Optimist schrieb:Aber gut ist es ja schon mal, wenn man als Fahrer nicht bestraft werden kann, wenn man nur Maske (und halt keine Sonnenbrille und Kopfbedeckung) trägt, obwohl man da auch nicht so gut erkennbar ist.
Bone02943 schrieb:Da wäre ich mir nicht so sicher. Vermummung im Straßenverkehr(Mit Außnahmen wie bei Mototrädern) ist nunmal nicht erlaubt. Würde mich wundern, wenn es dafür nicht auch Bußgelder geben könnte.
wie will mir ein Gesetzesvertreter so ein Bußgeld begründen, wenn es um meinen Schutz geht, weil ich einen Beifahrer drin hab?
Darf ich mich dann nicht schützen?
Ich glaube hier muss der Gesetzgeber nachbessern, wenn ich da wirklich bestraft würde. Das fänd ich empörend, wenn es ansonsten immer heißt, Maskenzwang und wenn man es freiwillig tun will, soll man bestraft werden?
Hab ich jetzt erst gelesen:
obskur schrieb:Kann ich mir jetzt, nachdem es in Sachsen eine Zeit lang sogar Pflicht war, Maske als Fahrer zu tragen, wenn man nicht allein im Auto war, nicht vorstellen. Man kann es ja schlecht erst zur Pflicht machen und später bestrafen. Ich denke die Maske alleine zählt nicht als Vermummung in dem Sinne.
sehe ich genau so.
Auch wenn es vorher keine Pflicht gewesen wäre.