@Negev Ich klink' mich mal mit ein, weil ich denke, ich kann da dann doch das eine oder andere beisteuern an Wissen und Erfahrung.
Wenn du arbeitsunfähig sein solltest, reicht es i. d. R. nicht aus, mal eben ein Attest vom Psychiater vorzulegen, der einem - was auch immer - diagnostiziert. Selbst dann nicht, wenn du wegen der Erkrankung schon jahrelang in Behandlung sein solltest.
Je nachdem, wie alt du bist, wird man dir von der Arbeitsagentur (in D zumindest) einige Auflagen/Maßnahmen/Umschulungen, etc. auferlegen wenn du nicht vorher von einem Arzt der Arbeitsagentur als extrem eingeschränkt oder absolut arbeitsunfähig eingeschätzt wurdest.
Hast du nicht ausreichend lange sozialversicherungspflichtig gearbeitet, bekommst du keine Rente sondern Grundsicherung (Sozialhilfe) - auch da: Die Behörden (egal, ob Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder eben die Behörde, die für Grundsicherung etc. zuständig ist) lassen durch ihre eigenen Ärzte überprüfen, wie und ob du arbeitsfähig bist.
Auch eine Rente, Grundsicherung etc. ist meist zeitlich befristet, d. h. du kannst nicht davon ausgehen, dass du dann für den Rest deines Lebens deine Ruhe hast in der Hinsicht.
In Deutschland gilt - zu Recht - der Grundsatz: Reha vor Rente. Kann also gut sein, dass falls du Rente beantragst (hab' jetzt nicht alles gelesen) du erst einmal in eine Rehaklinik geschickt wirst mit dem Ziel, dich arbeitsfähig zu kriegen. Natürlich nur, wenn dir vorher jemand eine krankheitsbedingte Gefährdung der Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat.
Mein Post klingt jetzt wahrscheinlich böser als er gemeint ist, aber "ein paar Absagen" und "vielleicht nicht ins System passen" sind kein Indiz dafür, arbeitsunfähig zu sein. Das stellst du dir vielleicht etwas zu einfach vor.