@SchifoanDein beispielhafter Fall zeigt eigentlich genau das rechtliche Dilemma, dass man durch das neue Gesetz auszumerzen versucht hat.
In dem Link steht nämlich auch ganz deutlich, dass auch das Opfer es für möglich hält, dass der Täter auf Grund seiner Mentalität für wilden Sex gehalten hat, was für sie eine Vergewaltigung war. Rechtlich gesehen hatte er damit keinen Vorsatz, die Frau zu vergewaltigen, und unser Recht kennt bei Vergewaltigung auch keine fahrlässiges Begehen wie bei der Körperverletzung. Ergo war er von dem Vorwurf freizusprechen.
Dass dieses Problem in einem Fall auftaucht, wo sich das Opfer heftig wehrt, ist ungewöhnlich, aber das klassische Problem, wenn weder ja noch nein gesagt wurde, denn dann stellt der Richter eben auch die Frage: Konnte der Angeklagte wissen, dass die Geschädigte das nicht wollte? Und dann folgt das „im Zweifel für den Angeklagten“ und der Freispruch. Und das war die rechtliche Situation, die man so nicht mehr hinnehmen wollte.
Und nicht irgendwelche feministischen Nerven beruhigen oder Männen die Lockerheit beim Sex nehmen oder eine neue Einkommensquelle für Notare schaffen, die die schriftlichen Einwilligungen beglaubigen.