Andante schrieb:Der öffentliche Dienst MUSS, im Gegensatz zu privaten Arbeitgebern, schwerbehinderte Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle immer zum Vorstellungsgespräch einladen.
Insofern ist natürlich in diesem Punkt der öffentliche Dienst bereits bei Bewerbungen kulanter, muss er gesetzlich sein.
Ich möchte ergänzen dass ich das aus Sicht meiner Erfahrung auch so formulierte und ich keine Schwerbehinderung (anerkannt usw) habe. Aber damit widerspreche ich nicht, von einer Schwerbehindertenvertretung im öD hörte ich das ja selbst schon quasi so wie du geschildert hast, dass diese Personen auch im öD kulanter weg- bzw. reinkommen.
Aber als Knackpunkt: Der öD wirkte auf mich auch ohne Schwerbehinderung kulanter als Unternehmen und ich bekam eher Zusagen zu schriftlichen Auswahlverfahren, wo mich Unternehmen nicht mal mit dem Arsch angeguckt hätten und direkt eine Absage erteilen.
Vielleicht sind im ö.D. die Verfahren auch im Schnitt einfach anders oder in dem Sinne komplexer. Viele z.B. kleine mittelständische Unternehmen verzichten vermutlich auf komplexe oder breite schriftliche Testverfahren die man ja auch auswerten muss und laden dann basierend auf den Unterlagen die Leute (direkt) zum Interview oder nicht, mit mehr Rosinenpickfaktor.
Vielleicht haben größere Unternehmen dann feste etablierte Testverfahren, aber kleinere vermutlich nicht. Mal als Beispiel: Bei Behördenbewerbungen wurde ich nach Brühl eingeladen, wo eine Liegenschaft der Hochschule des Bundes ist. Da war dann an einem Samstag, glaube ich, Massentest. Ich war in einem riesigen Saal der zwei Ebenen hatte und wir saßen jeweils unten wie auch oben mit Bewerbern da. Dutzende Leute samt Personal und Logistik inklusive Auswertung. Kann eine "Klitsche" in der Form gar nicht bewältigen. Da will man sich dann ggf. lieber gleich sicher sein.
Mein Eindruck kurzerhand: Im öD kann man es sich vielleicht eben 'leisten' im Zweifel die Person zum schriftlichen Testverfahren zu laden um dann zu sehen ob es passt oder nicht.
Aber am Ende stimmt natürlich auch das hier:
Andante schrieb:Ansonsten: Egal ob schwerbehindert oder nicht, jeder Bewerber um eine Stelle im öffentlichen Dienst muss die Anforderungen der betreffenden Stelle erfüllen. Ein Ungelernter bekommt nun mal bei der Gemeinde oder beim Landkreis die Stelle nicht, wenn im Bauamt ein Hochbauingenieur gesucht wird, oder wenn das Land einen Sportlehrer sucht.
Nun, ich bin der im Schnitt bzw. abstrakten höheren Kulanz dankbar. Der Witz ist, dass ich vorher mit der Erwerbsbiografie wie sie war Schwierigkeiten hatte in der Wirtschaft Fuß zu fassen. ÖD war kulanter, somit habe ich aber nun auch durch eine feste Arbeitsstelle meine Erwerbsbiografie quasi aufgewertet und kann nun in gewissen Stellen der Wirtschaft wiederum leichter oder überhaupt Fuß fassen. Wenn ich mich weiter spezialisiere sogar in gut bezahlte Jobs der Wirtschaft.
Warum erwähne ich das? Das soll quasi Leuten die vlt. in ähnlicher Ausgangslage wie
@Negev sind darlegen, dass man seine Erwerbsbiografie, also seinen Lebenslauf oder seine Unterlagen und seine Position aufwerten kann und wird, wenn man z.B. eine Arbeitsstelle hinzufügt oder eine Weile in Arbeit war. Ich bin zwar ganz zufrieden wo ich bin und wollte da hin, aber Nebeneffekt ist eben, in Lohn und Brot zu sein.
Also mit einfacheren Worten: Wer besonders lange arbeitslos war sollte schauen, an eine Stelle zu kommen und sich bei künftigen Stellen aus Arbeit heraus zu bewerben. Das erhöht die Chancen grundsätzlich oder abstrakt. Das mag jetzt logisch klingen, zwischen den Zeilen will ich aber auch vermitteln, dass man notfalls auch was machen sollte was nicht so geil ist oder einem in allen Belangen anspricht aber was aushaltbar ist. Um überhaupt in die Lage zu kommen, sich auf bessere Dinge zu bewerben oder eine realistische Chance zu haben da genommen zu werden.