Lotte49 schrieb:Aber das war doch im Kontext von Corona bislang mehr oder weniger die Devise. Es hieß es doch immer, man solle jedes Leben retten, koste es, was es wolle. Und ich will dieses Leitmotto gar nicht kritisieren oder in Frage stellen, allerdings fänd ich es begrüßenswert, wenn man das auch auf andere Lebensbereiche ausdehnen würde.
Das war höchstens nur die Devise, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Das hat man tatsächlich auf oberste Stufe vor allen anderen Interessen gestellt. Aber ansonsten galt und gilt eigentlich immer die Devise, auch um möglichst rechtssicher zu handeln, dass man unterschiedliche Interessen (Rechtsgüterabwegung) gegeneinander abwägen muss.
Und eine Bevorzugung von Interessen nicht all zu groß und zu lang zu Lasten anderer Interessen, zu nennenswerten Schäden anderer Interessen führen darf.
Dieses nennenswert ist natürlich ein weitgefasster Begriff, aber einige wissen schon, wie ich das meine.
Kollateralschäden in den unterschiedlichsten Interessenslagern sind leider immer unausweichlich. Kollateralschäden müssen in allen Interessenslagern nur in einem vertretbarem Rahmen liegen.
Gesundheitsschutz, Schutz von Leib und Leben, fordern genauso Kollateralschäden an anderen Rechtsgütern wie Freiheitsrechten wie der Schutz und die Aufrechterhaltung von Freiheitsrechten. Schutz von Freiheitsrechten fordern Kollateralschäden an Leib und Leben.
Das ist ja u.a. auch ein Grund, warum politische Entscheidungsträger oftmals auch spontan reagieren, umdenken, umschwenken müssen. Entscheidungen gegenwärtigen Situationen anpassen, sie danach ausrichten und dabei nicht nur die reine Eignung eines Mittels sondern auch immer das mildeste Mittel im Auge behalten müssen und erst wenn dann das keine Wirkung zeigt, darf über schärfere Mittel nachgedacht oder wieder nachgedacht und von Gebrauch gemacht werden.
Natürlich gibt es auch Situationen, wo das härteste Mittel auch gleichzeitig das einzigste Mittel auf einen nennenswerten Erfolg ist.
Deshalb lässt sich so Maßnahme auch rein aus Präventionszwecken rechtfertigen und wieder andere Maßnahmen leider nicht. Um von diesen dann Gebrauch machen zu können oder wieder Gebrauch machen zu können, braucht es erst wieder ein Ereignis, welches diese Maßnahmen dann rechtfertigen oder erneut rechtfertigen würden.