Coronavirus (Sars-CoV-2)
28.07.2021 um 17:11Paradigga2.0 schrieb:Eine vorübergehende Notsituation braucht manchmal vorübergehende Außerkraftsetzungen entsprechender Rechtshindernisse, von einer insgesamten Aufgabe dieser Rechte muss kein Gebrauch gemacht werdenAh ja, doch die vorübergehende Diktatur. Und die Regierung selbst bestimmt, wann und wie oft so eine Notsituation ist?
Dann bin ich aber doch froh, dass wir unsere Gesetze haben, die das nicht zulassen.
kleinundgrün schrieb:1. Eine Pandemie mit einem hoch ansteckenden und sehr tödlichen Erreger. Letalität 90%.Nicht ganz. Das Infektionsschutzgesetz selbst erlaubt ja, in welchem Rahmen und bei welchem Szenario Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Wie auch im Grundgesetz selbst bereits zu fast jedem Grundgesetzartikel steht, dass dieser durch Gesetz (hier Infektionsschutzgesetz) eingeschränkt werden darf. Aber eben nur bis zu einem gewissen Rahmen, und alles muss stets auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Nahezu jede epidemiologische Maßnahme wäre da gerechtfertigt. Da gäbe es kein Recht auf Demos, quasi keine Freizügigkeit. Weil die Konsequenz anderen Handelns so schrecklich wäre, dass alles andere nahezu irrelevant wird.
In deinem Beispiel dürfte also etwa, selbst wenn die Letalität (und natürlich der Ansteckungsgrad, Letalität allein reicht nicht) einer Infektionskrankheit 90% wäre und man entsprechende strikte Abschottungs- und Hygienemaßnahmen ergriffen hätte, niemals angeordnet werden dürfen, dass zur Ahndung von Leuten, die die Regeln brechen und so zur Ausbreitung des Krankheitserregers massiv beigetragen haben, und zur Abschreckung von Nachahmern die Todesstrafe eingeführt würde. Oder dass der Betreffende enteignet oder er des Landes verwiesen würde. Auch die größte Not rechtfertigt nun mal nicht jede Maßnahme.