paxito schrieb:Die CDU hätte das problemlos verlängern können. Wollten sie damals nicht. Jetzt mal fix nach der Wahlniederlage die Meinung gewechselt, als ob die Situation heute damals noch nicht absehbar gewesen wäre. Und das soll für die CDU sprechen? Nö.
Stimmt, wollten sie damals nicht, jetzt wollten sie. Und nur darauf kommt es für mich an, denn jetzt wäre es das richtige. Im übrigen halte ich nix von der CDU, aber von Frau Merkel, ich kann das trennen. Mag paradox klingen, ist aber so.
Fakt ist - die CDU hat es auf den Weg gebracht, aber die Ampel hat es JETZT durchgezogen. Und nur das zählt für mich beim IST Zustand. Denn der ist dramatisch.
Und was heißt das konkret ? Nach dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes:
Die Bundesländer können landesrechtliche Regelungen treffen zu:
Abstandsgebote im öffentlichen Raum
Kontaktbeschränkungen
Maskenpflichten
Pflicht zu Hygienekonzepten
3G- und 2G-Regelungen sowie 3 GPlus (Test)- und 2GPlus (Test)-Regelungen
Teilnehmerbeschränkungen
Auflagen für insb. Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen
Anordnung der Kontaktdatenverarbeitung zum Unterbrechen von Infektionsketten
[...]
Nicht mehr möglich sind jedoch Ausgangssperren, die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas, der Gastronomie oder des Einzelhandels. Gottesdienste und Versammlungen dürfen nicht flächendeckend verboten werden, die Sportausübung darf nicht untersagt werden. Ebenso dürfen Reisen und Übernachtungsangebote nicht untersagt werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/ifsg-aend.htmlAlso wird entweder nachgebessert werden müssen, es gibt Zusatzklauseln oder sie nennen das Ganze anders, um es dann doch zu umgehen.