Coronavirus (Sars-CoV-2)
09.04.2021 um 14:54rhapsody3004 schrieb:Ich würde es als (rechtlich)schwieriger empfinden, als hypothetisches Beispiel, wenn der Bund ein ganzes Bundesland oder gar das ganze Land gleichermaßen stilllegen würde, obwohl nur in einzelnen Regionen der Inzidenzwert eine besorgniserregende hohe Zahl aufweisen würde. Hier müsste es weiterhin Unterschiede, unterschiedlich schwere Maßnahmen geben, obwohl alle jeweiligen Maßnahmen vom Bund vorgegeben werden würden, was ich gut finden würde.Jau, da geht mal wieder alles munter durcheinander, von der Begriffsfindung (Rechtsverordnung-Gesetz-Durchführungsverordnung) angefangen und ab da wird es nicht besser...
Aber quasi überall die gleiche harte Maßnahme, die gleiche harte Notbremse zu verhängen und alles dann nur rein aus Präventionszwecken zu rechtfertigen, dürfte ich mir wie gesagt nochmals schwieriger vorstellen. Ich spreche jetzt wirklich von so richtig harten Maßnahmen/Notbremsen bzw. Grundrechtseingriffen.
Der Bund selbst macht nach wie vor keine einfachgesetzlichen Vorschriften oder gar Anwendungsvorschriften, er gibt eine Rechtsverordnung vor (vereinfacht: eine Anweisung, im Landesgesetz haben Punkte A, B, C geregelt zu sein, in Form X, Y, Z), nach wie vor gießen das die Länder in Gesetze ("Im Fall A ist X zu tun") die dann durch Durchführungsvorschriften usw. in konkrete Handlungsanweisungen gemünzt werden ("X wird von Beamten der Institution M vollstreckt, ersatzweise durch einen von N zu benennenden Vertreter...")
Die Länder hätten also nach wie vor erheblichen Gestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung.
Es geht bei dem Vorstoß hauptsächlich darum, dass der Bund jetzt im Rahmen des Infektionsschutzes verpflichtende Vorgaben machen kann, was mindestens geregelt werden muss. Bisher konnte er das nur allgemein (i.S.v. "Die Länder regeln diese Angelegenheit") jetzt kann er es spezifisch ("Die Länder regeln in der Sache soundso, dass ab einem Wert von X Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, Konsequenz Y herbeizuführen").