Kreuzbergerin schrieb:Es soll im Schnelldurchgang ein Gesetz verabschiedet werden, das es ermöglicht Handydaten von den Netzanbietern zu bekommen, damit die Kontakte von Infizierten verfolgt werden können.
Dazu einige Fragen:
- Gilt das nur für Handydaten, die der Patient bei einem COVID-19 Test angibt oder werden alle COVID-19+ Patienten den Telefongesellschaften gemeldet, die die zugehörigen Handydaten liefern?
- Sind die Maßnahmen zeitlich befristet oder an das Vorhandensein einer Pandemie geknüpft?
- Werden die Bewegungsprofile auch bei Nichtnutzung (eingeschaltet, aber kein Gespräch geführt) erfasst?
- Muss man ein eingeschaltetes und ausreichend aufgeladenes Handy mitführen, wenn man draußen unterwegs ist?