@teardrop. Leider habe ich bisher dazu keine neuen offiziellen Empfehlungen gelesen, aber die kann ich auch übersehen haben, du hast ja gerade etwas von einem Update geschrieben...
DearMRHazzard schrieb:Laut den Aussagen der Hotline erfährt man das Ergebnis dann innerhalb von 24 Stunden. Das Problem ist jedoch das ein Patient in den nächsten 24 Stunden nicht irgendwo isoliert wird sondern einfach wieder nach Hause geht
Diese Wartezeit soll in häuslicher Isolation stattfinden, siehe unten.
DearMRHazzard schrieb:Nehmen wir mal an Deine Freundin hätte sich auf Corona testen lassen, und dann hätte es einen positiven Test gegeben. Wie hätte dann die Quarantäne ausgesehen ?
Hat man sich dann irgendwo einzufinden in einem Krankenhaus, oder soll man daheim bleiben für 14 Tage ?
Der gesamte Ablauf würde derzeit so ausehen; wenn es sich bei ihrer Symptomatik um eine leichte Symptomatik handelt und der Arzt den Verdacht für begründet hält, greift die Empfehlung für das Management von ambulanten Verdachtsfällen (Stand: 27.2.2020), aus denen folgendes hervorgeht:
Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt - sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Falle eines begründeten Verdachtsfalls - bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer COVID-19-Verdachtsdiagnose in das häusliche Umfeld zurückkehren. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html (Archiv-Version vom 03.03.2020)Weitere Voraussetzungen, was die häusliche Quarantäne angeht, beispielsweise Unterbringungsmöglichkeit in einem gut belüftbarem Einzelzimmer, werden in der Empfehlung ebenfalls angesprochen.
Wenn sich der Fall bestätigt, lautet die aktuelle Empfehlung bisher noch, dass es zur stationären Einweisung kommt, das wird i.d.R. dann vom betreuenden Arzt gemanagt.
Einige Kliniken ändern intern aber bereits diese Abläufe, da steigende Fallzahlen das vermutlich bald nicht mehr ermöglichen.
Zum Beispiel hier das UKM:
Mit Blick auf eine wahrscheinliche weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat das UKM mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass es positiv auf das Virus getestete Patienten ohne schwere Symptome nicht mehr stationär aufnimmt. Stattdessen wird bei diesen Patienten eine häusliche Quarantäne angeordnet. Auf dieses Vorgehen haben sich UKM und Gesundheitsamt heute am Rande der Sitzung des städtischen Krisenstabes geeinigt. DearMRHazzard schrieb:So eine Quarantäne muss dann in Eigenverantwortung durchgeführt werden, und wie es um die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen bestellt ist kann niemand wissen. Wie stellt man also sicher das jemand der positiv auf Corona getestet wurde auch streng seine private Quarantäne durchzieht in dem verordneten Zeitraum ?
Tja, ich befürchte, diesbezügliche Aufklärungsarbeit bleibt am Hausarzt, vielleicht aber auch beim Gesundheitsamt, hängen.
Was die parallele Testung auf Influenza und Corona angeht:
Zur Verdachtsabklärung gibt es für Ärzte ja dieses Flussschema:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 05.03.2020)Beim labormed. Ausschluss einer Influenza würde ein gerade geschildertes Szenario vermutlich
am ehesten unter Punkt 4 im Schema fallen (klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose+ ohne erfassbares Expositionsrisiko), gesetzt dem Fall, dass der Betroffene klinische Zeichen einer viralen Pneumonie unklarer Genese zeigt, wen man sich strikt an das aktuelle Flussschema halten möchte.
Auch in der Empfehlung vom 2.3.2020 wird empfohlen, erst bei fehlender Alternativdiagnose den Test zu machen:
Eine Testung ist grundsätzlich bei symptomatischen Personen entsprechend der epidemiologischen Falldefinition sowie im Rahmen der differentialdiagnostischen Abklärung empfohlen, wenn ein klinischer Verdacht besteht aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind und eine Diagnose für eine andere Erkrankung fehlt, die das Krankheitsbild ausreichend erklärt .
Wie man an diesem Beispiel sehen kann, deckt das RKI Thematiken wie mildere Erkältungssymptomatiken oder die Empfehlung zur Paralleltestung Influenza/Corona bei Viruspneumonien, wie es zum Teil schon praktiziert wird, im Flussschema noch nicht ab. Ich gehöre aber zu der Fraktion, die gerne mehr (Parallel-) Testungen hätte.
Derzeit ist vielleicht noch eine andere Viruserkrankung als Alternativdiagnose wahrscheinlicher, allerdings kann sich das erstens schnell wenden und zweites geht es ja im Rahmen der Prävention darum, diese Wahrscheinlichkeit so klein wie möglich zu halten.
Auch atypische Symptome, wie sie der erste Patient in Berlin gezeigt hat oder in chinesischen Fallstudien beschrieben werden, müssen noch aufgegriffen werden.