Gebühren in der Notaufnahme?
18.07.2018 um 16:07@Ilvareth
Ich bin zwar nicht direkt in der materie drin, aber wenn ein kunde die verletzung verschuldet hat, dann gehe ich davon aus, dass das ganze während der arbeitszeit geschah? In diesem falle ist entweder der unfallchirurg oder aber die notaufnahme zuständig unabhängig davon, wie schwer die verletzung ist. Das ganze muss dann aber natürlich auch dem arbeitgeber gemeldet werden.
Edit sagt: Im falle des arbeitsunfalles darf der hausarzt nicht die erstversorgung durchführen, daher ist eigentlich zuerst zu klären, ob es sich um einen arbeitsunfall handelt oder nicht.
Ich bin zwar nicht direkt in der materie drin, aber wenn ein kunde die verletzung verschuldet hat, dann gehe ich davon aus, dass das ganze während der arbeitszeit geschah? In diesem falle ist entweder der unfallchirurg oder aber die notaufnahme zuständig unabhängig davon, wie schwer die verletzung ist. Das ganze muss dann aber natürlich auch dem arbeitgeber gemeldet werden.
Edit sagt: Im falle des arbeitsunfalles darf der hausarzt nicht die erstversorgung durchführen, daher ist eigentlich zuerst zu klären, ob es sich um einen arbeitsunfall handelt oder nicht.