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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:17
Ihr redet hier rum u vergleicht iwelche Zahlen u verlinkt iwelche Medien ...und in der Zeit stirbt alle 3 Min jemand an dem Virus .
Dazu die Relativierer, gruselig .
Ist das denn jemandem bewusst ?
Es braucht einen harten Lockdown u sonst nix .
Meine Schwester wohnt in Italien , und da sind so viele , ganze Familien gestorben .
Wollen wir das auch ?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:18
Zitat von red5red5 schrieb:Aber es werden doch viel mehr Menschen im Krankenhaus behandelt. Ohne Covid.
Hat ja auch niemand das Gegenteil behauptet, aber das sind eben genau die Patienten, die die wichtigen Beatmungsplätze "blockieren". Und wenn ein KH keine Plätze mehr hat, dann muss umdisponiert werden und im schlimmsten Fall muss dann der Arzt entscheiden, wer beatmet werden darf und wer eben nicht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:20
Zitat von MichaelRGMichaelRG schrieb:in NRW kannste heute ne Party zuhause mit 80 Leuten machen wenn deine Wohnung groß genug ist. Die Regeln gelten nur in der öffentlichkeit.
Bringt die Leute doch nicht noch auf Ideen. Selbst wenn Etwas erlaubt ist, muss doch der klare Menschenverstand einsetzen und einem sagen, dass man nicht alles ausreizen muss. Gerade in geschlossenen Räumlichkeiten ist Vorsicht geboten. Und auf ausreichend Abstand werden die Wenigsten achten. Maske wird auch kaum einer in den eigenen vier Wänden tragen.

Diese ganzen Zusammenkünfte zu Weihnachten auf engem, geschlossenen Raum werden sich nach Weihnachten bitter rächen.


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red5 ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:22
@Aniara
Wenn Du mir erklärst welchen Bezug das zz neiner Unterhaltung hat, die ich nit den Animaxandern hatte, dann verstehe ich vielkeicht auch, was Du sagen möchtest.
Wer belegt welche Betten? Die mit Krankenhauskeimen? Ich verstehe Dich leider nicht.

Vielleicht nochmal nachlesen?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:25
Zitat von InterestedInterested schrieb:Warum sollte man das denken? Man erlebt doch tagtäglich, was los ist und man (ich) arbeite immerhin und merke das selbstverständlich. Dennoch stellt sich die Frage, welcher Teil schlimmer wäre.

Schau, Bezos hat 182 Milliarden USD - weil die lieben Menschen den Online Handel ankurbeln, sich aufregen, wenn die Pakete zu spät, spät, am Folgetag geliefert werden oder sie sich selber abholen dürfen. Alles Dank Corona - statt zu entschleunigen, drehen die alle nochmal richtig auf. Nur weil sie nicht in die Innenstädte können, was sie trotzdem tun, laufen die Drähte beim Online-Handel heiß. So pleite gehen die alle schon nicht und die lokalen Geschäfte sollten vielleicht generell mal öfter unterstützt werden und nicht mit der Corona Ausrede auf Online Shopping ausgewichen.
Das weiss man erst viele Jahre später und es ist auch alles eine Frage der Sichtweise.
Mit dem Handel das ist eine extra Diskussion und hat ja nicht nur was mit corona zutun.
Zitat von StradivariStradivari schrieb:In meiner Klinik waren mehrere U -25 ohne Vorerkrankungen, grade so die Kurve gekriegt aber jetzt auf Reha u ob das nochmal was wird mit dem Studium o wie es weitergeht , steht in den Sternen .
Du relativierst mir da etwas zu sehr .
Wichtig ist , sich nicht anzustecken , um das Virus nicht weiterzugeben oder selbst daran Schaden zu nehmen .
Auf deutsch ,sich jetzt zurückzunehmen u einfach nicht rumdiskutieren u schauen dass wir das gemeinsam in den Griff kriegen .
Wir werden doch mal ein paar Monate die Füße still halten können !
Natürlich trifft es auch jüngere aber dennoch sehr selten, das ist auch bei anderen Erkrankungen so.
Leben bedeutet Risiko, das war schon immer so.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Ein individuelles Sterberisiko von 1% für jeden unter 50-jährigen wäre jetzt aber nichg soo gering. Auf Deutschland bezogen, wenn vielleicht 50 Mio Menschen unter 50 sind, wären das 500.000 Tote der U50, die dann oft Waisen zurücklassen und wo sollen die alle hin? Und die Toten bei den Ü50 wären nochmal viel mehr.


Und etwa 10% haben long covid, fallen also zumindest lange Zeit aus oder werden sogar berufsunfähig.
Nun wird es aber sehr spekulativ, 1% ist nicht der Fall mit funktionierenden Gesundheitssystem, was langzeitschäden angeht ist auch vieles spekulativ.

Ist auch logisch bei einer neuen Erkrankung.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Man kann es aber belegen, dass es in der 1. Welle so war und daher ist es wahrscheinlich, dass dies auch auf die 2. Welle zutritt.
Das wird man dann sehen wenn es soweit ist.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Auch dort werden Grenzen gezogen, also z.B. muss Dein Auto regelmäßig in den TÜV, wenn Du Grippe hast, musst Du zuhause bleiben usw.
Ich muss nicht zuhause bleiben, es ist sinnig aber es gibt genug die es nicht tun.
Dennoch gefährdet auto fahren andere Menschen und Rauchen ebenso, genauso wie diverse andere Dinge, gehört zum Leben dazu.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Das ist falsch, die Intensivstationen sind schon an der Grenze, natürlich abhängig vom Standort, z.B. in Sachsen sind sie voll, daher der volle lockdown. Wenn man gesamtdeutsch noch warten würde, würden sicherlich die Triage-Entscheidungen notwendig werden. Oder man muss generell ablehnen.
Bei der Zeit kann man sich die Belegung der intensivbetten anschauen und da ist noch Kapazität.
Ich habe auch nie gesagt das man krankenhäuser überlasten bzw. nichts tun sollte.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Es ist immer noch nicht klar geworden, wie man die 27 Mio Risikopersonen "schützen" will, ohne sie komplett wegzusperren, viele von denen sind systemrelevant. Du hat keine einzige Idee dazu geliefert. Man schützt sie, indem man Masken trägt und insgesamt Kontakte vermeidet.

Aber auch eine Durchseuchung der Nichtrisikogruppen würde zu wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verwerfungen führen, die nicht akzeptabel sind.

In England sind bereits 40 Spezialkliniken eingerichtet worden, um die Folgen von long covid v.a. bei Jüngeren zu behandeln, und wer soll das alles bezahlen?
Pflegepersonal und Besucher testen, erstere regelmäßig wäre ein super Anfang.

Es aus Einrichtungen draußen zu halten sollte machbar sein wenn man will.

Impfstoffe zeitnah zulassen und schleunigst impfen.

Gibt einiges was man hätte besser machen können.

Masken auf Rezept für Menschen ü60 etc.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:26
Hier bringt keiner auf andere Ideen. Mich nervt nur, dass nicht verständlich übermittelt wird, für WELCHEN Raum diese ganzen Regeln gelten.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:30
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Es aus Einrichtungen draußen zu halten sollte machbar sein wenn man will.
Nicht, wenn die Bewohner mobil sind und sich draußen selbst infizieren. Wegsperren kann man sie ja auch nicht (mehr). Sinnvoller wäre ihnen Zeitrahmen zu schaffen um risikoarmer einkaufen gehen zu können. Entweder Tageweise oder Stundenweise (zB von 9-11h und 14-16h).


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:30
Was Merkel und Co da erzählt haben gilt so pi mal daumen generell aber jedes Land kann davon abweichen. Entscheidend ist dabei die Coronaschutzverordnung vom jeweiligen Bundesland. In manchen sind ja auch die Kitas komplett zu und in anderen sind die weiterhin auf. Ich versteh auch nicht warum die sich am Sonntag dahin gesetzt haben und so tun als hätten die einheitlich irgendwas beschlossen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:35
Zitat von Angelo4594Angelo4594 schrieb:Mich nervt nur, dass nicht verständlich übermittelt wird, für WELCHEN Raum diese ganzen Regeln gelten.
Natürlich sind diese Regeln leicht unterschiedlich, je nach Zahlen , wir in M haben z B nach 21 Uhr Ausgangssperre , bei uns ist es aber auch düster :/) unsere Zahlen sind schlecht . Da ist es besser für den Geldbeutel , wenn man das weiß :/)
Wir können das aber nicht allen vorschreiben, deshalb die Unterschiede .
Es ist aber schon rauszukriegen, was für jeweilige Orte o Kreise gilt .
Ihr seid doch fit im Netz :-)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:54
(5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach
Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs.
Quelle:
(1) Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
(1a) Ansammlungen und ein Zusammentreffen von Personen sind im öffentlichen Raum nur
zulässig, wenn nach den nachfolgenden Regelungen der Mindestabstand unterschritten wer-
den darf oder wenn die Ansammlung oder das Zusammentreffen nach anderen Vorschriften
dieser Verordnung unter Wahrung des Mindestabstands ausdrücklich zulässig ist.
(1b) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand
von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes be-
stimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen
oder baulichen Gründen nicht möglich ist.
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
1a. beim Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit den Angehörigen eines weiteren
Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden,
1b. daneben im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 beim Zusammentreffen des ei-
genen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis
Quelle:



Ich les da immer nur öffentlicher Raum ist frisch vom 14.12. Schutzverordnung NRW


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 00:58
@Angelo4594
Das gilt nur für den öffentlichen Raum. Völlig unverständlich für mich, weil wir in Rheinland-Pfalz auch da klare Regeln haben.

Quelle https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/private-feiern-corona-nrw-regeln-zuhause-lockdown-kontaktbeschraenkungen-freunde-treffen-coronavirus-massnahmen-hamm-90088995.html
Corona-Lockdown: Private Feiern verboten, Treffen nur mit 5 Personen
Update, 1. Dezember, 7.13 Uhr: Die neue Corona-Schutzverordnung ist an diesem Dienstag in Kraft getreten. In den privaten Raum greift die Landesregierung weiterhin nicht ein (siehe Update vom 30. November, 18 Uhr). Trotzdem appelliert die Politik an die Vernunft der Menschen. Die Bürger sollen sich zur Eindämmung der Pandemie auch in ihren Wohnungen an die Vorgaben halten.

Update, 30. November, 18 Uhr: Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW liegt vor - und sie besitzt wie in den vorangegangenen Versionen wieder eine Gültigkeit „im öffentlichen Raum“ - damit ist jetzt klar: Die Landesregierung hält an ihrem bisherigen Kurs fest und greift nicht in den privaten Raum ein. Die Kontaktbeschränkung - maximal fünf Personen ab 14 Jahren bis zum 20. Dezember, zehn an Weihnachten - umfasst nicht die Privatwohnung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte die neuen Regeln am Montag erläutert und gesagt: „Wir haben nicht vor, dass wir an Heiligabend die Polizei in die Wohnzimmer schicken“. Der Appell der Politik, sich auch in den eigenen vier Wänden an die Regel zu halten, ist ungebrochen dringend. Allerdings scheint die Bewertung der per Grundgesetz gesicherten Unverletzlichkeit der Wohnung ergeben zu haben, dass dieser Eingriff auch mit der neuen Corona-Schutzverordnung nicht vorgenommen werden soll.



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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 01:05
Zitat von Hailey25Hailey25 schrieb:Das gilt nur für den öffentlichen Raum. Völlig unverständlich für mich, weil wir in Rheinland-Pfalz auch da klare Regeln haben.
Ich weiss nicht wie das in Rheinland Pfalz so ist aber wenn ich mir vorstelle was die Polizei hier in NRW zutun hätte wenn man die Wohnungen kontrollieren müsste weil mehr wie 5 Personen oder so darin wären das wäre glaub ich unmöglich. Aufgrunddessen lässt mans wohl gleich sein. Wie ist das eigentlich in Berlin Frankfurt etc.. da gelten die regeln doch bestimmt auch nicht im Privaten Bereich?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 01:09
Was ist ,wenn ein Hausstand aus 5 personen ü 14 besteht ?
darf dann keiner kommen ? oder jemand besuchen


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 02:50
Zitat von AniaraAniara schrieb:und im schlimmsten Fall muss dann der Arzt entscheiden, wer beatmet werden darf und wer eben nicht.
das dürfte dann doch nur nach dem Argument entschieden werden, wer zuerst kam. Denn beispielsweise einen Jungen einem Alten vorziehen würde m. E. gegen die Menschenwürde verstoßen. Das denkt ihr?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 02:52
die traurigen top ten vom 14.12.2020:
1. Regen Bayern 645,91
2. Bautzen Sachsen 641,52
3. Görlitz Sachsen 592,34
4. Erzgebirgskreis Sachsen 542,77
5. Oberspreewald-Lausitz Brandenburg 514,76
6. Zwickau Sachsen 500,31
7. Sächsische Schweiz-Osterzgebirg Sachsen 500,03
8. Meißen Sachsen 499,34
9. Altenburger Land Thüringen 446,34
10. Hildburghausen Thüringen 427,24
Quelle: https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 02:57
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:das dürfte dann doch nur nach dem Argument entschieden werden, wer zuerst kam. Denn beispielsweise einen Jungen einem Alten vorziehen würde m. E. gegen die Menschenwürde verstoßen. Das denkt ihr?
So funktioniert eine Triage:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Corona-Wie-wird-ueber-die-Intensivbettenvergabe-entschieden,triage100.html


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 03:04
Drosten schilderte das Prinzip anhand eines Beispiels: Wenn man auf der Intensivstation einen älteren, an Covid-19 erkrankten Patienten habe, der beatmet werden müsse und der deshalb nur eine Überlebenschance von 30 bis 50 Prozent habe und dann komme ein 35-jähriger Corona-Patient mit einem schweren Verlauf, der kleine Kinder hat, müssten Ärzte eine Entscheidung treffen, so Drosten. Das gelte vor allem, weil der 35-Jährige aufgrund seines Verlaufs innerhalb kurzer Zeit sterben würde, wenn er nicht beatmet wird. Man müsse in einem solchen Fall einen älteren Patienten von der Beatmungsmaschine abnehmen, erklärte Drosten.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Corona-Wie-wird-ueber-die-Intensivbettenvergabe-entschieden,triage100.html

Das würde in meinen Augen gegen Art. 1 GG verstoßen. Mich würde mal die Meinung von Juristen interessieren.

Ist so ein wenig wie die Frage, ob man ein gekarpertes Flugzeug, das auf einen Wolkenkratzer zusteuert, abschießen darf. Darf man auch nicht. Wegen Art. 1 GG.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 03:28
@stereotyp
im Estremfall:
Wenn du nur ein Gerät zur Beatmung hast, aber 2 Patienten , die beide die Beatmung brauchen um zu überleben, musst du als Arzt eine Person sterben lassen.

Im Klinikalltag kommt das u.a. auch dann vor, wenn ein Arzt bei einer Schwangerschaftskomplikation entscheiden muss, Mutter oder Kind zu retten... Ja, das ist keine leichte Entscheidung, aber mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz muss dem Mediziner da keiner kommen.

der Arzt wird vermutlich denjenigen beatmen, der die größeren Chancen hat zu überleben und voraussichtlich den geringeren Schaden durch die Behandlung erleidet.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 03:42
@Seidenraupe
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Wenn du nur ein Gerät zur Beatmung hast, aber 2 Patienten , die beide die Beatmung brauchen um zu überleben, musst du als Arzt eine Person sterben lassen.
soweit issses klar.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Im Klinikalltag kommt das u.a. auch dann vor, wenn ein Arzt bei einer Schwangerschaftskomplikation entscheiden muss, Mutter oder Kind zu retten... Ja, das ist keine leichte Entscheidung, aber mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz muss dem Mediziner da keiner kommen.
Doch. vgl. https://www.juraforum.de/lexikon/grundrechte-drittwirkung-der
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:der Arzt wird vermutlich denjenigen beatmen, der die größeren Chancen hat zu überleben und voraussichtlich den geringeren Schaden durch die Behandlung erleidet.
Und das wäre eben mehr oder weniger das gleiche wie das Flugzeug abschießen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

15.12.2020 um 05:25
Können sich Ärzte als Garanten nicht auf die sogenannte rechtfertigende Pflichtenkollison berufen, wenn es darum geht Leben gegen Leben abzuwägen?

Zu beachten wäre da nur, dass Ärzte niemanden durch ein aktives Tun sterben lassen dürften, sondern nur durch Unterlassen, wenn nur eine Handlung (Rettungsmaßnahme) möglich ist.
Und extra ein Schlauch abziehen und eine Beatmungsmaschine abstellen wäre ein aktives Tun.
Ist wirklich ein verdammt schwieriges Thema.
Ebenso wichtig, dass der Arzt nicht wegen reinem Alter, Herkunft, sozialer Stellung, Religion etc. entscheiden dürfte, sondern nur aus rein medizinischen Gründen. Dann wäre es auch mit der Menschenwürde vertretbar.


Ich denke bei der Triage kommt es auch wirklich auf die Gründe an. Rein medizinische Gründe wären vertretbar hingegen einfach nur nach dem Alter zu entscheiden nicht mehr mit der Menschenwürde zu vertreten wäre, denn ein Recht auf Leben hat jeder, unabhängig wie alt er oder sie ist.
Aber Gründe wie Schwere des Gesundheitszustandes, Chance auf Genesung etc. wären bestimmt vertretbar.


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