Negev schrieb:Deswegen auch der Versuch, in den öffentlichen Dienst zu kommen.
Man muss wertfrei (kann man sowohl positiv wie negativ betrachten, bzw. "kommt drauf an") wohl anerkennen, dass der öffentliche Dienst (öD)
im Schnitt bei gewissen Biografien oder Werdegängen kulanter ist, als die Wirtschaft in weiten Teilen.
Zumindest ist das meine Erfahrung.
Gerade wenn du merkst, dass es mit deinen entsprechenden Berufswünschen in der Wirtschaft nicht klappt, kann je nach Beruf, Branche, Posten, wie auch immer, der öD eine gute Wahl sein. Oder Plan B/C.
Aber das ist bitte nicht falsch zu verstehen. Ich habe im Bereich öD nicht viel mit Personal zutun aber kriege da manchmal immer wieder Dinge mit. Es kann je nach Posten oder Behörde schon sein, dass man kulanter ist. Das heißt aber, dass man vlt. eher zu einem Test oder Auswahlgespräch geschickt wird wo manche Unternehmen eher die direkte Absage erwägen. Nicht, dass man "durchgewunken" wird - wenn man jetzt nicht gerade der Superbewerber ist.
Heißt also nicht unbedingt, dass es kinderleicht wäre. Da musst die dann eben fit genug sein in den Tests zu bestehen oder den Gesprächen. Ich hörte auch in einem Fall (unter Wahrung des Datenschutzes, keine Sorge) von Leuten in Auswahlkommissionen von einer Person die quasi schon als "Dauerbewerber" bekannt war und quasi abgeschrieben wurde, wenn ich das richtig verstanden hatte. Das ist dann natürlich auch wieder irgendwie nachteilig wenn man es nicht schafft, 'zeitnah' im Bereich eine Stelle zu finden und quasi jedes Jahr wieder aufzuploppt sodass man schon "bekannt" ist und eben nicht wirklich weit kommt oder kein gutes 'scoring' bekommt, sich also selbst bei Zusage zu Auswahlverfahren nicht wirklich ggü. anderen Bewerbern durchsetzen kann.
Und eines darf man auch bei aller Kulanz nicht vergessen: Die gucken in der Regel genau so die Unterlagen durch. Die Kulanz ist gegeben, wenn die Stellen und Bewerberzahlen noch "im Einklang" sind und man etwaige formelle Voraussetzungen erfüllt. Wenn aber auch die Bewerbungen in Relation zu den Stellen zu hoch sind, würde es wohl auch Bestenauslese geben. Und dann wird eben schon formell vorsortiert anhand der Unterlagen.
Letztendlich ist das aber immer sehr individuell und kommt auf die Stelle usw an. Also viele Faktoren. Oder anders: Du musst dann halt schauen was in einer zumutbaren für dich überbrückbaren Distanz an potentiellen Arbeitsstellen in Frage kommt. Und du musst genau wissen was dich nicht nur in dem generellen Job "XY" erwartet, sondern konkret, was dich auf der genauen Arbeitsstelle bei dem genauen Arbeitgeber bzw. der Behörde erwartet. Ich kenne nicht alle IT-Fachrichtungen gut aber je nachdem kann es auch sehr stressig werden, da muss man dann belastbar im gefestigten Sinne sein oder auch Termine einhalten bzw. unter Termindruck arbeiten.
Zusammenfassend will ich also sagen: Der öD kann im Rahmen der Einstellung kulanter sein - man darf aber nicht gute / üppige Bezahlung und überspitzt formuliert Nichtstun erwarten. Bekannte Klischees hin oder her. Vielleicht gibt es hier und da Ausnahmen wo das ginge, aber gerade im Bereich IT wird man wohl immer auf Trab sein.
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Andante schrieb:Und du bist ja noch kein IT-Mann, du willst erst eine entsprechende Ausbildung machen. Ich wüsste jetzt auf die Schnelle nicht, dass diesbezüglich der öffentliche Dienst selber ausbildet, aber vielleicht bietet er diese Möglichkeit. Hast du dich da schon mal erkundigt?
Wenn ich mich nicht täusche läuft das in dem Bereich wie in sonstigen Ausbildungsberufen.
Hier mal auf die Schnelle rausgesucht ein Beispiel wie das beim Bundesverwaltungsamt (BVA) bei Fachinformatikern abläuft:
https://www.bva.bund.de/DE/Karriere/Ausbildung/Fachinformatiker/fachinformatiker_node.html (Archiv-Version vom 18.04.2018)Bei der dreijährigen Ausbildung wechselt Ihre praktische Ausbildung am Arbeitsplatz mit dem blockweisen Besuch des Georg-Simon-Ohm-Berufskollegs in Köln. Die praktische Ausbildung erfolgt anhand realer Aufgaben, die in der Anwendungsentwicklung des Bundesverwaltungsamtes bearbeitet werden. Dabei stehen Ihnen Ausbilder an den Arbeitsplätzen zur Seite. Ergänzend finden betreute Ausbildungsprojekte im BVA statt, in denen Sie grundlegende Fertigkeiten im Bereich der IT-Technik zusammen mit Arbeitsmethodik und Projektmanagementmethoden erlernen und anwenden. Die Inhalte werden durch die Arbeit an einer durchgängigen Projektaufgabe vermittelt und dienen insbesondere dem Erwerb von Handlungskompetenz in einem bestimmten Themengebiet. Diese Vorgehensweise wird auch in der Abschlussprüfung von Ihnen verlangt, die Sie vor der Industrie- und Handelskammer zu Köln ablegen.
Da sieht man, dass es im fachtheoretischen Teil am Berufskolleg abgewickelt wird, also quasi normale Ausbildung wie auch in der Wirtschaft. Praktischer Teil in der Behörde mit dortigem Personal bzw. Ausbildern. Synonym zum Unternehmen, schätze ich mal. Das müsste so normalerweise in allen anderen Behörden bei klassischen Ausbildungsberufen so sein, wie zum Beispiel in der Branche Verwaltung oder anderen.
Ausnahmen: Ad-hoc Ausnahmen sind z.B. Beamtenlaufbahnen. Hier am praktischen Beispiel des BVA und dem mittleren Dienst:
https://www.bva.bund.de/DE/Karriere/Ausbildung/Beamtenanwaerter/beamtenanwaerter_node.htmlAusbildungsverlauf
Der Vorbereitungsdienst erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Er gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die eng miteinander verzahnt sind. Die fachtheoretischen Lehrgänge werden im Bundesverwaltungsamt durch den hauseigenen Lehrbetrieb durchgeführt; darin werden Ihnen die staatliche Ordnung und die rechtlichen und organisatorischen Zusammenhänge des öffentlichen Lebens vermittelt. In den Praktika erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Bundes- und der Kommunalverwaltung; gleichzeitig werden Sie mit den Grundsätzen und Besonderheiten der bürger-nahen Verwaltung vertraut gemacht. Anwärterinnen und Anwärter, die bereits für eine bestimmte Verwendung in der Bundesverwaltung vorgesehen sind, können während des Praktikums III fachbezogen ausgebildet werden.
Bei Beamtenlaufbahnen unterschiedlichster Behörden sind im Sinne des Wortes ja bei Anwärtern auch wieder Ausbildungsprozesse vorhanden, nur macht das dann der öffentliche Dienst quasi in der Regel selbst. Das ist dann bei Beamten bei gewissen Branchen wie Verwaltung, Polizei- oder Justizvollzug usw. der Fall. Das sind dann aber auch quasi im Vergleich zum klassischen Ausbildungssystem Sonderfälle. Auf welches Berufskolleg willste auch wen schicken wenn er Polizist werden soll? Das regeln dann die Aus- und Fortbildungszentren, z.B. der Polizei.
Man kann also durchaus sagen, dass der öffentliche Dienst auch ausbildet. Entweder ganz oder teils. Kommt halt drauf an, worin / was. Normale Ausbildungen laufen aber quasi wie in der Wirtschaft, denke ich.