Anaximander schrieb:Aber wie gesagt, das 3. Infektionsschutzgesetz stellt Versammlungs- und Religionsfreieheit nochmal unter bersonderen Schutz, eine Ablehnung kann nur durch das Nichteinhalten von Hygiene begründet werden, wobei der Grund für diese Ablehnung keine Rolle spielt.
Das mag auch aus deiner Sicht alles kein Problem sein, jedoch nur solange zum Beispiel die AFD nichts zu melden hat.
Denen würde sicher allerhand einfallen, was sie aus unseren Entscheidungen heute zu dem Thema machen würden.
Ich darf erinnern, als die offizielle Linie der Regierung noch war, es ginge eine milde Erkrankung um, forderte die AFD was?
Maßnahmen!!! Die sind, gelinde gesagt, opportunistisch.
Wir mauscheln heute an unsere Grundrechten um, ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, wer das nicht alles wieder gegen uns verwenden könnte, sollte es Machtverschiebungen geben? Meiner Meinung nach keine zu Ende gedachte Idee.