Es wird wohl keinen Prozess geben. Die Eltern von Julen und der Besitzer haben sich außergerichtlich geeinigt. Der Finca-Besitzer habe sich bereit erklärt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen schwerer Nachlässigkeit sowie eine Haftstrafe von einem Jahr zu akzeptieren. Sowie es scheint muss er aber nicht ins Gefängnis:
Vor einem Jahr war der zweijährige Julen in Spanien in einen tiefen Brunnenschacht gestürzt und gestorben. Nun haben sich seine Eltern und der Besitzer des Grundstücks außergerichtlich geeinigt.
Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird der Prozess in Spanien wohl in letzter Minute abgesagt. Einen Tag vor dem geplanten Beginn des Verfahrens gegen den Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück in Andalusien das Unglück vor einem Jahr passiert war, haben sich Anklage und Verteidigung offenbar außergerichtlich geeinigt.
Beschuldigter akzeptiert Strafen
Der Beschuldigte habe sich bereiterklärt, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen schwerer Nachlässigkeit sowie eine Haftstrafe von einem Jahr zu akzeptieren. Das berichteten die Nachrichtenagentur Europa Press und andere spanische Medien unter Berufung auf Justizquellen. Außerdem werde der Mann den Eltern eine Entschädigung zahlen.
Ins Gefängnis muss er allerdings wohl nicht: Denn in Spanien werden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bei nicht vorbestraften Angeklagten so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt. Zeitungen sprachen von einer "unerwarteten Wende im Fall Julen". Die Einigung müsse aber noch vom Gericht abgesegnet werden.
Die Einigung muss aber noch von einem Gericht abgesegnet werden.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/julen-brunnenschacht-101.html