koef3 schrieb:Das wird bei der "Herdenimmunität" (die in bisheriger geplanter Umsetzung btw gegen die indirekt geltende Fürsorgepflicht des Staates verstoßen dürfte, Arikel. 74 GG, Abs. 1, Nr. 7) eben nicht erreicht, weil es keinerlei Kontrolle mehr über die Verbreitung des Erregers gibt und noch weitere unangenehme Folgen entstehen könnten.
Da streiten sich ja schon jetzt die Experten drüber, ob und in wie weit eine absichtlich provozierte Durchseuchung überhaupt Sinn machen würde.
Würde mal vereinfacht sagen, vermuten, wenn sich genügend medizinische Experten finden lassen würden, die eine Durchseuchung befürworten, weil sie die Risiken einer unkontrollierten Ausbreitung und nicht kalkulierbaren schweren Verläufen und dadurch auch steigender Gefahr der Überlastung unseres Gesundheitsystems im Gegensatz zum durch eine Durchseuchung erhofften Ziel/Erfolg eine sogenannte Volksimmunität/Herdenimmunität, um die Pandemie langfristig einzudämmen, mit einem vorher "weitestgehend" milden Verlauf der Infektion innerhalb der Bevölkerung sowie mögliche andere Folgen als weniger schwerwiegend und auch unwahrscheinlicher einstufen würden - dann würde man eine Durchseuchung auch an oberster politischer Stelle absegnen und wäre im Fall der Fälle auch juristisch abgesichert, weil selbst dann unsere höchste Instanz in Verfassungsfragen, das Bundesverfassungsgericht, im Fall der Fälle keinen Verstoß gegen Art. 74 GG Abs. 1 Nr. 7. sehen würde, so meine Vermutung.
Die Durchseuchung würde man dann vereinfacht gesagt als Schutzmaßnahme und keine Gefährdung ansehen und Schutz ist Aufgabe, Pflicht unseres Staates.
Da muss vorher natürlich wieder gründlich abgewogen werden, die Ziele/Erfolge mit Erfolgsaussichten/Chancen den Risiken gegenüberstellen und jede Menge Expertenmeinungen/Einschätzungen müssen eingeholt werden.
Was natürlich klar ist, dass unsere Entscheidungsträger uns keinen unnötigen Gefahren aufsetzen dürfen bzw. die Gefahren und das gleich an mehreren Fronten nicht so leichtfertig erhöhen dürfen.
Also mit Beten und Hoffen und nur groben/vagen Prognosen und mit vielen gegenteiligen medizinischen Expertenmeinungen könnte/dürfte man wohl eine absichtliche Durchseuchung als sinvolle Maßnahme nicht in Betracht ziehen, da es dann in der Tat wie du geschrieben hast einen Verstoß gegen genannten Artikel darstellen "könnte" bzw. der Staat seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Volk vernachlässigt, verletzt hätte.
Jede Maßnahme muss als oberstes Ziel haben Schaden vom Volk abzuwenden. Und die höchsten Rechtsgüter, die es zu schützen gilt, auch bzw. erst recht durch Corana und die Pandemie gefährdet, sind nun mal in Kurzform Leib und Leben.