auch noch mal genau anguckrn, das das Gericht in seiner Eilentscheidung zur Außervollzugsetzung von 2G im niedersächsischen Einzelhandel zieht:
Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Corona-Verordnungen getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen und des aktuellen Infektionsgeschehens auch im Land Niedersachsen sei die 2-G-Regelung im Einzelhandel kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen.
Quelle: bereits verlinkt.

Aha, die Richter haben sich die Daten des Landes zur Corona-Lage angesehen und das festgestellt, was wir alle auch sehen. Niedersachsen hat aktuell eine der niedrigsten Hospitalisietungsraten und Inzidenzen bundesweit. Da muss man einem niedersächsischen Einzelhändler schon genau erklären können, warum er sein Geschäft nur für 2G-Kunden soll öffnen dürfen und anderweitige Hygienemaßnahmen nicht ausreichen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ist das nicht häufig auch bei sogenannten zivilrechtlichen Unterlassungsklagen der Fall?
Na ja, Eilentscheidungen dienen ja nicht schlicht dazu, dass der Bürger schneller an eine Entscheidung kommt als im Hauptsacheverfahren. Die Angelegenheit muss also schon wirklich eilbedürftig sein, dem Antragsteller müssten, falls er eine Hautsacheentscheidung abwarten muss, bis dahin wirkliche erhebliche Nachteile drohen. Das hängt immer vom Einzelfall ab.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 13:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das hängt immer vom Einzelfall ab.
Hängt es in der Rechtswissenschaft davon nicht häufig ab (lach)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Niedersachsen hat aktuell eine der niedrigsten Hospitalisietungsraten und Inzidenzen bundesweit. Da muss man einem niedersächsischen Einzelhändler schon genau erklären können, warum er sein Geschäft nur für 2G-Kunden soll öffnen dürfen und anderweitige Hygienemaßnahmen nicht ausreichen
Jups. Und nur mit rein der Prävention wegen argumentieren, dürfte die wenigsten Einzelhändler zufrieden stellen, denn immerhin geht es ja ums Geld/Umsatz und in einigen Fällen sicherlich auch schon um die grundsätzliche Existenz. Insbesondere bei letzten habe ich auch am meisten Verständnis.


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27.12.2021 um 14:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und nur mit rein der Prävention wegen argumentieren, dürfte die wenigsten Einzelhändler zufrieden stellen, denn immerhin geht es ja ums Geld/Umsatz und in einigen Fällen sicherlich auch schon um die grundsätzliche Existenz. Insbesondere bei letzten habe ich auch am meisten Verständnis.
Eben, es ist zwar verständlich mit der reinen Prävention, andererseits ist für den Einzelhändler die Sache eben nicht gar präventiv, er hat bedingungslos schon jetzt die 2G-Regel umzusetzen. Erweist sich hinterher, dass die Präventivmaßnahme gar nicht erforderlich war, kann das für den Händler nicht rückgängig gemacht werden, er hatte schon Umsatzeinbußen, musste Geschäftszeiten reduzieren, Fachpersonal ist ihm weggelaufen, vielleicht konnte er die Ladenmiete nicht mehr bezahlen, musste schließen.

Natürlich muss ein Gericht in so einer Situation Verhältnismäßigkeitserwägungen anstellen, muss wegen der Bedeutung der Sache für den Einzelhandel natürlich auch fragen, wie sicher die Datenlage für die Berechtigung einer präventiven 2G-Maßnahme für den Einzelhandel ist.

Platt gesagt: Hängt sich wer wissenschaftlich aus dem Fenster und präsentiert Zahlen, wie viele Leute sich bisher vermutlich im niedersächsischen Einzelhandel angesteckt haben? Nein, das hat bisher keiner gemacht, kein Wunder, so niedrig, wie die Inzidenzen in Niedersachsen aktuell sind, und das Land Niedersachsen konnte dem OVG daher auch nichts an entsprechenden Fakten präsentieren. Das wirkte sich natürlich zugunsten der Einzelhändler aus.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 14:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Eben, es ist zwar verständlich mit der reinen Prävention, andererseits ist für den Einzelhändler die Sache eben nicht gar präventiv, er hat bedingungslos schon jetzt die 2G-Regel umzusetzen. Erweist sich hinterher, dass die Präventivmaßnahme gar nicht erforderlich war, kann das für den Händler nicht rückgängig gemacht werden, er hatte schon Umsatzeinbußen, musste Geschäftszeiten reduzieren, Fachpersonal ist ihm weggelaufen, vielleicht konnte er die Ladenmiete nicht mehr bezahlen, musste schließen
Aber wie kann der Einzelhändler das später so genau wissen, dass Präventionsmaßnahmen vielleicht gar nicht notwendig waren?
Erfolge in der Zukunft oder ein noch schönes Bild im Hier und Jetzt, gehen ja vielleicht gerade auf zuvor verhängte Präventionsmaßnahmen zurück. Prävention dient ja dazu, die Gegenwart und somit auch die nahe Zukunft und Zukunft zu schützen, mal so allgemein und vereinfacht jetzt.


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27.12.2021 um 14:30
Er hätte wenigstens abschätzen können, wie viele Menschen für eine bessere Datenlage so in etwa gestorben sein müssen.
Würde Rechtssicherheit schaffen. :D


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27.12.2021 um 14:34
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Erweist sich hinterher, dass die Präventivmaßnahme gar nicht erforderlich war, kann das für den Händler nicht rückgängig gemacht werden
Der Händler kann aber im Zweifelsfall entschädigt werden.
Im umgekehrten Fall, dass eine Maßnahme erforderlich gewesen wäre, sie aber nicht getroffen wurde, ist das nicht mehr möglich. Der Einsatz hier sind Menschenleben und Gesundheit sowie das Funktionieren des Gesundheitssystems. So schön es ist, dass wir ein gutes und überprüfbares Rechtssystem haben - juristisch wird die Pandemie nicht gestoppt.

Montgomerey hat sich als Arzt dazu verpflichtet, Menschenleben zu retten. Zuzusehen, wie schwerfällig und entscheidungsunwillig aktuell re(a)giert wird muss für ihn und alle anderen Ärzte schlimm sein, zumal man die Schraubstellen kennt.
Genau wie Richter sich den Luxus erlauben dürfen/müssen, sich nicht in erster Linie um einzelne Menschen zu scheren macht es halt andererseits der wissenschaftliche Experte, dem in seinen Empfehlungen die Händler egal sein können.
Die Politik hingegen muss dieses Vabenquespiel aus sich entgegenstehenden Interessen hinbekommen. Und da macht die Ampel grade irgendwie wenig.


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27.12.2021 um 14:41
@Andante

Eine weitere Frage beschäftigt mich jetzt noch:

Hat der vorläufige Eilentscheid auch Auswirkungen auf die Ausübung des Hausrechts Gewerbetreibender des nicht täglichen Bedarfs oder könnten die trotz vorläufigem Urteil weiterhin selbstständig 2G verhängen, weil sie Kunden und Mitarbeiter vorsichtichtshalber noch besser schützen wollen?

Ps.

Ausgenommen sind natürlich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Da dürfte weder die Politik 2G verhängen, tat sie ja auch nicht, noch dürften Gewerbetreibende 2G, nicht mal 3G, selbstständig erlassen und durchsetzen. Zumindest gegenüber ihren Kunden nicht.


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27.12.2021 um 14:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Im umgekehrten Fall, dass eine Maßnahme erforderlich gewesen wäre, sie aber nicht getroffen wurde, ist das nicht mehr möglich
Echt nicht?

Sollten Schäden durch Unterlassen eingetreten sein (natürlich nur wenn es sich ausreichend genug beweisen lassen würde) kann das doch auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen seitens der Opfer, die Schaden genommen haben, führen und theoretisch kann es sogar zu einer Strafsache auf Seiten derer, die unterlassen haben, werden oder?

Dürfte natürlich nicht greifen, wenn eine Handlung, Maßnahme zwar notwendig gewesen wäre, aber es für die Maßnahme noch keine Rechtsgrundlage zum bestehenden Zeitpunkt gegeben hätte und man dadurch auch nicht rechtmäßig hätte handeln können.


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27.12.2021 um 14:54
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wie kann der Einzelhändler das später so genau wissen, dass Präventionsmaßnahmen vielleicht gar nicht notwendig waren?
Erfolge in der Zukunft oder ein noch schönes Bild im Hier und Jetzt, gehen ja vielleicht gerade auf zuvor verhängte Präventionsmaßnahmen zurück. Prävention dient ja dazu, die Gegenwart und somit auch die nahe Zukunft und Zukunft zu
Das ist eben der allgemein große Irrtum, offenbar auch bei Herrn Montgomery. Es gibt eben bei Grundrechtseinschränkungen wie hier beim Einzelhändler, dem Auflagenfür sein Gewerbe gemacht werden, keinerlei Beweislastumkehr dahin, dass der Einzelhändler sagen muss, warum bei ihm 2G unberechtigt ist.

Sondern der eingreifende Staat, hier das Land Niedersachsen, muss anhand von gerichtlich machprüfbaren Fakten (also nicht nur allgemein „wegen Prävention“ nach dem Motto „Wenńs nichts nützt, schadet es wenigstens auch nicht“) beweisen, dass es wesentlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen beiträgt, wenn die dortigen Einzelhändler nicht nur Hygienemaßnahmen beachten, sondern darüber hinaus auch nur noch 2G-Kunden einlassen.

Man kann es wirklich nicht oft genug sagen, dass der Bürger/Einzelhändler, dessen Grundrechte vom Staat beschnitten werden, vor Gericht nicht beweisen muss, dass die Einschnitte rechtswidrig sind. Sondern der beschneidende Staat hat zu begründen, warum seine Maßnahmen sachlich gerechtfertigt - und nicht willkürlich - sind. Das ist eine ganz große Errungenschaft unseres Grundgesetzes, und diese gilt auch in einer Pandemie.


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27.12.2021 um 15:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Hat der vorläufige Eilentscheid auch Auswirkungen auf die Ausübung des Hausrechts Gewerbetreibender des nicht täglichen Bedarfs oder könnten die trotz vorläufigem Urteil weiterhin selbstständig 2G verhängen, weil sie Kunden und Mitarbeiter vorsichtichtshalber noch besser schützen wollen?
Klar können kraft Hausrecht weiterhin auf 2G bestehen. Manche würden es sicher machen, wenn dann im Geschäft keine Masken mehr getragen und keine Abstände mehr eingehalten werden müssten, und dann vielleicht viele 2G-Kunden kommen würden, die gerne ohne Maske etc. einkaufen würden. So sah es ja mal eine hessische Corona-Verordnung vor.

Jetzt, wo allgemein auch 2G-Leute trotzdem weiter im Geschäft Maske tragen müssen, wäre es aber wirtschaftlich wohl unattraktiv, per Hausrecht weiter auf 2G zu bestehen. Dad müsste ja auch kontrolliert werden, und das kostet.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ausgenommen sind natürlich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Da dürfte weder die Politik 2G verhängen, tat sie ja auch nicht, noch dürften Gewerbetreibende 2G, nicht mal 3G, selbstständig erlassen und durchsetzen. Zumindest gegenüber ihren Kunden nicht.
Doch, doch, auch Grundbedarfsgeschäfte dürften per Hausrecht auf 2G bestehen, warum denn nicht. Aber natürlich sind Lidl, Aldi, Edeka, Rossmann froh über jeden Kunden - und dass sie nicht am Eingang 2G kontrollieren müssen etc. Aber theoretisch könnten auch sie freiwillig auf 2G bestehen


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sondern der eingreifende Staat, hier das Land Niedersachsen, muss anhand von gerichtlich machprüfbaren Fakten (also nicht nur allgemein „wegen Prävention“ nach dem Motto „Wenńs nichts nützt, schadet es wenigstens auch nicht“) beweisen, dass es wesentlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen beiträgt, wenn die dortigen Einzelhändler nicht nur Hygienemaßnahmen beachten, sondern darüber hinaus auch nur noch 2G-Kunden einlassen.

Man kann es wirklich nicht oft genug sagen, dass der Bürger/Einzelhändler, dessen Grundrechte vom Staat beschnitten werden, vor Gericht nicht beweisen muss, dass die Einschnitte rechtswidrig sind. Sondern der beschneidende Staat hat zu begründen, warum seine Maßnahmen sachlich gerechtfertigt - und nicht willkürlich - sind. Das ist eine ganz große Errungenschaft unseres Grundgesetzes, und diese gilt auch in einer Pandemie.
Schon klar.

Aber für den Staat selbst genauso wie für seine medizinischen Berater dürfte das auch nicht immer leicht werden. Vor allem weil die doch häufig nur auf Erfahrungswerte und Schlussfolgerungen anhand bestimmter tatsächlich vorliegender Fakten und bereits bestehenden Umständen im Hier und Jetzt bauen können aber mit Gewissheit nichts sagen können.
Aber wahrscheinlich reicht das auch schon oder? Und Erfolgsgarantie muss ja auch nicht vorliegen, sondern einfach nur eine ausreichende hohe Erfolgswahrscheinlichkeit/Aussicht bestehen, dass bestimmte Maßnahmen ein bestimmtes Ziel erreichen könnten oder?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:06
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber für den Staat selbst genauso wie für seine medizinischen Berater dürfte das auch nicht immer leicht werden. Vor allem weil die doch häufig nur auf Erfahrungswerte und Schlussfolgerungen anhand bestimmter tatsächlich vorliegender Fakten und bereits bestehenden Umständen im Hier und Jetzt bauen können aber mit Gewissheit nichts sagen können.
Das ist aber nicht das Problem der Bürger/Einzelhändler, die ihre Grundrechte wiederhaben wollen.

Und dass Deutschland allgemein in der Erfassung von Daten zur Corona-Lage nicht immer glücklich aufgestellt ist, dürfte offenbar geworden sein.

Ich warte nur auf die Einführung der Impfpflicht. Dagegen wird sofort geklagt werden, und Deutschland ist ja nicht mal in der Lage, definitiv zu sagen, wie viele Geimpfte es hierzulande wirklich gibt, wie das RKI im September eingestehen musste.
Dass es in Deutschland kein nationales Impfregister gibt, im Gegesatz zu anderswo, ist halt ein Problem. Aber ein politisches, da können die Gerichte nichts dafür.


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27.12.2021 um 15:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Doch, doch, auch Grundbedarfsgeschäfte dürften per Hausrecht auf 2G bestehen, warum denn nicht. Aber natürlich sind Lidl, Aldi, Edeka, Rossmann froh über jeden Kunden - und dass sie nicht am Eingang 2G kontrollieren müssen etc. Aber theoretisch könnten auch sie freiwillig auf 2G bestehen
Da muss ich glaube ich widersprechen. Also könnten natürlich schon, aber ob sie es dürften glaube ich nicht.

Bei Dingen des täglichen Bedarfs dürften die das glaube ich nicht so machen. Insbesondere dann nicht, wenn es keine oder nicht ausreichende gleichwertige Alternativen gebe.
Dinge des täglichen Bedarfs müssen für alle unproblematisch zur Verfügung stehen. Es wäre glaube ich nicht zumutbar die Grundversorgung so zu regeln und manche Menschen dann auch auszuschließen, weil sie vielleicht nicht den 2-oder 3G Status haben oder ihnen mit Tests bspw. den Zugang unnötig zu erschweren.
Für Kunden dürften sie das nicht verhängen. Für Mitarbeiter natürlich schon. Ist ja sogar für den Arbeitsplatz Pflicht durch Gesetz geworden.



Hier wird auch der freien Ausübung des Hausrechts glaube ich Grenzen gesetzt. Masken- und Abstandsgebot, auch ohne gesetzliche Pflicht, ist da glaube ich mit das Äußerste, was Geschäfte des täglichen Bedarfs für ihre Kunden freiwillig verhängen und durchsetzen dürften, würde Corona nicht gerade eine Sterblichkeitsrate wie Ebola aufweisen bzw. eine solche Gefahr herrschen.

Persönlich finde ich das auch nicht gut, meine aber, dass die Rechtslage da zumindest ungefähr so aussieht. Allerdings auch ohne Gewähr.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:24
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dinge des täglichen Bedarfs müssen für alle unproblematisch zur Verfügung stehen. Es wäre glaube ich nicht zumutbar die Grundversorgung so zu regeln und manche Menschen dann auch auszuschließen, weil sie vielleicht nicht den 2- oder 3 G Status haben oder ihnen mit Tests bspw. den Zugang unnötig zu erschweren.
Hätte man schon zugesehen im Sommer eine Impfpflicht klar zu machen, könnte man es sich auch deutlich einfacher machen, indem man einfach davon ausgeht, dass jeder geimpft ist. Man prüft sonst ja auch nicht jeden Menschen auf Selbstverständlichkeiten, wie zb. keine illegale Handeuerwaffe bei sich zu haben.

Am besten wäre man hebt dazu alle Beschränkungen auf.
Dann darf die Judikative bescheid sagen, wenn genug gestoben sind, damit es verhältnismäßig ist eine Impfpflicht ein ok zu geben und man kann sich diesen lächerlichen Lambada Tanz sparen.
+ Man hat auf den Long Run gesehen sogar noch Leben gerettet.
+ Alle werden gleich behandelt
+ dann danach kann man immer noch sagen ob mit Test, Maske oder ohne usw.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:28
Zitat von YoooYooo schrieb:Hätte man schon zugesehen im Sommer eine Impfpflicht klar zu machen, könnte man es sich auch deutlich einfacher machen, indem man einfach davon ausgeht, dass jeder geimpft ist. Man prüft sonst ja auch nicht jeden Menschen auf Selbstverständlichkeiten, wie zb. keine illegale Handeuerwaffe bei sich zu haben.
Eine Impfpflicht, insbesondere eine Allgemeine, hat ja noch mehr rechtliche Hürden zu nehmen. Nicht unmöglich, aber auch nicht so leicht und schon gar nicht zu jedem Zeitpunkt.

Aber auch da hätten wir das Problem, dass trotz Impfpflicht nicht alle geimpft wären, denn per Zwang zu Impfen, dürfte rechtlich unmöglich sein/werden. Mit Pflicht könnte man die Impfverweigerung dann nur "Verhältnismäßig" ahnden. Das ist/wäre der Vorteil. Mehr aber wohl auch nicht. Und diesen Menschen müsste man dann auch trotzdem weiterhin den Zugang zur Grundversorgung gewähren.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:33
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da muss ich glaube ich widersprechen. Also könnten natürlich schon, aber ob sie es dürften glaube ich nicht.
Warum sollten sie nicht dürfen? Es gibt kein Gesetz, wonach Läden des Grundbedarfs Nicht-2G-Leute nicht bedienen dürften. Wir hatten doch oft schon rauf und runter, dass der Impfstatus kein gesetzliches Diskriminierungsmerkmal ist. Läden dürfen Leute nicht wegen Alters, Geschlecht, ethnischer Herkunft etc. abweisen, wie sich aus § 19 AGG ergibt. Abet wegen Impfstatus schon, wie ja auch Diskotheken Leute wegen unerwünschter Kleidung abweisen dürfen.

Noch mal ein anderer Aspekt: Politisch, also auch in Niedersachsen, ist 2G im Einzelhandel kaum wegen einer nachweislich übergroßen infektionseindämmenden Wirkung erwünscht, sondern natürlich auch, um Druck auf Impfgegner zu machen und die Impfbereitschaft zu erhöhen.

Persönlich begrüße ich das durchaus und könnte gut damit leben, wenn 2G möglichst überall gilt (zB ist bei uns seitdem die Schwimmhalle schön leer, man kann in aller Ruhe seine Bahnen ziehen, ohne dass einem dauernd Leute in die Quere kommen).

Aber es ist rechtlich nun mal so, dass das Motiv „Lass uns überall 2G machen, dann wird es Impfgegnern irgendwann ungemütlich“ gegenüber dem klagenden Einzelhändler, dessen Gewerbe- und Handlungsfreiheit beschnitten ist, keine rechtlich erhebliche Rolle spielt. Weshalb das Land Niedersachsen auch offensichtlich darauf verzichtet hat, damit zu argumentieren und das OVG sich damit auch gar nicht erst befasst hat.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2021 um 15:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum sollten sie nicht dürfen? Es gibt kein Gesetz, wonach Läden des Grundbedarfs Nicht-2G-Leute nicht bedienen dürften. Wir hatten doch oft schon rauf und runter, dass der Impfstatus kein gesetzliches Diskriminierungsmerkmal ist. Läden dürfen Leute nicht wegen Alters, Geschlecht, ethnischer Herkunft etc. abweisen, wie sich aus § 19 AGG ergibt. Abet wegen Impfstatus schon, wie ja auch Diskotheken Leute wegen unerwünschter Kleidung abweisen dürfen.
Das ist klar. Der Impfstatus ist natürlich nicht vom AGG geschützt. Und diese Ungleichbehandlung wäre aus Gesundheitsschutzgründen auch nachvollziehbar zu rechtfertigen.

Trotzdem meine ich, dass man da bei Geschäfte des täglichen Bedarfs, die definitiv der Grundversorgung der Allgemeinheit dienen, nochmal unterscheiden muss. Und mit Discos sind die auch nicht zu vergleichen.

Ein Gesetz kann ich dir jetzt auch nicht liefern. Ich habe mir das halt mal irgendwann gemerkt. Kann es sein, dass es dazu schon ein Grundsatzurteil oder wie sich das auch immer richtig nennen würde gibt, was ich eventuell mal gelesen haben könnte?


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