Mami1213 schrieb:Ja aber Paypal zeigt sie nicht an sondern übermittelt es ans Inkasso Büro.
Da wäre ich nicht so sicher.
Dinge zu verkaufen die man nicht hat und das auch noch in diesem Umfang dürfte Paypal als Beweis genügen, dass sie sich bei den Verkäufen nicht irgendwie geirrt hat bzw es nach dem Verkauf über ebay zu Problemen kam, sondern dass bei ihr von Anfang an eine Betrugsabsicht vorlag (sie wusste ja beim Erstellen des Angebotes bereits, dass sie für das Geld keinerlei Gegenleistung erbringen wird und hat nicht erst im Nachhinein Probleme bekommen auch zu liefern).
Wenn es dann noch mehr Fälle bzw höhere (Gesamt)beträge sind, dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass von Paypal keine Anzeige kommt.
Sobald der Käuferschutz greift geht Paypal ja gewissermaßen in Vorleistung und da dürfte es schon einen Unterschied machen ob jemand nachträglich "Lieferschwierigkeiten" bekommt, weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, es zwischen Käufer und Verkäufer Unstimmigkeiten ob des Zustandes gibt usw oder ob gleich mehrere Angebote in betrügerischer Absicht erstellt wurden.
Vielleicht kann der Anwalt Paypal kontaktieren und gucken ob sich diese Kuh noch vom Eis schaffen lässt.
ahri schrieb:Was die Kids angeht, eine psychische Erkrankung ist kein Grund für das Jugendamt, automatisch die Erziehungsfähigkeit abzusprechen oder von einer akuten Gefahr für die Kids auszugehen.
Das ist schon klar, aber sich da gar nicht einbringen und sei es nur um sich einen Überblick zu verschaffen, kann sich das Jugendamt auch nur bis zu einem bestimmten Punkt erlauben.
Und wenn da nicht nur bereits eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, sondern jetzt aufgrund erneuter Straffälligkeit eine Haftstrafe im Raum steht, dann würde ich mir sowas:
Mami1213 schrieb:Der Anwalt probiert es natürlich aufgrund psyche,sucht usw.
sehr gut überlegen, denn wenn die psychischen Erkrankungen, Süchte als Begründung für die Straffälligkeit so weit in den Vordergrund getragen werden wie es nötig wäre um eine Haftstrafe über "verminderte Schuldfähigkeit" oder gar "Schuldunfähigkeit" abzuwenden, dann hieße das, dass festgestellt würde, dass die Betroffene psychisch derart belastet ist, dass sie auf ihre Straffälligkeiten keinen oder einen stark verminderten Einfluss hatte und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das Jugendamt sich dann noch heraushält und keinerlei Prüfung ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte durchführt.
Das bedeutet ja auch nicht, dass die Kinder mit Blaulicht abgeholt werden aber ich würde definitiv den Anwalt dazu befragen ob er sich auch hinreichend sicher ist, dass solch eine Argumentation vor Gericht kein ungewolltes Echo seitens des Jugendamtes zur Folge hat bzw ob es nicht sinnvoll ist zu klären ob man das Erziehungsrecht temporär auf ein anderes Familienmitglied oder enge Freunde übertragen kann und zwar nicht nur für den Falle eines Haftantritts sondern auch für den Fall, dass das Jugendamt da meint aktiv werden zu müssen.
Ilvareth schrieb:Ich halte eine weitere Bewährung nicht für sinnvoll.
Ich hoffe, dass der Richter sich da halt gut überlegt wie er warum urteilt.
Wenn er nicht nur den Eindruck hat, dass
@Mami1213 s Schwägerin alles auf ihre Sucht bzw psychische Probleme schiebt (und das Risiko sehe ich als sehr groß an, wenn da schon die Rede davon ist auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinzuarbeiten) sondern ernsthaft davon überzeugt ist, dass die Betroffene verstanden hat, dass sie anderen Menschen gewaltig geschadet hat und das weit über Einzelfälle hinaus und des Weiteren begriffen hat, dass das eine solche Erklärung nicht ausreicht, sondern sie sich selbst und anderen eingesteht, dass sie ihr Unrechtsbewusstsein ganz gewaltig überdenken muss, dann kann ein Absehen von einer Haftstrafe sogar sinnvoll sein, denn wer im Gefängnis sitzt kann zwar in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begehen, aber eben auch kein Geld erwirtschaften mit dem sie der Tilgung ihrer Schuld näher kommt.
Wäre ich unter den Opfern wäre mir ein Täter auf freiem Fuß, der Geld verdienen kann um den angerichteten Schaden zurückzuzahlen lieber als Einer der im Gefängnis sitzt, wodurch ja eher weitere Kosten entstehen (was in der Zeit aus der Wohnung wird ist fraglich und Geld erwirtschaftet man im Gefängnis auch nicht nennenswert).
Zumindest dann, wenn ein Richter echten Grund zu der Annahme hat, dass keine weiteren Straftaten begangen werden.
Grundsätzlich bin ich ja wie bereits geschrieben
@Ilvareth s Meinung, dass die Familie wirklich aufpassen sollte, dass sie
@Mami1213 s Schwägerin eher schaden als nutzen, wenn sie dabei behilflich sind die Straftaten klein zu reden und auf die Süchte und Depressionen zu schieben.
Nicht nur weil das nicht bei der Einsicht hilft, sondern weil ein Richter ohne diese Einsicht zu Recht kaum eine Möglichkeit haben wird von einer Prognose auszugehen die es ihm ermöglicht von der Vollstreckung einer Haftstrafe abzusehen und das gilt ja hier nicht nur für die Entscheidung ob die "alte" Bewährung widerrufen wird, sondern ja auch im Bezug darauf wie die Strafe für die neuen Vergehen aussieht.
Denn wenn ich das richtig verstanden habe würde die Entscheidung die laufende Bewährung nicht zu widerrufen noch lange nicht bedeuten, dass eine Haftstrafe die für die neuen Vergehen angeordnet wird ebenfalls ausgesetzt wird.
Für mich persönlich liest sich das eher als sei es gar nicht möglich eine Haftstrafe, die für Taten verhängt wird die während der Bewährung verübt wurden, zur Bewährung auszusetzen, es sei denn es sind psychische Probleme im Spiel die zu einer ganz erheblichen Herabsetzung der Schuldfähigkeit führen.
Aber ich bin was Juristisches angeht ein Laie und kann das auch völlig fehlinterpretieren.
@Mami1213 verstehe ich das richtig, dass die Spielsucht in dem ersten Verfahren aus Scham gar nicht zur Sprache kam?
Wenn doch würde es mich wundern, dass die Sperre für Spielcasinos nicht bereits eine der Bewährungsauflagen war.
Gab es außer des Sozialstunden gar keine weiteren Bewährungsauflagen?
Auch wenn damals nur die Kaufsucht zur Sprache kam, wäre es da nicht üblich den umgehenden Antritt einer entsprechenden Therapie in die Bewährungsauflagen aufzunehmen?
Hast Du selbst das Gefühl, dass Deine Schwägerin sich ihrer Schuld in einem realistischen Umfang bewusst ist?
Also kommt dieses "kleinreden", was hier ja durchaus immer wieder durchscheint primär von Deiner Schwägerin selbst oder handelt es sich eher um den (dann echt unguten) Versuch seitens der Familie es ihr leichter zu machen?